Ihr lernt es auch nicht mehr…

Eigentlich hab ich ja erst am Samstag Geburtstag. Aber seit eben gehöre ich wohl zu den Menschen, die zweimal feiern dürfen. Weil ein wildgewordener Polizist versucht hat, mich umzubringen. Konkret hat er versucht, den katastrophalen Karfreitagunfall vom letzten Jahr mit mir nachzustellen.

Sein und mein Glück: Ich verlasse mich nicht mehr auf grüne Ampeln… Und ich habe eine ziemlich gute Reaktionfähigkeit.

Passiert ist es hier, Kreuzung Königstraße und Marienstraße, das Foto zeigt meinen Blick auf den Kreuzungsbereich, ich wollte dort gegen 3.25 Uhr links in die Marienstraße einbiegen und hatte Grün. Der Streifenwagen kam mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit mit Blaulicht aber ohne Martinshorn von rechts und ist ohne jede Reaktion oder Geschwindigkeitsverringerung bei Rot über die Kreuzung geschossen.

Marienstraße/Königstraße

Wie man sieht: Man sieht nichts. Der Blick in beide Richtungen ist durch Betonbauten versperrt. Erst dann, wenn man mit der Schnauze schon auf der Querstraße steht, hat man freie Sicht.

Die Regeln sind absolut klar und dienen schließlich auch dem Schutz der Blaulichtfahrer. Sonderrechte sind nicht erzwingbar sondern werden von den anderen Verkehrsteilnehmern gewährt. Damit das geschieht, müssen diese aber mitbekommen, daß jemand mit Sonderrechten unterwegs sind.

Und: Um das Wegerecht zu bekommen (“Alle anderen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.” Nachzulesen in der StVO §38) müssen zwingend sowohl Blaulicht als auch Martinshorn eingeschaltet sein. Persönlich ist mir das scheißegal, ich mache auch gerne Platz, wenn nur mit Blaulicht gefahren wird.

Aber verdammt nochmal: Ich muß wenigstens die Chance bekommen, die Gefahr zu erkennen. Und das bedeutet: Egal mit welcher Signalisierung, man tastet sich in den Kreuzungsbereich. Zumindest vermindert man die Geschwindigkeit soweit, daß es im Falle eines Falles keine Toten gibt!

Mein Adrenalinpegel ist immer noch am Anschlag. Und ich möchte mir nicht ausmalen, was für eine Scheiße über mich erzählt worden wäre, wenn es zum Unfall gekommen wäre.

Ein derartiges Verhalten seitens der Polizei ist einfach unter aller Sau.

PS: Ich hab auch drüber nachgedacht, eine Anzeige aufnehmen zu lassen. Aber was soll es bringen, wird eh unter den Tisch gekehrt und ich darf zukünftig dreimal pro Woche meinen Verbandkasten vorzeigen… Jetzt ist es öffentlich und jeder Schikaneversuch wird genauso hier dokumentiert. Erscheint mir die sinnvollere Variante zu sein.

33 Antworten zu “Ihr lernt es auch nicht mehr…”

  1. Guten Morgen | Too much information :: toomuchinformation.de sagt:

    [...] Taxi-Blog wird statt in einer Anzeige in einem Blogeintrag festgehalten, wie Torsten beinahe an einer uneinsehbaren Kreuzung von einem Polizeiwagen über den Haufen [...]

  2. TaxiIngo sagt:

    Anatomieprüfung. Der Professer stellt dem Studenten folgende Aufgabe:
    “Sie sehen hier drei Gehirne in diesen drei Behältern. Bitte ermitteln sie den IQ und welchen Beruf der Träger ausgeübt hat!”
    Student begibt zum ersten Gehirn, Deckel des Behälters auf und zählt. “350 Gehirnwindungen, IQ von 170, der Träger war Professor.”
    “Richtig erkannt, bitte zum nächsten.”
    Gleiche Prozedur. “210 Gehirnwindungen, IQ von 95. Der Träger war ein sehr guter Facharbeiter.”
    Professor nickt und es geht zum letzten Gehirn. “Mhhh, eine Gehirnwindung. IQ von 15. Der Träger war Polizist!”
    Professor wiegt den Kopf und meint: “Fast richtig! Aber was sie für eine Gehirnwindung halten ist der Abdruck der Schirmmütze!”

