Aussetzung mit Todesfolge
Eine Geschichte, bei der es nur Verlierer gab.
Am Freitag fällte das Landgericht München II das Urteil “18 Monate auf Bewährung” gegen einen Taxifahrer.
Was war passiert?
Ein 16-jähriger, betrunkener Fahrgast hat auf der B13 seinen Fahrer zum Zwischenstop aufgefordert, weil ihm schlecht wurde. Am unbeleuchteten Parkplatz Nähe Lenggries (Oberbayern) hat er sich übergeben. Der Taxifahrer hat ihn mehrfach zum Wiedereinsteigen ins Taxi aufgefordert. Der Jugendliche hat aber darauf bestanden, den Rest des Weges zu Fuß zurücklegen zu wollen.
Diese Aussagen des Fahrers wurden vom Gericht als strafmindernd anerkannt, also für wahr angesehen.
Der Taxifahrer ist letztendlich ohne Fahrgast weitergefahren. Wenig später wurde der 16-jährige auf der Bundesstraße mehrfach überfahren und starb an den Verletzungen.
Nach Ansicht des Gerichts hätte der Taxifahrer die Polizei benachrichtigen und bis zu derem Eintreffen auf die Sicherheit des Jugendlichen achten müssen.
Um es gleich vorweg zu nehmen: Ich empfinde das Urteil als “salomonisch”, wenn die Bewährungsstrafe nicht irgendwelche Problem nach sich zieht, die ich nicht kenne (Verlängerung Personenbeförderungsschein?).
Die Wahrscheinlichkeit, daß die Bewährung aufgehoben wird, ist ja nun extrem gering. Eine solche Verkettung übler Zufälle wird demselben Taxifahrer wohl kaum nochmal passieren. In ähnlichen Fällen wird er wohl zukünftig überkorrekt handeln.
Von daher wird der Fahrer also kaum eine ernsthafte Strafe von Seiten der Justiz bekommen und ich finde das auch absolut okay. Er wird eh den Rest seines Lebens mit der moralischen Mitschuld leben müssen. Er hätte mehr tun können (eben das genannte “Aufpassen bis die Polizei kommt”).
Aber hätte er wirklich mehr machen müssen? Da habe ich meine Zweifel.
Der Tölzer Kurier schreibt:
“Zum Auftakt erhob der Vater des getöteten Benny L. (16) schwere Vorwürfe gegen den Taxifahrer, der seinen Sohn in jeder Märznacht an der B13 hatte aussteigen lassen. Moncef Bousetta vermutete, dass der Taxler seinen Sohn so schnell wie möglich los werden wollte, um neue, lukrative Fahrten übernehmen zu können. Deshalb habe Benny sterben müssen.”
Dem Fahrgast wurde übel, er mußte sich nach ausgiebigem Alkoholkonsum übergeben. Und er entschied sich gegen den ausdrücklichen Rat des Fahrers dazu, den Restweg zu Fuß zurückzulegen.
In einer solchen Situation gibt es für einen Taxifahrer schlicht keine richtige Handlungsweise.
Er könnte natürlich wie vom Gericht erwartet die Polizei rufen und solange warten. Kann man machen. Den Kunden und seinen gesamten Freundes- und Bekanntenkreis wird man allerdings nie wieder in seinem Taxi sehen.
Bitte zeigt mir einen einzigen Menschen, der es mit 1-3 Promille gut findet, von der Polizei einkassiert zu werden. Nebenbei kann der Fahrgast dabei seinen Führerschein verlieren (oder bei Minderjährigen die Berechtigung, diesen zu bekommen).
Als Fahrer kommt man übrigens recht schnell in eine solche Situation, sowas kommt mindestens einmal im Monat vor:
Der Fahrgast steigt in Paderborn ein und sagt:
“Ich hab noch 10 Euro und muß nach Sande. Fahr mich bitte soweit, wie das Geld reicht.”
Kein Scherz, in den letzten Wochen hatte ich ähnliche Fahraufträge mindestens dreimal.
Und im o.g. Beispiel “Sande” bedeutet das zwingend, daß er rund 2-3 Kilometer über die B64 laufen müsste. Das geht 1000 mal gut und dann passiert eben doch mal was…
Soll ich die Fahrt von vorneherein ablehnen?
Dann geht er halt den ganzen Weg zu Fuß, das vervielfacht das Risiko!
Oder ich könnte ihn einfach für die 10 Euro bis nach Hause fahren. Geht nicht, ein klarer Verstoß gegen die Tarifpflicht. Sande ist Pflichtfahrbereich für uns Paderborner, da darf ich keine Rabatte geben.
Davon abgesehen ist der Vorwurf des Vaters auch unlogisch. Auf einer Bundesstraße wird es kaum “lukrative Fahrten” geben, es wäre finanziell absolut im Interesse des Fahrers gewesen, den Fahrgast weiter zu befördern.
