Schnäppchenpreise
Vor einigen Wochen habe ich mal über ein paar Veränderungen im Bußgeldkatalog geschrieben. Damals konnte ich keine Quelle finden, die mir mitteilt, welche Strafen bei einer Beförderung von “zu vielen” Personen zu erwarten sind.
Jetzt sind die Kataloge aktualisiert und ich kann Euch verkünden:
Die unglaubliche Strafe von EUR 5,– (fünf Euro) wird fällig, wenn man “gegen eine Vorschrift über die Mitnahme von Personen auf oder in Fahrzeugen verstößt”.
Damit gilt eigentlich weiterhin: Der Fahrer muß mit sich selbst ausmachen, ob er den Wünschen der Fahrgäste nachkommt und mal ein Auge zudrückt. Die eventuell zu erwartende Strafe ist jedenfalls kein Argument sondern eher ein Witz. Bei der Beförderung von Kindern sieht die Sache allerdings anders aus. Da beginnen die Verwarnungsgelder bei 30 Euro und gehen auch schnell in den Punkte-Bereich.
Für fünf Euro kann man übrigens auch ein nicht sichtbares Kennzeichen durch die Gegend fahren oder gegen “die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag” verstoßen…
(Quelle: www.verkehrsportal.de)
27. Juli 2006 um 11:29 Paddy(Quote)
Ihr Deutschen seid da ja wirklich gesegnet…… Gegen die Schweizer Strafgelder im Strassenverkehr seid Ihr der reinste Discounter. Meine letzte Busse: im 50er Bereich mit 56 kmh unterwegs, 5 kmh Toleranz, macht 1 kmh effektiv gebüsst. Kostenpunkt: CHF 40.– (ca. 25 Euro). WEGEN 1 KILOMETER PRO STUNDE, wohlverstanden.
27. Juli 2006 um 11:40 Jana(Quote)
5 Euro sind tatsächlich ein Witz! Wenigstens sind die Strafen bei “Kindern” härter.
27. Juli 2006 um 13:25 Tichondrius(Quote)
Bei uns würde 1km/h zuviel 15€ kosten mein ich…
Gilt denn dieser wirklich nette Schnäppchenpreis von 5€ für zuviele Personen auch für private PWK?
27. Juli 2006 um 14:20 Kittyluka(Quote)
“die Pflicht zur Anbringung des Warnhinweises zur Verwendung von Kinderrückhalteeinrichtungen auf Beifahrerplätzen mit Airbag”
Bitte was? Kann das mal bitte einer auf deutsch übersetzen?
Ich habs mir gerade 5 mal durchgelesen… bei “zur Verwendung” schaltet mein Gehirn spätestens von 1 auf 0…
27. Juli 2006 um 14:35 slurpee(Quote)
Damit ist sind diese schönen Aufkleber gemeint, die auf dem Airbag bzw. Amaturenbrett angebracht sein müsen, wenn es einen BEifahrerairbag gibt und man auf dem Beifahrersitz einen kindersitz mit Kind transportiert.
Bild: http://www.landkreis-neumarkt.de/upload/Y2e11...
27. Juli 2006 um 16:16 muggi(Quote)
So minimale Strafen sind einfach nicht ok. Es gibt oft genug schlimme Unfälle, weil Fahrzeuge übersetzt sind. Irgendwas läuft in Deutschland falsch…
27. Juli 2006 um 17:43 Joachim(Quote)
Am besten finde ich noch die Strafen bei Parken auf einem Parkplatz wo man sich Parscheine ziehen kann.
Hat man keinen kostet es 5 EUR und hat man einen abgelaufenen, kostet es 10 EUR. Bei den Preisen fürs parken, lohnt es sich schon fast, keinen zu ziehen.
27. Juli 2006 um 20:53 Torsten Bentrup(Quote)
@Tichondrius: Innerorts ja, ausserorts sinds 10,– (jeweils bis zu 10km/h zu schnell). Allerdings scheinen die Laser/Blitzer so eingestellt zu sein, daß es keine Bescheide bei minimaler Überschreitung gibt. Ich vermute mal, die ersten 5 km/h sind meist straffrei.
