Das fängt ja gut an…

Jeder Autofahrer, natürlich auch ich, macht Fehler im Straßenverkehr. Oft genug unentdeckt und unbestraft, manchmal muß man für seine Dusseligkeit auch bluten.

Und ich habe kein Problem damit. Selbst bei grenzwertigen Geschwindigkeitskontrollen auf schnurgraden Landstraßen um 4 Uhr morgens, geschenkt.

Aber letzte Nacht war ich tatsächlich einfach nur noch sauer auf eine völlig dämliche Aktion unserer örtlichen Polizei.

Mein Vergehen: Nebelscheinwerfer versehentlich nicht wieder ausgeschaltet, macht 10 Euro.

Originalschriftzug vom Strafzettel: “Fahren mit Nebelscheinwerfern”

Im Bussgeldkatalog ist die einzig preislich passende Beschreibung im Zusammenhang mit Nebel der Absatz:

“Vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen nicht oder nicht vorschriftsmäßig benutzt, obwohl die Sichtverhältnisse es erforderten, oder nicht rechtzeitig abgeblendet oder Beleuchtungseinrichtungen in verdecktem oder beschmutztem Zustand benutzt”

Die StVO triffts da schon deutlich, aber ich finde da spontan keinen besseren Punkt im Katalog:

“§17 (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.[…]”

Ich hatte übrigens sowohl Abblendlicht als auch Nebelscheinwerfer an, im Nachbarort auf der letzten Fahrt war es noch neblig. Über den Unsinn der NSW bei guter Sicht brauchen wir übrigens auch nicht zu diskutieren. Ich schalte die extrem selten ein, eben immer dann wenn dadurch die Sicht verbessert wird.

In allen anderen Punkten war alles überkorrekt. Sowohl meine Fahrgäste als auch ich selbst waren angeschnallt, ich bin korrekte Geschwindigkeit gefahren (witterungsbedingt eher deutlich unter den gesetzlichen Limits), habe keine Linien überfahren oder war in Fußgängerzonen unterwegs. Nix. Die nichtblendenden, vergessenen Nebelscheinwerfer, die bei unserer neuesten E-Klasse sogar als Kurvenlicht genutzt werden, haben den Beamten gestört.

Eigentlich bin ich der Typ “10-Euro-drauf-geschissen”, aber neben dieser Korinthenkackerei war ein anderer Punkt auffällig: Ich war nicht das einzige Opfer aus unserer Firma durch besagten Polizisten. Aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um den Beamten, der vor Jahren mal heftig gegen die Wand gelaufen ist, nachdem sich eine Fahrzeugstillegung durch ihn als haltlos rausgestellt hat. Seine kleine Rache…

Die ganze Geschichte hat ihn dabei wohl auch noch so mitgenommen, daß er als “Tatort” die Bahnhofstraße notierte. Da war ich blöderweise seit Stunden nicht. Friedrichstraße wäre richtig gewesen.

Bezahlt hab ich noch nicht und ich überlege tatsächlich, wegen dieser läppischen Summe meinen rechtschutzbezahlten Anwalt loszuhetzen. Eigentlich lächerlich, aber irgendwie muß man doch klarmachen, daß solche Aktionen nicht grade zu guter Zusammenarbeit führen. Wie der Polizei-Zentralist wohl nächstes Mal reagiert, wenn er mal wieder durch uns nach jemanden “fahnden” lassen will und wir mal kleinkariert die Augen zumachen?

War nochwas? Ach ja, Silvester! Für Euch leider totlangweilig. Nur nette Menschen, Rekordumsätze und volle Auftragsbücher von Beginn bis Ende der Schicht. Und die Trinkgelder waren stellenweise schon unanständig. Ich muß meine Meinung über Silvesterschichten wohl revidieren, wenns so läuft ist es einfach nur genial.