Einem trauerndem Vater sehe ich das nach, auch er gehört zu den Verlierern in dieser Tragödie. Er wird sich ewig fragen, ob er nicht in der Erziehung Fehler gemacht hat oder sich die Frage stellen, ob er nicht besser seinen minderjährigen Sohn selbst von der “Feierei” hätte abholen können.
Auch der 35-jährige, der den Fußgänger erfaßte und die 23-jährige, die das Opfer noch vor Sicherung des Unfallortes überrollte gehören zu den Verlierern. Beide wurden in der Unfallnacht mit Schock ins Krankenhaus gebracht und werden die Bilder wohl nie vergessen.
Eine Lösung für uns Taxler? Keine Ahnung. Ich werde zukünftig wohl alles versuchen, um diese Fahrgäste zur Weiterfahrt zu überreden. Sollen sie halt ein paar Tage später den Restbetrag zahlen, meinetwegen auch in 1-Euro-Raten. Wenn jemand die Weiterfahrt partout verweigert, muß ich mich wohl wirklich bei der Polizei “versichern”.
Weitere Zeitungsberichte zum Thema:
http://www.sueddeutsche.de/muenchen/artikel/472/169977/
http://www.merkur-online.de/regionen/toelz/Taxifahrer-Aussetzung… (mit weiteren Links unter dem Artikel)
20. April 2008 um 07:34 Anke W.(Quote)
Heftige Geschichte, aber wie du schon schriebst, da gibts nur Verlierer.
Vielleicht reicht ja die Drohung, die Polizei zu rufen aus, um denjenigen wieder einsteigen zu lassen. Die Grün-Blauen werden sich auch bedanken, wenn du für jeden Fahrgast da anrufst, das kommt ja doch öfter vor.
Man kann sowas nicht wirklich verhindern. Ich erinnere mich an einen Jungen, der aus unserem Dorf nach Brilon laufen konnte. Entweder wegen mangelder Ortskenntnis oder weil er letztere komplett versoffen hat ging er an der Bahn lang. (die nicht nach Brilon führte) Ein Zug kam, der Lokführer hat ihn gestreift, das auch bemerkt, den Beamten die er angefordert hatte aber die falsche Stelle genannt. Am nächsten Nachmittag wurde er gefunden. Keiner wusste dass er die Schützenhalle verlassen hatte, keiner wusste wohin er verschwunden war, keiner wusste dass er nach Hause wollte und noch schlimmer, wie er auf die Idee kam, neben den Schienen zu laufen. Da kann man lange nen Schuldigen suchen, da machen sich viele Leute Vorwürfe aber solche Unfälle sind schlimm, sie passieren nur auch immer wieder. Leider
20. April 2008 um 08:21 Michael(Quote)
Das Problem ist auch, dass es keinen vernüftige Ausbildung/Prüfung für Taxifahrer gibt. Den Taxischein bekommt man, wenn man sich ein wenig auskennt und einigermaßen gesund ist.
Auf solche Fälle wird man nicht vorbereitet.
Fahrgast ist stockbesoffen: in dem Moment in dem er einsteigt, übernimmt man die Verantwortung für den Kunden (wie bei einem Kind).
Den auf einer Landstraße einfach ziehen zu lassen, war eben grob fahrlässig und die Folgen waren schrecklich.
Das kann einem auch in der Stadt passieren. Kunde (stockbesoffen oder durch Medikamente nicht mehr klar im Kopf) steigt aus und läuft benebelt über die Straße und wird umgefahren.
Im Ergebnis kann man solche Dinge nur verhindern, indem man sich der Verantwortung bewußt ist, die man übernimmt, wenn man Personen befördert und im Zweifelsfall eher zu vorsichtig ist und den Fahrgast dann eben bis zur Tür begleitet usw.
20. April 2008 um 08:34 Michael(Quote)
Zitat Thorsten:
Eine Lösung für uns Taxler? Keine Ahnung. Ich werde zukünftig wohl alles versuchen, um diese Fahrgäste zur Weiterfahrt zu überreden. Sollen sie halt ein paar Tage später den Restbetrag zahlen, meinetwegen auch in 1-Euro-Raten. Wenn jemand die Weiterfahrt partout verweigert, muß ich mich wohl wirklich bei der Polizei “versichern”.
Genau so!
Es wird da immer Grenzfälle geben.
Beispiel Babyschale
Mutter mit Baby steht nachts an einer Bushaltestelle in einen schwierigen Stadtteil. Taxifahrer hat keine Babyschale dabei, nur normalen Kindersitz, Die Zentrale , in der eine Babyschale liegen würde, ist zu weit weg. Was tun? Die Mutter stehen lassen, die Polizei rufen?
Ich habe diese Fragen einem leitenden Polizisten gestellt und der hat gesagt, daß seine Beamten das Mitnehmen der Mutter mit Baby ohne Babyschale in diesem Fall nicht ahnden würden, aber er wies auf die Probleme hin, die es bei einem Unfall mit der Versicherung geben würde.
Ich würde die Mutter nicht stehen lassen und besonders vorsichtig fahren.
20. April 2008 um 08:48 ToWi(Quote)
Vor allem, da die Polizei höchstvermutlich nichtmal kommen würde.