  3. Sash sagt:

    Bittere Geschichte!
    Dennoch schön, dass alles glimpflich ablief! Ich halte deine Entscheidung für die richtige. Grundsätzlich wäre ich natürlich für eine Anzeige, aber schon alleine, weil nichts passiert ist, würde sie wohl versickern. Ungerechtfertigt zwar, aber was soll man sich was vormachen?

    Bleibt zu hoffen, dass der Polizist ähnlich viel Schweiss auf der Stirn hat wie du jetzt und über sein Verhalten nachdenkt.

    Und verdammt schön, dass es nicht einmal mehr eine Situation geworden ist, in der man pauschal uns Taxifahrer verantwortlich machen könnte für ungebührliches Verhalten auf der Strasse! Bei allem Wissen, dass das auch existiert, hat doch eben der letzte Unfall auch gezeigt, dass hier sicher mit zweierlei Maß gemessen werden würde.

    Ganz abgesehen davon, dass ich dir, Torsten, garantiert keinen Unfall – ob mit oder ohne Personenschaden – wünschen würde.

    Und bitte mach es wirklich öffentlich, wenn da was von “der anderen Seite” kommt!

  4. l0mEx sagt:

    Das ist echt übel.
    Es gibt für die Polizei ja durchaus gute Gründe das Martinshorn aus zu haben, aber die müssen sich trotzdem langsam an eine rote Kreuzung heran tasten.
    Gerade damit so eine Situation gar nicht passieren kann.

  5. Fischblase sagt:

    …und man hatte gehofft, alle hätten aus dem letztjährigen Karfreitagsunfall gelernt…

  6. Bitghost sagt:

    Hallo,
    da hast Du wohl richtig Glück gehabt.
    Als guter Autofahrer versucht man Fehler der anderen immer zu kompensieren, aber bei sowas hat man natürlich kaum eine Chance.

    Eine Anzeige wird vermutlich wirklich nichts bringen.

    Eine Möglichkeit wäre, sich ganz unformell an den Dienstgruppenleiter zu wenden, einfach mal anrufen und sich beschweren, muss ja nicht gleich ein offizieller Weg sein.
    Auch wenn der das wohl erstmal nur aufnehmen wird und Dir gegenüber nichts weiter sagt, bin ich sicher, das die Beamten intern davon hören werden, und das deutlich. So ein Verhalten ist auch in Polizeikreisen inakzeptabel.

    Und das Sie in der Eile Dein Taxi erkannt haben glaube ich nicht, denke nicht das da was nachkommt in diesem Fall.

    Sie haben einen groben Fehler gemacht, aber das werden sie auch selber gemerkt haben.

  7. G.org sagt:

    Habe auch schon ähnliches erlebt – ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn fuhr nachts mit deutlich höherer Geschwindigkeit durch ein enge Einbahnstraße mit vielen Rechts-vor-links-Kreuzungen, kurze Zeit (30 Sekunden, 1 Minute?) später folgte eins ohne Martinshorn. Ich habe nur noch gebetet, dass sich nicht zufällig ein Auto- oder Radfahrer auf seine Vorfahrt verlässt.

  8. torschtl sagt:

    Polizei nutzt das Horn hier bei uns auch so gut wie nie. Anders die Feuerwehr (auf Dauer-AN) und die Rettungsdienste (Horn vor Kreuzungen, unübersichtlichen Stellen und im Stadtverkehr)

  9. Tiffy sagt:

    Gibt es für die Polizei nicht sozusagen Sonder-Sonderrechte, also dass sie auch ohne Tröte Sonderrechte haben? Ich meine einmal so etwas gehört zu haben. Aber sie sollten natürlich trotzdem keine Karfreitagsunfälle nachstellen.