Und mein Privatwagen ist verkauft. Wieder ein Stück Balast abgeworfen! :D

49 Antworten zu “Das fängt ja gut an…”

  1. krustyDC sagt:

    Meine Meinung: 10euro – drauf geschissen!

    Vermutlich eine einmalige Sache über die schnell Gras wächst. Beginn das neue Jahr lieber friedliebend. Vielleicht hatte der Herr in Grün auch nur mal ne Scheißnacht :-)

    Wenn sich die Lappalienkontrollen jetzt zum neuen Standard entwickeln sollten, kannste dir immer noch was überlegen.

  2. Kraven sagt:

    Hast ja schon ein paar mal bei Ärger mit der Polizei angedroht dann halt mal die Augen zuzumachen, wenn die nach wem fahnden. Fände allerdings damit bestrafst du dann die Falschen.

    Leute nach denen gefahndet wird, haben ja doch auch oft etwas angestellt und dabei Leuten geschadet, die nicht bei der Polizei arbeiten. Und unter Umständen sind sie dann auch noch gefährlich und könnten noch mehr Menschen schaden, die nicht bei der Polizei arbeiten. Solltest du in solchen Fällen auf jeden Fall im Hinterkopf behalten.

  3. Ben sagt:

    Ich frag mich immer nur, weil hier wo ich wohne wechselt das von Kurve zu Kurve, muss ich jetzt ernsthaft die NSW ausmachen, weil kurz kein Nebel ist? Ich hab das schon erlebt kam von der Autobahn (voll vernebelt) und auf der Landstraße war direkt freie Sicht, aber dafür hat mich dann auch ein Streifenwagen mit Lichthupe (!) drauf hingewiesen. Ich hab gedacht der macht witze…

    Eins nur: Fahndung ignoriert und deine WG-Mitbewohnerin wird vom Geuschten überfallen…

    Der Gedanke allein sollte einen davon abhalten das zu machen.

  4. Ben sagt:

    “Gesuchten” meinte ich – sry

  5. Torsten Bentrup sagt:

    Kinners, das war doch nur eine theoretische Drohung, sowas macht man doch nicht.

  6. flippah sagt:

    Was ich mich frage ist: warum können die Autobauer nicht mal nen Automatismus einbauen, dass bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte und mehr als 60 km/h nen Warnton kommt?

    Nebelscheinwerfer stören ja meist nicht sehr, Nebelschlussleuchten schon, wenn sie einen dauernd blenden. Mich nervt das total, wenn bei ein bisschen schlechter Sicht sofort die Nebelschlussleuchten angehen und die Leute weiter mit 150 über die Autobahn fahren.

  7. Andi sagt:

    Wenn das wirklich mehreren in Eurer Firma passiert ist, dann würde ich Cheffchen bei der Dienststelle einfach mal nachfragen lassen, ob die Strafmandate nur Fahrer von Taxen bekommen haben oder auch die von Privatwagen.
    Und dabei natürlich nicht umbedingt eine Antwort erwarten. Aber mit dem Hinweis auf weitere gute Zusammenarbeit ein bisschen seine Verärgerung zum Ausdruck bringen. So dass der Strafmandatvergeber eventuell zumindest intern mal auf seine Aktion angesprochen wird.

    PS. Überhaupt ein Strafmandat für NSW ist für mich albern. Ich habe mich von denen noch nie geblendet gefühlt. Viel nerviger sind die Leute, die ihre NSchlussleuchte anhaben, obwohl die Sichtweite bei Nebel noch deutlich über 50 m ist oder es vielleicht gerade ein wenig anfängt zu schneien.

  8. Benni sagt:

    Mal kurz eine Frage, sind 2€ Trinkgeld bei 10€ Fahrtkosten in Ordnung?

  9. Chris sagt:

    Wenns der Rechtsschutz übernimmt darf man sich da dan doch auch die ein oder andere kleine Stichelei gönnen denke ich. V.a. wenn es im Nachbarort neblig war dann ist das Anlassen der Scheinwerfer eigentlich weder “vorsatz noch fahrlässig” wie es ja immer heißt, sondern schlichtweg “aus vorsichtsgründen” angelassen.