@Joachim: Jupp, das ist auch echt ein Witz. Bei teuren Parkplätzen habe ich da auch keine Skrupel.
Sehr komisch ist auch der Fall beim Verschulden eines Unfalles ohne Personenschaden durch Vorfahrtsverstoß. Kommt man aus einer Straße, gibt es ein Bußgeld und Punkte. Fährt man über einen “abgesenkten Bordstein”, also z.B. aus einer Hofeinfahrt, gibt es eine Verwarnung unter 40 Euro und damit keine Punkte…
27. Juli 2006 um 21:30 Taxi Wuppertal(Quote)
5,- EURO????? Das ist der Zuschlag der hier bezahlt werden muß für den Großraumwagen. Da lohnt es sich ja mal jemanden im Kofferaum mitzunehmen. Heisst: Der Fahrgast zahlt dann die Strafe!!!
Gute Idee vom Amt.
28. Juli 2006 um 03:24 jo(Quote)
Darf ich mal spitzfindig sein und fragen, ob da nicht noch die 30 Euro für den fehlenden Gurt dazukommen?
28. Juli 2006 um 03:27 Torsten Bentrup(Quote)
@jo: Gute Frage… Aus Taxi-Sicht sind die 30,– zumindest das Problem des Fahrgastes
28. Juli 2006 um 09:22 Erik(Quote)
Wie hoch ist die Strafe für langweilige Blogeinträge? B-)
28. Juli 2006 um 17:40 Tichondrius(Quote)
Die gibts hier nich…(also die Einträge)^^
30. Juli 2006 um 18:39 BerndderHeld(Quote)
Das mit den Parktickets mache ich mittlerweile konsequent in Bielefeld.
Es kostet, wie gesagt, 5 € wenn ich auf einem Bezahlparkplatz ohne stehe. bei meiner durchschnittlichen Parkdauer von 2-4 Stunden würde das ne menge kosten, wenn man überhaupt so lange dort parken darf. So werde ich ungefähr alle 5-8 mal erwischt und bezahle 5 €. So komme ich günstiger bei weg und kann auch noch unbegrenzt lange parken. Allerdings geht das nur auf kostenpflichtigen Parkplätzen!
Gruß Bernd
31. Juli 2006 um 12:24 ker0zene(Quote)
Samstag früh ca. 2 Uhr stand an der Ecke Heiersstraße/Mühlenstraße ein Mercedes-Kombi – Taxi. Vorne rechts ein Fahrgast, auf der Rückbank drei Fahrgäste und der Fahrer schloß gerade die Heckklappe über zwei weiteren Personen auf der Ladefläche. Hat wohl hier mitgelesen. (… wobei in dem Fall die 5 Euro für die Beförderung von “zu vielen” Fahrgästen das eine sein mag, aber wie sieht es mit den nicht angeschnallten Personen auf der Ladefläche aus? Gurte gibts da ja wohl nicht.)
31. Juli 2006 um 19:33 Torsten Bentrup(Quote)
@ker0zene: Bei Mercedes-Kombis im Taxi-Einsatz ist in 99 von 100 Fällen die Sonderausstattung “Klappsitzbank im Laderraum” an Board. Deine Beobachtung dürfte also völlig legal gewesen sein. Wenn Du bei uns ein Taxi für 5 oder 6 Personen bestellst, bekommst Du genau so einen Kombi.
Bei den Gurten bin ich grad überfragt. Ich hab zwar selbst schonmal im “Kofferrraum” gesessen, aber das ist ewig her. Ich werd nachher mal bei Kollegen nachsehen…
Auf jeden Fall ist es ziemlich lustig, wenn man an der Ampel den Fahrern im Auto dahinter zuwinken kann.
3. August 2006 um
[...] Im Eintrag zur maximalen zu befördernden Personenzahl (hier) erzählte ker0zene in den Kommentaren von seiner Beobachtung: ein Mercedes-Kombi ließ Fahrgäste auf der Ladefläche einsteigen. [...]