Das Urteil ist in meinen Augen eine ziemliche Frechheit… Auf jeden Fall absolut realitätsfern.
20. April 2008 um 10:18 Tommy(Quote)
was hat denn ein 16-jähriger so besoffen alleine unterwegs zu suchen? liegt da nicht auch ein wenig die pflicht bei den eltern?? mir tut der fahrer leid. ich denke, ich hätte genauso gehandelt.
20. April 2008 um 10:43 Kommentator(Quote)
Hier reden alle über die Symptome, nämlich den Unfall und seine Umstände – mich interessieren eher die Ursachen, nämlich das Gesaufe und seine Umstände. Wenn der Junge, wie in einem der SZ-Artikel beschrieben, schon länger vor der Disco lag und vom Betreiber noch in eine Decke gewickelt wurde: Wieso informiert an der Stelle niemand die Erziehungsberechtigten (und -pflichtigen!) und/oder die Polizei?
Meine Kritik geht deutlich in Richtung der Eltern, die hätten mit dem Jungen eine verbindliche Regelung über Alkoholpegel und Heimfahrt treffen und durchsetzen müssen, anstatt ihn (eventuell ohne weitere Vereinbarung?) zum Saufen abziehen zu lassen, und vor allem an den Disco-Betreiber, der dringend seine Eignung für sein Geschäftsmodell überdenken sollte.
Wenn dieser in meinen Augen viel mehr Beteiligte nicht den Überblick und das Augenmass hat, dem offensichtlich hilflosen Kind (dieser Zustand ist ja lange vor der Fahrt eingetreten, nicht erst auf dem Rastplatz an der Bundesstrasse) zu helfen, dann ist der Taxifahrer nur noch Resteaufsammler und Sündenbock, aber nicht der eigentlich Schuldige (im Sinne der Ursache des Problems). Der Taxler lebt vom Fahren von Betrunkenen, der Gastronom aber lebt vom Erzeugen von Betrunkenheit!
Für den Taxler habe ich keinen Rat, ausser den wohl wenig hilfreichen, Fahrten mit so dubiosen Begleitumständen grundsätzlich abzulehnen.
20. April 2008 um 10:46 kath(Quote)
Zitat Michael: Das kann einem auch in der Stadt passieren. Kunde (stockbesoffen oder durch Medikamente nicht mehr klar im Kopf) steigt aus und läuft benebelt über die Straße und wird umgefahren.
Naja, aber wie sollen die ganzen Menschen die vorrübergehend verkehrsuntüchtig vom Arzt kommen (Augenbehandlung, ambulante OP usw.) denn dann nach Hause kommen?
Die sind dann ja mehr oder weniger auf das Taxi angewiesen, und ich glaube nicht, dass Thorsten diese Kunden auf die Rückbank verfrachtet und die Kindersicherung in die Tür reinkloppt.
–
Allgemein finde ich den ganzen Fall schwierig, spontan hätte ich genauso gehandelt wie der Taxifahrer, eben weil man nicht viel machen kann. Auch Polizei rufen und Eintreffen der Polizei kann mitunter solange dauern, bis der Junge sich schon umgebracht hat (ja umgebracht, weil er ja den Alk getrunken hat und somit nicht mehr bei vollem Bewusstsein war), bringt dann also auch nicht viel, außer vielleicht einem etwas reineren Gewissen.
Auf der anderen Seite stehen jedoch dann wieder mögliche finanzielle Einbußen, die sich heutzutage wohl kaum ein Taxifahrer/Unternehmer leisten kann.
Da gab es doch vor ein oder zwei Jahren noch einen ähnlichen Fall, allerdings waren es da Polizisten die den Jugendlichen mitten auf der Landstraße ausgesetzt haben und vor kurzem auch verurteilt wurden.
20. April 2008 um 11:38 Zarquod(Quote)
Ich denke, der Vater muss sich nicht fragen, ob er bei der Erziehung Fehler gemacht hat. Wenn mein 16-jähriger Sohn mitten in der Nacht sturzbesoffen auf einer Landstraße rumtorkelt, ist völlig offensichtlich, dass ich bei der Erziehung nicht nur Fehler gemacht, sondern in wesentlichen Teilen vollkommen versagt habe.
Die unfallursächliche Verfehlung sehe ich hier bei den Eltern.
20. April 2008 um 11:40 Pxs(Quote)
Ich kann die ganze Diskussion hier nicht verstehen.
Tut mir leid Torsten das ich es so sagen muss, aber der Taxifahrer ist nunmal für seine Fahrgäste Verantwortlich!
Schlicht und ergreifend!
Wenn ich Abends in einer Kneipe einen über den Durst trinken will und extra deswegen mit dem Taxi fahre gehe ich davon aus, das der Taxifahrer mich – auch im nicht zurechnungsfähigen Zustand – sicher nach Hause bringt!
Etwas anderes ist es wenn der Gast am Zielort aussteigt und nicht in seine Wohnung geht sondern lieber noch eine Runde um den Block spaziert. Der Taxifahrer hat den Fahrgast sicher ans Ziel gebracht und ist seiner Fürsorgepflicht ausreichend nachgekommen.