  10. torschtl sagt:

    @tiffy
    nein für die polizei gelten die gleichen vorschriften wie für rettungsdienste und feuerwehr…

  11. Alf sagt:

    ohman da hattest du ja echt nochmal Glück. Allerdings kann man wohl davon ausgehen das der Polizist einfach versehentlich vergessen hatte das Martinshorn anzuschalten, er darf ja so spät in der Nacht ohnehin nicht die ganze Zeit damit fahren, sondern dies nur im Kreuzungsbereich anwenden. So auf der schnelle kann man dies natürlich mal bei einer Kreuzung vergessen. Dies entschuldigt allerdings nicht die erhöhte Geschwindigkeit und verringerte Unaufmerksamkeit des Polizeibeamten… also du machst dies hier voll richtig und berichte unbedingt über alle Schikanversuche! ;-)

  12. kr sagt:

    Falsch.

    Wie Torsten schon geschrieben hat, muss zur Gewährung der Sonderrechte zustzlich zum Blaulicht _ständig_ das Martinshorn mitlaufen. Dass sie es in den Abend- und Nachtstunden ausmachen, ist reine Rücksichtnahme auf den Bürger, streng genommen müssten sie von Stützpunkt bis Einsatzort durchgehend mit Licht und Horn fahren.

  13. Ted sagt:

    Unglaublich -.-
    Ich komme selber aus dem Blaulichtbereich und könnte immer wieder kotzen wenn ich sowas lese. Wie du schon richtig sagst, Sonderrechte werden uns von den anderen Vekehrsteilnehmern gewährt und wir haben nicht zu erwarten das dies auch jeder sofort tut, die Gründe warum jemand dies nicht tut seien jetzt mal dahin gestellt.
    Ich mein es ist ja nett von der lieben Polizei Nachts ohne Horn zu Fahren damit die Anwohner an den Straßen nicht gestört werden, aber dann sollte man es zumindest an Kreuzugen anmachen! Und vor allem vorher abbremsen!Undglaublich.
    Es gibt schon oft genug Unfälle weil Leute das Horn nicht hören, aber dann muss man nicht noch weitere provozieren daddurch das man es nie anmacht.
    Wenn ich ganz ehrlich bin fällt mir ein solches Verhalten auch eigentlich nur vermehrt bei der Polizei auf. Wahrscheinlich nutzen die es einfach nur aus das ihnen keiner Blaulicht und Martinshorn wegnimmt, bzw das Recht damit zu fahren. Der HiOrg in der ich tätig bin könnte es ratzfatz passieren das uns das weg genommen wird, also fahren wir allein deswegen schon ordentlich, mal ganz davon abgesehn, dass uns unser eigenes Leben wichtig ist und wir daher besonders vorsichtig mit Horn und Balulichtfahren.
    Ja ich denke auch das es unter den Tisch gekehrt worden wäre.

    Liebe Grüße:

    Ted

  14. chrispop sagt:

    was ist denn an der ecke “deutlich überhöhte geschwindigkeit”? wer da von rechts kommt, hat doch keine 100 meter zum anlauf nehmen (oder überseh ich da was)?

  15. Vito sagt:

    Naja von rechts kommt man von der stadtverwaltung da haste locker nen kilometer anlauf um auf “deutlich überhöhte geschwindigkeit” zu kommen.

  16. Lifestylez sagt:

    Klar ist es überhaupt nicht in Ordnung,dass die Polizei an so einer Kreuzung so vorbei heizt.Aber wegen dem Martinshorn muss ich mal etwas klarstellen,was ich mal gehört hab,für plausibel & logisch empfinde:
    Es gibt bestimmte Situationen, in denen die Polizei das Martinshorn absichtlich aus hat, um die potentiellen Täter nicht zu warnen.
    Beispiel: Einbruch. Nachbar alarmiert die Polizei, Polizei will die Täter auf frischer Tat ertappen. Das Martinshorn würde die Einbrecher nur “verjagen”.
    So seh ich das jedenfalls.Nichtsdestotroz wäre in herantasten die bessere Alternative gewesen. Ist sicher auch situationsabhängig, jedoch sollte gerade die Polizei ihre Unfallchancen besser abwägen.