  10. Panama Jack sagt:

    @flippah & Andi: Ich stimme euch völlig zu, was die Nebelschlussleuchten angeht. So’n Warnton wär echt mal was, alternativ könnte man auch die Geschwindigkeit abregeln, hehe.
    Manche Leute scheinen echt zu glauben, dass Einschalten der Schlußleuchte gleich Ausschalten der schlechten Sichtverhältnisse sei …

    @Torsten: Wie, da sind mehrere von euch reingerasselt? Sagt ihr euch da nicht gegenseitig Bescheid?

  11. Eumeltier sagt:

    Hallo,

    mal zum falsch aufgeschriebenen “Tatort” – wenn Du beweisen kannst, daß Du an dem notierten Ort gar nicht gewesen sein kannst…

    Meinen Vater haben sie mal geblitzt (30er Zone), dann aber im Verwarnungsbescheid eine falsche Straße angegeben, wo gar keine 30 sind.
    Daraufhin hat er den Anhörungsbogen dort hingeschickt, auf dieser Straße seien keine 30.
    Den Bogen hat anscheinend keiner gelesen, auf jeden Fall kam der nächste Zahlungsbescheid (natürlich teurer). Inzwischen war meinem Vater allerdings eingefallen, wo er in Wirklichkeit geblitzt worden war (dort war auch nur 30 erlaubt).
    Er hat bei der Polizei angerufen, den Sachverhalt geschildert und gesagt, er wäre bereit, das Verwarnungsgeld zu bezahlen, aber natürlich nur den ursprünglichen Betrag. Daraufhin sagte man ihm, daß bei Fehlern der Polizei bei reinen Verwarnangelegenheiten dann die Sache fallengelassen wird.

    => vielleicht wäre das noch eine Möglichkeit für Dich?

    Bei meinem Vater hat sich das übrigens dann zu einer größeren Angelegenheit entwickelt.
    Man hatte ihm am Telefon ja gesagt, daß die Angelegenheit erledigt sei. Ok.
    Daraufhin bekam er dann eine Vorladung vors Gericht, weil er nicht bezahlt hätte. Wieder rief er an, schilderte den Fall – ja, ok, er brauche nicht erscheinen, der Fall sei erledigt.

    Einige Zeit später bekam er eine weitere Vorladung vors Gericht, diesmal mit Androhung der Zwangsvorführung, weil er nicht vorm Gericht erschienen sei…
    Also ist er dort hin, hat das ganze Elend dargelegt, nach Prüfung der Sachlage wurde wiederum bestätigt, daß der Fall erledigt ist.
    Allerdings hat mein Vater um eine schriftliche Bestätigung gebeten, welche er dann einige Tage später tatsächlich im Briefkasten hatte womit sich die Sache dann tatsächlich beendet hatte.

    Da fragt man sich, was so in den Behörden alles schiefgeht…

    Gruß,
    Martin

  12. Nik sagt:

    Falsche Tatortangabe? Klingt das nach einem formalen Grund einer Anfechtung?

    Auf der formalen Ebene kann man bekanntlich viel Spaß mit Behörden haben.

  13. Ray sagt:

    Inwiefern verbessern Nebelscheinwerfer die Sicht? Ich kann weder für den Fahrer noch für andere Verkehrsteilnehmer eine Erhöhung der Sicherheit erkennen.
    Desweiteren gibt es Gesetze, die nicht zum Spaß erfunden sind. Es ist geregelt, dass Nebelscheinwerfer nur bei schlechter Sicht und Witterungsverhältnissen einzuschalten sind. Verstößt man dagegen, muss man mit den Konsequenzen rechnen.

  14. Kein To sagt:

    > Inwiefern verbessern Nebelscheinwerfer die Sicht?