Einen Betrunkenen auf einer Landstraße auszusetzen, bzw. allein zu lassen ist fahrlässig. Das kann man drehen wie man will.
Der Fahrgast ist nicht Zurechnungsfähig, das Fahrtziel nicht erreicht und es ist eine Landstraße. Diese sind in der Regel schlecht oder garnicht beleuchtet und es sind 100km/h erlaubt.
Daraus ergibt sich ein erhebliches Gefährdungspotential für den Fahrgast. Auf Grund des alkoholisierten Zustandes des Fahrgastes ist nicht davon auszugehen das er diese Gefahr abschätzen kann, bzw. sich entsprechend dieser verhält.
Daraus folgt: Es ist fahrlässig!
Natürlich kann man keinen Fahrgast zwingen wieder einzusteigen, aber dafür gibt es ja die Staatseinrichtung Polizei.
Auch wenn das unangenehme Folgen hat, aber es ist so.
Wenn man den Fahrgast in so einer Situation sich selbst überlässt geht man als Taxifahrer (bewusst oder unbewusst) das Risiko ein dass dem Fahrgast etwas zustoßen kann.
Wenn dir 10 Euronen und ein paar Fahrgäste mehr, es Wert sind das Risiko eines “toten” Fahrgastes einzugehen, dann bitte. Aber beschwer dich hinterher nicht wenn du dafür in den Knast wanderst. Du kennst und kanntest das Risiko!!!
Und du kannst nicht sagen dass du nicht die Möglichkeit hättest eine Fahrt abzulehnen!
@Torsten: Nicht das wir uns falsch verstehen. Ich lese gerne deinen Blog, werde es auch weiter tun und denke das du ein anständiger und verantwortungsbewusster Mensch bist. Aber das obige ist meine persönliche Meinung zu der Sache.
PS: Das gleiche gilt für Mütter mit Babys und Wirte mit ihren Gästen. Das Risiko ist bekannt.
20. April 2008 um 11:55 TaxiIngo(Quote)
PXS auf der Landstraße ist eine höchstgeschwindigkeit von 100 km/h erlaubt, wenn die Sicht und Wetterbedingungen es zulassen.
Ansonsten darf man nur so schnell fahren das man inerhalb der Sichtweite anhalten kann.
Und demnächst wird jeder Fahrgast von uns ins Bett gebracht und mit einem Gute Nacht Kuss verabschiedet
Was wir uns als Fahrer natürlich vorher Quitieren lasssen.
Das Urteil ist in meinen Augen eine ziemliche Frechheit… Auf jeden Fall absolut realitätsfern.
20. April 2008 um 12:08 anonymous(Quote)
Puh – also das Betrunkene auffe Straße kommen und überfahren werden, wird wohl immer mal wieder passieren, darüber braucht man, wenn man nicht für ein generelles Verbot allen Alkohols ist, nicht drumherum kommen – und selbst dann kann es noch vorkommen das Menschen auf die straße unglücklich fallen und da liegenbleiben oder so (ich habe z.B. ausgelöst durch einen geistigen Schock).
Alkohol und Minderjährige … hm, das viele 16 jährige sich _regel_mäßig, also mindestens 1,2 mal im Monat, sich regelrecht mit absicht vollaufenlassen, halte ich für sehr bedenklich. ABER das es mal vorkommt, das einem Jugendlichen sowas “ausversehen” passiert, finde ich eher “normal” – insbesondere auf irgendwelchen “festen” oder so.
Was ich mich da eher Frage: Warum hat niemand die Eltern verständindigt? Hatte der junge angst von denen Dafür beschimpft / geschlagen zu werden oder so? Ich war in einen solchen Zustand, in dem Alter, noch so klar (ich musste getragen werden), noch so klar, das ich jemanden aus meinen Freundeskreis bitten konnte meine Eltern anzurufen (Die mich dann auch abgeholt haben ^^)
Polizei/Krankenwagen:
Muss man wirklich die Polizei verständige? Reicht da nicht der Krankenwagen?
20. April 2008 um 12:25 Andi(Quote)
@Pxs
…gehe ich davon aus, das der Taxifahrer mich – auch im nicht zurechnungsfähigen Zustand – sicher nach Hause bringt!
Wenn er Dich denn aufnimmt, stimme ich da mit Dir überein. Aber im nicht zurechnungsfähigen Zustand (volltrunken kurz vor dem Koma stehend, agressiv o. ä.) wird Dich nicht jeder Taxler ins Auto steigen lassen. Was er auch nicht muss, in diesem Falle entfällt die Beförderungspflicht. Wer auf allen Vieren auf mein Taxi zugekrochen kommt, um es mal übertrieben auszudrücken, den nehme ich nicht auf. Da sind dann eher andere Institutionen gefragt.