  17. Potter sagt:

    Also generell ist es so, dass die Sonderrechte nur in Kombination mit Martinshorn + Blaulicht vorliegen.
    Das ganze ist bei Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr gleich geregelt. Da es aber unsinnig ist Verbrecher mit lautem Martinshorn zu warnen fahren die Jungs dann halt ohne. Bei Feuerwehr und Rettungsdienst ist es in der Praxis ähnlich. Zum einen weil das Horn dann doch den Fahrer erheblich nervt und der eh schon angespannt ist und zum anderen auch um nicht den Zorn der Anwohner auf sich zu ziehen (zumindest zu nachtschlafender Zeit).
    Was aber auf jeden Fall zu beachten ist, ist dass der Sonderrechteinhaber so fahren muss, dass er seinen Fahrstil verantworten und somit entsprechend reagieren kann!
    Von daher: Klarer Fehler des Polizisten!

  18. Sebastian+1 sagt:

    Natürlich kann es Einsatztaktisch klug sein das Horn auszulassen – dann hat man aber halt keine Wegerechte – egal ob Polizei, GSG, Bundeskanzler oder Rettungsauto – so einfach ist das :)

    Blaulicht alleine darf an sich nur zur Absicherung von Kolonnen und Gefahrenpunkten verwendet werden. Die Sonderrechte sind ja im Auto eingebaut, d.h. rote Ampeln überfahren etc. ist durch §35 sogar ohne Blaulicht/Sirene gedeckt..
    Das man jetzt nicht nachts mit Dauerhorn fährt ist mehr oder weniger normal – geht nachts auch ganz gut weil wenig Verkehr – da kann man sogar das Westerntor ohne Horn nehmen – wenn man vorher abbremst und langsam (“Schritt” -> bis ~20km/h ist gedeckt) in die Kreuzung einfährt – wozu man immer und grundsätzlich verpflichtet ist.. wodurch die von Torsten beschriebene Situation eigentlich gar nicht diskussionwürdig ist :)

  19. gr3if sagt:

    Ähm ja dass die Polizei durchaus auch Gründe hat ohne Horn zu fahren ist schon klar oder?

    Stille Arlamierung? Ist kein Stichwort?

    Das er trotz allem Bremsen muss und gucken muss. Das steht außer Frage insofern Thorsten: Word!

    Allen anderen sei gesagt: Es liegt in der Verantwortung des Fahrers. Er hat die Beachtung der Sorgfaltsflicht zu erfüllen. Ich kann Sonderrechte auch in einem Privatwagen in Anspruch nehmen und ich muss mein Wegerecht nicht unbedingt durcht Dauerhorn kenntlich machen.

    Ich muss nur ordentlich fahren.

  20. Kommentator sagt:

    Wir haben mal einen daherfliegenden Peterwagen (so heißen die bei uns) mit mehreren Personen gleichzeitig (vom Balkon aus) beobachtet – einmütige Schätzung: 80 – 90 km/h in einer engen, beidseitig beparkten Straße…
    Der Polizist am Steuer benötigte nur rund 200 Meter Vollgas, um die in dieser Straße (wie wohl überall innerorts) völlig bescheuerte Geschwindigkeit zu erreichen. Blaulicht und Martinshorn waren aus, es waren aber noch Spaziergänger auf der Straße (später Abend, Wohngegend und Gastronomie gemischt).
    Ich weiß auch keine Lösung, aber so ganz wahnsinnig darf es auch nicht sein…

    Torsten, “blogwatch” und “twitterwatch” funktionieren – einfach melden, wenn was ist :)

  21. Matthze sagt:

    Hier in Ddorf fahren sogar die Stadtwerke mit Blaulicht und Martinshorn jeder Idiot hat hier ein Blaues Licht aufm Dach, egal ob irgendeine Obrigkeit oder nicht.
    Dementsprechend oft gibts auch Beinahezusammenstöße!

  22. Chris sagt:

    “Stille Arlamierung? Ist kein Stichwort?”
    Also mich würde es schon wundern, wenn das überhaupt ein Wort wäre ^^

  23. Birger sagt:

    Vielleicht was zum Thema Anwohnerschonung bei Nacht: Ich wohne mitten in der Stadt zwischen zwei Krankenhäusern… Ich höre das Martinshorn nicht (mehr) während ich schlafe – stören würde mich jedoch wildes Geschrei und ein Feuerwehr- und Notarzteinsatz bei Nacht. Also besser Martinshorn an und schnell weg als Horn aus und lang da…

  24. DerSilberneLoeffel sagt:

    Hast Du denn das Blaulicht nicht gesehen? Wie sind denn da die Lichtverhältnisse?