    Die Idee ist wohl, dass sie tiefer liegen und den Nebel, der in Bodennähe dünner sein soll, unterstrahlen und damit weiter kommen, so dass man ein Hindernis früher anstrahlt und hoffentlich sieht. Dazu ein Lichtspektrum, dass nicht so stark vom Nebel reflektiert wird.

  15. Kein To sagt:

    Ach ja, zu den 10 Euro: Ist das dir wirklich den Ärger wert? Irgendwann triffst du mal auf seine Kollegen und kannst dann unauffällig andeuten, was deren Kollege so treibt.

  16. Ray sagt:

    @ Kein To(n)
    Die Idee kann ich nachvollziehen, doch merke ich in der Realität keine Verbesserung. Von den anderen Verkehrsteilnehmern wird man sowieso durch das Abblendlicht viel früher gesehen und durch das Anschalten der NSW habe ich nicht den Eindruck, dass sich mein Sichtfeld vergrößert (weder nach vorn, noch seitlich). All das, was man bei Nebel mit Abblendlicht (noch) sieht, sieht man mit NSW nicht besser.

  17. Tiffy sagt:

    Du hast Dein Privatwagen verkauft?! Ist es als Taxifahrer überhaupt zulässig, kein eigenes Fahrzeug zu besitzen? Ich dachte, eine gewisse automobile Begeisterung sei da Voraussetzung.

  18. Woo sagt:

    Es hat schon Sinn, dass in der StVO steht, dass Nebelscheinwerfer nur bei Nebel einzuschalten sind.. dadurch dass die so weit unten montiert und meistens leicht nach oben geneigt sind, blenden die den Gegenverkehr enorm. Mir geht das mittlerweile stark auf den Senkel, dass ich bei der morgendlichen Fahrt zur Arbeit jeden zweiten Honk anlichthupen muss damit er seine scheiss Festbeleuchtung abdreht nur weil er vor drei Tagen mal durch nen Meter Nebel gefahren ist.
    Wird mal Zeit fuer einen Automatismus, der bei Einschalten der Nebellichter automatisch den Motor auf 50 km/h drosselt.. vielleicht merken’s die Leute dann.

  19. Ray sagt:

    Hier eine weitere Diskussion(-splattform) zur Sinnlosigkeit von NSW:

    http://www.motor-talk.de/forum/nebelscheinwer...

  20. Andreas sagt:

    @Torsten: Du hast die richtige Nummer aus dem Bussgeldkatalog rausgesucht. Wenn du’s schöner formuliert haben willst: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog Nr. 117142. Da wird auch auf die von dir gefundenen §17(3) StVO und 73 BKat verwiesen:

    117142 Sie benutzten missbräuchlich die Nebelscheinwerfer. ( B – 1) 10,00
    § 17 Abs. 3, § 49 StVO; § 24 StVG; 73 BKat

  21. michael sagt:

    Wenn “Tatort” / “Zeit” und “Kennzeichen” / “Fahrzeug” nicht zueinander passen, reicht ein formloser Widerspruch im Anhörungsbogen.
    Man sollte es im Zweifelsfall aber auch beweisen können. Wobei ein Polizist mindestens 3 Zivilpersonen aufwiegt, vor allem wenn es Familienangehörige oder Arbeitskollegen sind.

    @Ray: wo ist denn der UNterschied von Nebelscheinwerfern zu Zusatzscheinwerfern ? Früher waren die NSW wenigstens gelb. Aber bei den neueren Modellen seh ich da keinen Unterschied mehr.

  22. nnnnnnnnnnnnnnnnn sagt:

    nsw hab ich eigentlich nie an. hab das mal bei starkem nebel ausprobiert aber irgendwie sieht man da genausowenig. das wird eher zur nebelbeleuchtung => man sieht weniger weil der nebel noch mmehr leuchtet.

    grundsätzlich habe ich aber immer das “normale” Licht an. Also auch im Sommer bei sonnenschein um 12 uhr mittags. das macht meiner meinung nach mehr sinn, speziell wenn man auch mal durch dunklere bereiche (wald, tunnel etc.) fährt und dabei die eigenen und auch die augen der anderen fahhrer noch sehr licht unempfindlich sind da man davor von der sonne geblendet wurde.