Prinzipiel handhabe ich es auch so, dass wenn ich einen Betrunken/Bewußtlosen liegend am Straßenrand entdecke, anhalte, die Polizei oder falls nötig den Krankenwagen rufe und vor Ort warte, bis diese da sind. Die 15 Minuten Wartezeit machen mich nicht arm. Kann ich mir nebenbei dann auch mal ein bißchen die Beine vertreten.
Zu der Bundesstrasse. Es ist nie so ganz einfach, sprich man kann da nicht von einem generellen Vorgehen sprechen. Sicherlich habe ich, wenn ich einen Fahrgast aufnehme, eine Verantwortung für ihn. Was aber, wenn er den Rest laufen will und das unter Androhung von Gewalt durchsetzen will. Was, wenn er mir erzählt, dass er nur noch 500 m zu gehen hat. Man muss es wohl eher von Fall zu Fall beurteilen.
Ich warte gerne auf Wunsch vor der Haustür, bis der Fahrgast in der Tür verschwunden ist. Bei älteren Leuten schon von mir aus. Zuletzt hat mir ein Fahrgast etwas von Selbstmord erzählt. Geglaubt habe ich das nicht so ganz, habe ihn aber trotzdem zur Polizei gefahren. Welche mich mitsamt Fahrgast abgewiesen hat. Aber alles in allem finde ich dennoch auch, dass ich kein Babysitter für jeden Fahrgast bin und die Verantwortung auch irgendwo endet. Ansonsten endet das nämlich wirklich wie von TaxiIngo beschrieben.
20. April 2008 um 12:43 Ly(Quote)
weia. genauso hatte ich das auch schon, einer musste kotzen, stieg aus, wollte danach unbedingt an der landstraße entlang die letzten 2 km laufen, seine kumpels meinten, er hätte das schon öfter gemacht, das er aus der taxe ausgestiegen sei unterwegs. Hab mit Engelszungen geredet, da an der stelle war die landstraße unbefestigt, aber es war nix zu machen, er war ein ganz lieber, aber hat konsequent mit dem kopf geschüttelt.
Hatte mir echt Sorgen gemacht, und als ich die Landstraße nach abladen der verbliebenen Fahrgäste zurück fuhr, war der Junge, der mir entgegenkam, gottlob schon im bereich eines bürgersteiges die straße entlang und lief darauf.
ich kann doch den fahrgast nicht ZWINGEN wieder einzusteigen. Und wie lange soll ich stehen bleiben.. oder soll ich nebenher fahren ?
auf die idee die polizei zu rufen kam ich nicht. Ob die da überhaupt gekommen wären ? Oder dem Betrunkenen sagen, das ich die Polizei holen muss ? Es gibt auch Fahrgäste, die dann aggressiv werden können. Z.B wenns solche sind, die aussteigen sollten eigentlich, weil sie nicht genug geld dabei haben.
so eine situation kommt doch recht häufig vor. zb das der fahrgast, wie torsten eben auch schreibt, nicht genug geld bei hat. am besten noch so, das er erst unterwegs damit rausrückt, wenn sich die uhr seinem limit in der Börse nähert. Das ist dann genau die situation wo man selbst geneigt ist, dem fahrgast zu sagen, bis hierhin und nicht weiter. Allerdings hab ich bei so einer situation den fahrgast dann schon bis zum nächsten ortseingang gefahren, und trotzdem ist dann mancher fahrgast noch pampig und will für Umme heimgefahren werden. Ich mein, wir sind doch nicht die Wohlfahrt, es ist trotz alledem ein Geschäftsbetrieb, und das kann man ja wohl keinem vorwerfen, das man geneigt ist mit einem geschäftsbetrieb geld zu verdienen statt umsonst zu fahren.
so, und wenn der dann weiter muss als dieses dorf, bin ich dann auch in der verantwortung wenn er beschließt weiter zu laufen ?
einmal habe ich so jemanden der mich (betrunken) beduppen wollte, nach hause gefahren, weil ich ihn nicht in seinem Zustand die Straße entlang torkeln lassen wollte, es waren noch 5 km, wo ziemlich schnell gefahren wird, aber ich hatte ziemlichen stress an mein geld zu kommen, seine eltern, wachgemacht, meinten, das wäre ja wohl mein problem, die meinten nämlich genau das, er hätte dann halt eben den rest laufen sollen.
wenn ich in einer solchen Situation, auf der Landstraße, allein auf weiter Flur, die Polizei rufe, hab ich sehr wahrscheinlich eine spannende Wartezeit, weiß ich was der Fahrgast für Ausraster bekommen könnte, auch wenn die allermeisten ja friedlich sind ?
Fahrgäste die sehr offensichtlich zu betrunken sind kann man ja ablehnen, von wegen gefärdung des weiterbetriebes der taxe, falls der fahrgast kotzen könnte.. aber sehr oft werden sie dann doch gefahren, wie rohe Eier eben, immer ein Auge und Ohr auf den Gast, und im Notfall schnell raus mit ihm/ihr und zewa gereicht. Müssen wir nun in Zukunft bei diesen auch darauf achten, das wir sie vor der Haustüre statt in der Dorfmitte absetzen wo sie hinwollen ??