  25. jemand sagt:

    Ich denke die Feuerwehr hält sich an das Martinshornfahrgebot, da sie ganz genau wissen, dass sie da einige Tonnen unterm Hintern haben, die ratzfatz jemanden töten. Die Polizisten wissen das scheinbar nicht. :(

    Aber seien wir glücklich, dass dir nichts passiert ist.
    Haben die Polizisten eigentlich gemerkt, dass du da kamst? Also während sie über die Kreuzung gerauscht sind.

  26. Torsten Bentrup sagt:

    In dem Fall ist der Streifenwagen (so die Aussage von Kollegen, mit denen ich Minuten später gesprochen habe) wohl Richtung Neuhäuser Tor abgebogen. Und dort wäre das Martinshorn durch das Arosa/C&A-Gebäude kaum hörbar gewesen. Bleibt wohl Anwohnerschonung oder schlichtes vergessen. Alternativ noch so eine gewisse “Unsterblichkeitsphantasie”…

    @DerSilberneLoeffel: Sichtverhältnisse dank Betonbunker rundum mieserabel. Lichtverhältnisse gut, Laternenbeleuchtet des ganzen Bereichs.

    @jemand: Wenn sie es gemerkt haben, haben sie es sich jedenfalls nicht anmerken lassen…

  27. Volker sagt:

    Ist die Karfreitagsgeschichte denn endgültig geklärt? Wenn ja, kann man das irgendwo nachlesen?

  28. Timo sagt:

    Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle! (zum 2. Geburtstag)

  29. Neue Westfälische - Blogspot sagt:

    [...] Taxi-Blogger Torsten aus Paderborn hatte Glück. An einer unübersichtlichen Kreuzung hätte er beinahe einen Zusammenstoß mit einem Polizeiwagen im Einsatz gehabt. Die Polizisten hatten anscheinend das Blaulicht aktiviert, nicht aber das Martinshorn: Link [...]

  30. Tiffy sagt:

    Jetzt habe ich einmal nachgesehen, aber irgendwie wäre es besser, wenn der Lawblog sich mit seinen Sachverstand dazu äußern könnte. Also:

    Es gibt in der STVO neben § 38 noch § 35 Sonderrechte. Und da heißt es:

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    Und zwar ohne das etwas von Sondersignal in dem gesamten § erwähnt wird.

    Und dann gibt es § 38:

    (1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
    Es ordnet an:
    “Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.

  31. Torsten Bentrup sagt:

    @Volker: Nein, da gab es meines Wissens nur das Gutachten vor vielen Monaten. Gerichtstermine wurden schon grob angekündigt, aber ein genauer Termin ist mir nicht bekannt.

    @Timo: Danke! ;)

    @Tiffy: Wenn etwas passiert, ist derjenige mit Sondersignalen (oder auch derjenige, der hoheitliche Aufgaben zu erfüllen hat) üblicherweise der “Verlierer” vor Gericht. Diverse Verkehrsregeln gelten für den Fahrer dann zwar nicht, aber im Gegenzug ist er zu erhöhter Vorsicht verpflichtet. Was nützt auch die Raserei zum Einsatzort, wenn durch einen Unfall gleich noch jede Menge anderer Kollegen gebunden werden und Menschen zu schaden kommen?

  32. justinterest sagt:

    Ich hoffe nur, dass in dem grünen Auto eine heftige Diskussion ausgebrochen ist… mal ganz ehrlich, wäre ich da der Beifahrer gewesen, würde ich dem Kollegen Uniformträger aber ganz gewaltig den Marsch blasen, wenn er mein Leben und meine Gesundheit so in Gefahr bringt.

  33. Taxi224 sagt:

    Also, wenn es noch so ist wie zu meiner Zeit, dann haben auch die Autos der Staatsmacht einen Fahrtenschreiber eingebaut. Somit liesse sich beweisen, das sie Horn aus und Blaulich an und viel zu schnell waren. Das mit der Anzeige würde ich mir dann doch überlegen. Allerdings, wenn du das Kennzeichen nicht hast, dann war es eh keiner…

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