  23. Thorsten sagt:

    Woo, wenn die Nebelscheinwerfer nach oben geneigt sind, dann sind sie falsch eingestellt. Wäre auch komplett sinnlos, wenn das so wäre. Geblendet haben mich Nebelscheinwerfer noch nie.

    Die Schlußleuchen allerdings schon öfter. Da fährt man schon 20 Minuten durch leichten Nebel (noch locker 200m Sicht) hinter einem her und plötzlich kommt der I…. auf die Idee, doch mal die NSL anzuschalten. Boooaaaahh!!!

  24. Maik sagt:

    Oh, mein Lieblingsthema: Strafen im Arbeitsalltag :-)

    Torsten, zahle die Strafe, auch wenn es schwerfällt. Alles zetern bringt nichts.
    Ich kenne auch solche Situationen, in denen ich mich gefragt habe: Warum?

    Eine habe ich mal “rausgesucht”. Auch da waren die Polizisten im Recht, auch wenn ich es so nicht wahrhaben wollte.

    http://truckonline.de/blog/2008/03/06/strafen...

  25. Derdy sagt:

    Auch mal eine kleine Anekdote: um 12 Uhr mittags im Hochsommer bei strahlendem Sonnenschein unterwegs auf einer Straße, auf der weit und breit kein anderes Gefährt zu sehen ist. Dann die Mitteilung per Post (sinngemäß): Gefährdung des Straßenverkehrs durch defekte Beleuchtung. Alles klar – da war schlichtweg ein Birnchen des Abblendlichts matschig (wohl am gleichen Tag oder kurz vorher kaputt gegangen) und schon ist man am hellichten Tage eine Gefährdung für nicht vorhandene Verkehrsteilnehmer. Das dumme daran war, dass man auf dem Revier nachweisen musste, dass man den Mangel behoben hat, also zusätzliche Kutscherei .. und die Polizisten dort konnten diese Kleinlichkeit wohl auch nicht richtig verstehen.

    Zu den Nebelscheinwerfern: ich muss zugeben, dass ich es auch unangenehm finde, wenn mir jemand bei guten Sichtverhältnissen mit Nebelscheinwerfern entgegenkommt. Im Nebel glaube ich bemerkt zu haben, dass man oft zuerst die Nebelscheinwerfer und erst dann das Abblendlicht anderer Fahrzeuge sieht.

  26. Norbert sagt:

    @Torsten: Mein Beileid, ich hab in letzter Zeit aber auch das Gefühl, das die Grün-Weißen es im Moment auf uns Taxifahrer abgesehen habe. Vielleicht haben wir denen ja was getan…

    Zum Thema NSW: Bei unserem alten Mercedes finde ich das Ablendlicht für meinen Geschmack zu dunkel, okay man sieht alles und andere Fahrer meinen es wäre sogar zu hell. Egal. Jedenfalls, sobald ich das Ortsausgangsschild sehe oder übern Südring fahre, wo keine Beleuchtung ist, *knack* NSW an, weil man bei unserem Mercedes einfach mehr sieht, nicht auf die Weite hin, aber es gibt mir ein besseres Gefühl, wer weiß was einem da vors Auto rennt. Wenn man dann Nachts andauernd von Dorf A nach Dorf B und über Paderborn nach Dorf C rumgurkt, dann vergess ich das auch schon mal gerne. Mich haben se zwar noch nie angehalten (vielleicht merkt man das auch nicht, das die an sind, weil bei dem sind sie auf gleicher Höhe wie das Ablendlicht, nur nach unten gerichtet), aber damit ist meine Meinung, die NSW bringen schon eine bessere Ausleuchtung der Straße.