Ich kann mich an einen fall erinnern, wo freunde eines betrunkenen diesen in ein krankenhaus verfrachten wollten weils schon nach alkoholvergiftung aussah. keiner von uns wollte ihn fahren, eben wegen der verantwortung, wenn der unterwegs voll wegkippt, wir empfahlen den krankenwagen. den die freunde des betrunkenen aber nicht holen wollten, da das mutmassliche zielkrankenhaus bei krankenwagenfahrt die arbeitsstelle des jungen sei. wie sie weggekommen sind weiß ich nicht, ich war dann unterwegs.
Ich finde das Urteil sehr schwierig für uns, es gibt zuviel Situationen und Ursachen, das jemand aussteigen will oder eigentlich gar müsste.
Im Falle des Falles heißt es dann wohl in Zukunft, man muss in einer solchen Situation des Ausstieges ( innerorts kann der Gast ja auch überfahren werden, oder ?) aus welchen Grund auch immer, immer die Polizei verständigen, und Herr der Lage bleiben beim warten aufs Eintreffen derselben, auch wenn der Fahrgast die Polizei fürchten muss, sei es wegen Führerschein ( ist das wirklich so, wenn man betrunken als Fußgänger auf die Straße will ?) oder weil er eigentlich versuchte dich zu beduppen, oder weils einer ist, der trotz Geld in der Tasche aggressiv war oder so betrunken, das er dir ins lenkrad greift und weiterfahren nicht möglich ist, oder streitigkeiten der gäste untereinander und einer will raus..
Und die Polizei ? Die sind kein Taxi-Betrieb, stellen den Einsatz ( bzw die heimfahrt) gegebenenfalls dem Gast in Rechnung, und sind betrunkenen gegenüber auch recht abgehärtet.
Ich weiß nicht, ist doch ne Krux. Gottlob sind das genannte ja einzelfälle, aber es kann eben vorkommen.
20. April 2008 um 12:45 Holger(Quote)
Ich habe heute Nacht einem offensichtlich stark alkoholisiertem Jugendlichen vor einer Disko die Mitnahme verweigert, weil dieser nicht über ausreichende Liquidität verfügte. Ich hoffe, nicht gegen irgendeine Fürsorgepflicht verstossen zu haben.
20. April 2008 um 13:19 Arno(Quote)
Ich finde das Urteil lächerlich, genauso wie die zeitungen darüber berichten. “Hilflos zurückgelassen”, “Ausgesetzt” usw. Das suggeriert doch das der arme Jugendliche unverschuldet in eine Notituation kam und andere (hier der Taxifahrer) schuldhaft diese verursachten / verschlimmerten.
Ich sehe das eher so: Jeder Mensch hat das Recht mit seinem Leben anzufangen was er will. Wenn sich jemand in den Vollrausch trinken möchte, so ist das seine Sache. Er weiß aber vorher über mögliche Konsequenzen bescheid. Ich sehe nicht dass sich daher für andere eine Fürsorgepflicht ergibt, nur weil er die Entscheidung getroffen hat sich im Alkohol zu ertränken. Wenn er danach also eine dumme Entscheidung trifft dann ist das doch seine Sache.
Falls der Staat der Meinung wäre, dass derjenige eben nicht das Recht hat sich durch Alkohol mehr oder weniger mittelbar umzubringen, dann müsste er eben Alkohol verbieten was der direkte Auslöser ist. Stattdessen wälzt er die Verantwortung auf irgendwelche Unbeteiligten ab. Das ist weder logisch noch sonderlich gerecht imho.
20. April 2008 um 14:52 BRV-Christian(Quote)
Naja, Zeitungsberichte wollen halt Aufmerksamkeit erhaschen, darum auch Worte wie “Hilflos zurückgelassen”, “Ausgesetzt” usw.
Bild dir deine Meinung…
Zum eigentlichen: ich habe mindestens einmal die Nacht ne Fahrt, die in der Dorfmitte oder an einer Nebenstraße endet. Meistens weil der Trupp im Dorf verstreut wohnt und das Geld fürs Verteilen sparen will.
Soll ich denn da jedesmal die Polizei rufen und warten, bis die da sind? Spätestens beim dritten mal zeigen die mir den Vogel.
20. April 2008 um 15:26 Maik(Quote)
Der Vater erhob schwere Vorwürfe gegen den Taxifahrer? Hm, war er es nicht, der die Aufsichtspflicht für seinen Sohn verletzt hat (auch wenn er schon 16 Jahre alt war).
Für mich ist es auch in der heutigen Zeit nicht normal, wenn ein 16 – jähriger des nachts besoffen durch die Gegend läuft.
Wie handhabt Ihr es, wenn Ihr betrunkene Fahrgäste nicht befördern wollt? Müsst Ihr da jetzt auch die Polizei oder den Rettungsdienst verständigen?
20. April 2008 um 16:06 Gucky(Quote)
Kann ich alles nicht nachvollziehen…
Der Taxifahrer hat ihn nicht “ausgesetzt” wie manche Fahrer das mit unliebsamen Gästen machen sondern ihn zum Wiedereinsteigen aufgefordert. Wenn er das nicht tut, kann er nichts daran machen, denn er kann und darf keinen Zwang anwenden. Außerdem war der Fahrgast zwar besoffen, aber nicht hilflos !
Und wenn ich für jeden Fahrgast die Polizei rufen wollte, der an ungewöhnlichen Stellen aussteigen will, hätte die Polizei viel zu tun !
Und nicht der Taxifahrer hat ihn “umgenietet”, sondern irgendein anderes Fahrzeug ! Wieso ? Hat er sich auf der Fahrbahn schlafen gelegt ?
Ich denke auch, da habe sich andere mehr schuldhaft verhalten als der Taxifahrer !
20. April 2008 um 19:10 Newty(Quote)
Auf jeden Fall ist das eine doofe Situation in der Gesamtheit. Zum einen ging der Taxifahrer wohl davon aus, dass er eine volljährige Person befördert. Das mal vorweg.
Egal wie besoffen der Gast ist, er sollte jederzeit von selbst sagen können “Ich will kein Taxi mehr fahren” – Gründe sind egal. Ich kann jederzeit und freiwillig ein- und aussteigen. Wenn ich auf Drogen bin, ist das mein Problem.
Punkt. Die Fürsorgepflicht war sicherlich nicht so vom damaligen Gesetzgeber gedacht, dass jugendliche Binge-Drinker drunterfallen, sondern ernsthaft Hilfebedürftige wie körperlich oder geistig Beeinträchtigte, werdende Mütter(damals(tm) gabs noch keine Hilfsfristen für Rettungswagen) und Sonstiges.
Ich kenne auch jemanden, der mitm Fahrrad nachts ohne Licht vorm Peterwagen umgekippt ist, bei 2,5%o – das übliche Spiel mit der MPU. Geschadet hats ihm nicht. Ja, nun kommt wieder die Ecke “Aber was mach ich, wenn ich was trinken will, weiter weg wohne und keinen Fahrer hab? Taxis wollen mich nicht, Fahrradfahren darf ich nicht, selber fahren sowieso nicht…” – weniger trinken, klingt komisch, is aber so
20. April 2008 um 19:23 Blogbär(Quote)
Ich mache mal eine böse Unterstellung: Ich glaube, die Leute die sagen, die Eltern hätten in diesem Fall in der Erziehung versagt hatten noch keine Kinder in dem Alter. Erziehung ist wichtig und kann viel bewirken. Aber es sind trotz allem unabhängige Menschen die ihre eigenen Entscheidungen treffen. Und fast jeder Jugendlich in dem Alter hat schonmal zu viel alkohol konsumiert. Müssen ja wohl alle Eltern versagt haben.
Eltern anrufen ist ja auch schön und gut. Aber als Taxifahrer hat man wohl kaum die Möglichkeit, die Eltern herauszufinden. Und man wird auch nicht wissen, ob der Junge 16 oder 18 Jahre alt ist.
Ich frage mich auch, was die Polizei gemacht hätte, wenn sie gerufen worden wäre. Wenn es nette Polizisten gewesen wären, hätten sie den Jungen vielleicht mitgenommen. Ob sie das gemacht hätten, wenn der Junge sich gewehrt hätte und sie ihn dazu hätten zwingen müssen? Dann hätte es auch geheißen: Warum verletezen die den Armen Jungen wohlmöglich. Es ist ein freies Land, der Junge hatte nichts getan.
Zudem noch folgendes Erlebnis. Ich bin mit einem Freund auch mal betrunken nachts eine Landstraße nach Hause gegangen. Die Situation war ein bisschen anders, da die Straße einen Gehweg hat.
Es kam ein Polizeiauto zufälligerweise vorbei und hat angehalten. Die ham gefragt, was wir hier machen würden. Wir haben gesagt, dass wir nach hause gingen und haben die Polizisten, die sowieso in die Richtung gefahren sind, gefragt, ob sie uns mitnähmen. Die haben das verneint und sind weggefahren.
20. April 2008 um 20:15 Ytwen(Quote)
@Newty: “Egal wie besoffen der Gast ist, er sollte jederzeit von selbst sagen können “Ich will kein Taxi mehr fahren” – Gründe sind egal. Ich kann jederzeit und freiwillig ein- und aussteigen. Wenn ich auf Drogen bin, ist das mein Problem.”
Darf er auch sagen “Ist mir egal ob ich schon 41 Tequillas hatte Herr Wirt, ich möchte noch einen”, oder “Ist mir egal, ich möchte jetzt hier auf der Straßenmitte schlafen”? Sagst du dann: “Soll er doch, ist ja seine Schuld, dass er betrunken ist und ich werde ihn nicht hindern und schon gar keinen RTW holen”? Gilt die Fürsorgepflicht/Hilfeleistung bei selbstverschuldetem Rausch für dich nicht? Findest du es doof, daß der Gesetzgeber das anders sieht? Bist du noch nie selbstverschuldet in eine Situation gekommen, wo du auf fremde Hilfe angewiesen warst, bzw. fändest du es nicht beruhigend, daß gesetzmäßig den Menschen dein Leben (selbstverschuldet oder nicht) nicht völlig egal sein darf?