  27. Erklärbär sagt:

    Was ist Silverster?

  28. Torsten Bentrup sagt:

    Vielen Dank für Eure Kommentare, ich werd also einfach “zahlen und fröhlich sein”, sicherlich die sinnvollste Variante. Und es hat schon sehr geholfen, daß ich hier meinen Ärger rauskotzen durfte.

    @Erklärbär: Peinlich, und gleich zweimal… Danke für den Hinweis, habs geändert.

  29. nightcab sagt:

    naja, ich wuerde es *nicht* zahlen, gerade in Hinblick auf die Witterungsbedingungen (an-aus-an-aus kann man schonmal vergessen), Du hattest sie ja nicht aus Geilheit an (hoffe ich mal, denn diese ichbincoolweilichimmernitnebellampenfahre gehen mir ziemlich auf die $$$) – und wenn’s dann noch so ein ‘Rundumschlag’ an einige Taxler war (vor allem *nur* an solche), wuerde ich da echt gegen angehen.

    Aber nur, wenn ihr Euch ansonsten immer korrekt verhaltet, denn so’n gruenes Maennchen kann einem derbe den Spass am Job verderben, wenn jede Kleinigkeit gleich geahndet wird, so’n $$$ hatte ich auch mal am Ort…

    nc

  30. Erklärbär sagt:

    Mach dir nichts draus. Nach “Sylvester” ist “Silverster” die zweitüblichste falsche Schreibweise für Silvester. ;)

  31. Norbert sagt:

    Ach Torsten, beim nächsten Mal würd ich glaub ich gleich zahlen. Jetzt darfste glaub ich noch mit Bearbeitungs- und Zusttellgebühr rechnen. Was es dann um einiges teurer macht. Bin mir aber nicht mehr sicher.

  32. Torsten Bentrup sagt:

    @Norbert: Nee, niemand ist verpflichtet, vor Ort zu bezahlen, überweisen innerhalb von einer Woche reicht aus. Ohne Zuschläge.

  33. Hager sagt:

    Ist natürlich blöd, wenn es jemanden trifft, der in der Regel genau drauf achtet, seine NSW sinnvoll einzusetzen.

    Aber andererseits finde ich es gut, das die Polizei mal darauf achtet, alleine was hier in der Gegend für Idioten bei jeder Tages- und Nachtzeit mit Festbeleuchtung unterwegs sind, geht auf keine Kuhhaut mehr…

    Und da sind die Nebelrückleuchtenfahrer bei Nieselregen noch nicht mal eingerechnet…

  34. Torsten Bentrup sagt:

    @nightcab: Die 10 Euro tun nicht sonderlich weh, da kann ich mit leben. Die sonstigen Umstände der Aktion waren auch durchweg sachlich und freundlich, sonst wäre ich heute auch noch deutlich “geladenener”.

    Zahlen, Situation in Zukunft im Auge behalten und gut ist. Die Häufung bei den Kollegen unserer Firma kann auch Zufall gewesen sein (und es war auch das erste Mal, daß mir sowas auffiel).

  35. nightcab sagt:

    naja, es ging mir nicht um’s “wehtun”, sondern um’s Prinzip… Da werden (Un-)Mengen von Einnahmen ‘generiert’, die nicht wirklich sein muessten, wenn nicht sopgar unzualessig sind.

    > @Norbert: Nee, niemand ist verpflichtet, vor Ort zu bezahlen, überweisen
    > innerhalb von einer Woche reicht aus. Ohne Zuschläge.
    jepp. Wenn man denn ‘nen Zahlschein bekommt – genau *das* hat damals meinem “Liebling” das Genick gebrochen, weil er unter Zeugen erst gar keinen Zahlschein gab, sondern direkt Anzeige schrieb :)

    nc.