Der beschriebene Fall ist schon grenzwertig, man sieht ja nicht wie besoffen der Typ ist und wenn er einem ohne heftige Ausfallerscheinung sagen kann, dass er die letzten paar Meter gerne zu Fuß gehen will, obwohl man ihn mehrmals aufgefordert hat wieder einzusteigen, begeht man glaub ich nicht den allergrößten Fehler in laufen zu lassen.
20. April 2008 um 22:01 Ben(Quote)
Niemand darf für sich selbst verantwortlich sein, wo kämen wir denn da hin!!1
20. April 2008 um 22:23 torschtl(Quote)
war halt eine Verkettung von ungünstigen Umständen. Unfälle passieren… Wie viele total dichte schaffen es denn heil nach Hause?? Besoffenen passiert nichts, heißt es doch im Volksmund
21. April 2008 um 02:28 Ytwen(Quote)
@Ben
voll differenzierte Aussage, wa?!!!!!!!!11111einself ^^
21. April 2008 um 09:29 Kermit(Quote)
Das alles kann aber nur für Minderjährige gelten, oder?
Kermit
21. April 2008 um 10:26 Burghard(Quote)
Da kannst Du ja schon eine Schönes Buch schreiben. Wird bestimmt ein Bestseller.
Gruß Burghard
21. April 2008 um 18:08 Vicky(Quote)
Hallo,
eben hatten sie nen Bericht über den Fall bei RTL, wonach der Taxifahrer den Fahrgast einfach ausgesetzt hat, weil zu wenig Geld vorhanden war. verdrehung der Tatsachen *seufz*
21. April 2008 um 20:38 packer(Quote)
irgendwie fehlt mein kommentar?
21. April 2008 um 20:55 Donalbain(Quote)
Frage mich gerade, wie das Münchner Urteil mit diesem hier zusammen passt:
http://www.express.de/servlet/Satellite?pagen...
http://www.taxiticker.de/2008/04/16/taxi-voll...
Egal wie man sich verhält, als Taxifahrer ist man dann meist eh der Dumme!
28. April 2008 um 22:01 genevainformation(Quote)
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,...
Als Polizist wird man dann zu neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Vielleicht sollten Taxifahrer sich Uniformen anziehen.
(Das, was hier im Blog beschrieben wurde ist eine üble Geschichte – das was in Lübeck passiert ist ist schlichtweg unglaublich)
4. Juli 2008 um 05:08 franky(Quote)
also ich fahre auch seit vielen jahren taxi nebenbei.ich kann nur sagen dass es nicht richtig ist dem taxifahrer ueberhaupt eine schuld zuzusprechen.
@michael:lieber 1euro raten,wers glaubt wird seelig,sollen taxiunternehmer jetzt auch noch ne kreditbank gegenueber den alkoholisierten fahrgaesten werden.
ich fahre ueberwiegend am we an einer disco,dann kann ich gleich so ziehmlich bei jeder tour einen polizisten gleich mitnehmen…….
so leid wie es mir fuer den jungen tut,aber wenn der taxifahrer in mehrmals aufgefordert hat,dann kann man nicht mehr tun,egal ob an einer bundesstr. oder anders wo.
ueberall sind strassen.lass ich ein vorm haus raus und fahre dann los und der geht ueber der strasse weil er sich noch zigaretten holen will und wird ueberfahren,was dann????
ich seh die schuld(wenn ueberhaupt)bei vielen anderen,aber nicht beim taxifahrer.
die disco von der er gekommen ist,fraglich wie spaet es war und er ueberhaupt dasein durfte vom alter her,der lkw fahrer der zu schnell gefahren ist,die freunde die ihn alleine fahren lassen haben obwohl sie wussten wie betrunken er ist,etc…….
fürsorgepflicht schoen und gut,aber nicht in den rahmen.
denn dann koennte ich wirklich so ziehmlich bei jeder fahrt die polizei rufen,und wie die sich dann bedanken werden kindermaedchen fuer besoffene zu spielen moechte ich gar nicht erst wissen…..
lg
16. September 2008 um 22:10 Malte S.(Quote)
Mit 16 wird der Junge einfach nach Hause gefahren – grünes Taxi hieß das mal – oder schlimmstenfalls kommt er in ne Ausnüchterungszelle. Die Eltern bekommen ne Ermahnung und u.U. die Kosten des Einsatzes auferlegt. Damit hats sich. Wie er den Führerschein verlieren soll, nur weil er sich dichtgekippt hat, ist mir ehrlich gesagt ziemlich schleierhaft. Man verliert den nämlich nur, wenn man im Verkehr besoffen war oder andere verkehrsbezogene Taten begangen hat. Saufen alleine ist kein Grund für einen Führerscheinentzug.
18 Monate auf Bewährung halte ich aber dennoch für gut passend.