  36. Norbert sagt:

    Ach wenn wir jetzt bei unzulässigen Einnahmen sind:D Es gibt jetzt neue Blitzer (also die festen), die blitzen ohne das Blitzlicht, sondern mit Infrarot, sodass man gar nicht merkt das man geblitzt wurde-.-

    Ich finde DAS ist Abzocke. Klar weiß man bei vielen, dass man langsamer fahren muss, aber ich wurde auch schonmal geblitzt, wo ich NICHT wusste, dass ich zu schnell war und da ist ein Blitzer mit Blitzlicht besser, als wenn man unwissend dann in zig davon reinfährt.

    Was mir heute morgen übrigens aufgefallen ist, die Grün-Weißen sind auch nicht bessser und fahrn mit NSW durch die Stadt…naja “sie dürfen´s ja”-.-

  37. Ich sagt:

    Bzgl. NSW und Sichtverbesserung:

    Es ist meines Wissens nach doch zulässig, bei Verwendung der NSW das Abblendlicht auf Standlicht zu reduzieren (Zumindest war das zur Zeit meiner Prüfung so und es hat sich auch noch keiner in grün bzw. blau beschwert).

    DANN bzw. dadurch machen die Dinger Sinn, denn dann ist die (eigene) Blendwirkung des Lichts im Nebel erheblich reduziert.

    Griehtinks & Gute Fahrt

  38. Ly sagt:

    Das wäre dann sinnvoll, wenn das so geht. Muss ich mal ausprobieren, bisher fand ich NSW nicht sehr hilfreich.

    Das man 10 Euro zahlen muss wenn die Dinger noch an sind ohne weiteren Nebel war mir bisher nicht bekannt. Persönlich find ich die Nebelschlussleuchten heftiger störend, da bekommt man ja Sonnenbrand.

    Was muss denn einer zahlen, der einem mit Fernlicht entgegenkommt?

    Mir kam letztens innerorts ein PKW mit Fernlicht entgegen, das war so krass in dem Fall das ich gaanz langsam fuhr. Hab Lichthupe gegeben, das hat nix genützt. Was dann an mir langsam vorbeifuhr war ein Polizeiwagen ^^ ;)

  39. Torsten Bentrup sagt:

    @Norbert: Hast Du den neuen Blitzer schon gesehen? Wieder ein Golf Variant? Welche Farbe?

    @Ly: Der hat bestimmt nur was gesucht…

  40. Stevie sagt:

    @Norbert: Würde mich auch interessieren.

  41. Ly sagt:

    ähh, Ja. :-D

  42. Norbert sagt:

    @ Torsten und Stevie: Ihr habt mich glaub ich falsch verstanden. Ich meine kein Auto, sondern die Starrenkasten (wie die anner B!1 Richtung Salzkotten)

    Ist praktisch wenn man Quellen an nützlichen Stellen hat^^
    Ich finds trotzdem bescheuert. Wenn man schon geblitzt wird, dann bitte auch so, dass man es sieht-.-

  43. Torsten Bentrup sagt:

    Ah, jetzt, ja. Nun, die Dinger find ich im Heimatbezirk ungefährlich. Trotzdem doof, hast Du recht.

    Weißt Du oder die “ellen an nützlichen Stellen” zufällig, ob die Kisten an der Kreuzung B1/Delbrücker Weg überhaupt in Betrieb sind? Ich bekomme ständig gesagt, daß die beiden Blitzer wohl nicht gerichtsfest platziert sind und deswegen ausser Betrieb.

  44. Norbert sagt:

    Hm…ne, aber das könnte ich vielleicht rauskriegen^^

    Aber es würd mich nicht wundern, wenn sie ausser Betrieb sind, weil zumindest in Richtung Salzkotten die Linse zugefroren war und ich denke, wenn da wirklich Bilder gemacht werden sollten, dann würden die das regelmäßig enteisen.

    Es könnte sich ja auch ein freiwilliger Tester melden*Scherz*

  45. Torsten Bentrup sagt:

    @Tiffy:

    “Du hast Dein Privatwagen verkauft?! Ist es als Taxifahrer überhaupt zulässig, kein eigenes Fahrzeug zu besitzen? Ich dachte, eine gewisse automobile Begeisterung sei da Voraussetzung.”

    Nee, eigentlich gar nicht. In unserer Firma sind sogar die meisten ohne Privatwagen unterwegs, Ausnahmen machen eigentlich nur die Fahrer mit Familie. Zu Schichtbeginn morgens und abends gibts dann auch immer eine Kollegenrundtour, bei der alle eingesammelt werden. Kostet soviel wie ein Busticket (wobei ich da auch höchstens 200 Meter laufen muß pro Strecke, so gut liegen die Haltestellen, 13 Minuten Fahrzeit).

    Tatsächlich ist ein Wagen (TÜV-überfällig mit diversen kleinen Wehwechen) ohne vernünftige Parkplätze und fast nur für den Weg zur Arbeit ziemlich albern.

    Aber Taxifahrer sind da vielleicht auch die große Ausnahme. Meine automobilen Gefühle kann ich prima im Dienstwagen ausleben.

  46. Fischkopp sagt:

    Ich würde da auf jeden Fall gegenan gehen – habe das auch mal gemacht wegen 20 D-Mark (jaja, damals…). Ging um angebliches Falschparken.

    Der Außendienstangestellte der örtlichen Polizeistreitkräfte musste dann als Zeuge vor Gericht aussagen, und konnte sich an nichts erinnern, als daran, daß der Vorwurf wohl zutreffen müsse, wenn er ihn damals notiert habe.

    Der Richter hat ihn dann ziemlich zur Schnecke gemacht, daß man sich schon ganz genau erinnern müsse, wenn man trotz Widerspruch bei seiner Behauptung bleibt und es auf ein echtes Verfahren vor Gericht ankommen läßt. Na, und der freundliche Hilfssheriff wurde auch entsprechend mal eben etwas blaß und wortkarg. :-)

    Das Ganze endete dann damit, daß ich nicht zahlen musste (außer meine Auslagen, d.h. ‘ne Stunde Zeit – aber das war’s wert).

  47. Loco sagt:

    NSW dürfen mit Standlicht gefahren werden, wenn sie weit genug außen angebracht sind. So war’s jedenfalls, als ich welche nachrüsten hatte lassen…
    in meinem 307 geht das auch. Was noch nicht geht, erst beim Nachfolgemodell, ist NSW + Fernlicht – da geht das NSW aus und leider, Bordcomputer verdankt, auch nicht beim Abblenden wieder an. Dafür fährt man nicht mehr monatelang mit vergessenen NSW oder gar NSL herum.

  48. Chris sagt:

    NSW mit Standlicht ist soweit ich weiß nicht zugelassen. Hab vor nem halben Jahr meinen Führerschein gemacht, es heißt in sämtlichen Lehrbüchern und von jedem Fahrlehrer “Das Fahren mit Standlicht alleine ist nicht zugelassen”, was bedeutet, dass man nicht nur bei Dunkelheit oder schlechten Lichtverhältnissen das Abblendlicht zuschalten muss, sondern auch am hellen Tage (in Deutschland) nicht mit Standlicht fahren darf. (Nein, ich weiß nicht, welchen Sinn das hat.)

    Allerdings weiß ich nicht, ob’s bei den ganzen Gesetzestexten zu den NSW was gibt, was die andere Anordnung wieder aufhebt. Denn wenn ich eins gelernt habe, ist es, dass Vorschriften selten logisch und durchgehend sinnvoll sind…

  49. Loco sagt:

    Guckst du hier, §17 StVO. Zitat: “(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. Das ist dann, um der Frage zuvorzukommen, auch kein “Fahren mit Standlicht alleine”, weil ja Scheinwerfer, nämlich NSW, eingeschaltet sind.

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