Notarztwagen
Wir haben hier doch ein paar Rettungsdackelfachkräfte rumlaufen, oder?
Vielleicht hat ja einer von Euch eine Idee, wie man folgende Beobachtung erklären könnte:
Mitten in der Nacht, kaum Verkehr. Der Notarztwagen (Audi-Kombi, also definitiv ohne Patient an Board) fuhr kilometerweit vor mir her. Dabei hatte er die ganze Zeit das Blaulicht an, die Sirene wurde überhaupt nicht benutzt. Dabei hat er äußerst vorsichtig auch mind. zwei rote Ampeln überfahren.
Was mich irritierte war die Geschwindigkeit, der Wagen hat sich auch auf schnurgraden Streckenstücken fast an die erlaubte Geschwindigkeit gehalten. Er machte nicht den Eindruck, als wenn er auf einer echten Einsatzfahrt wäre… Auch ein anderes Einsatzfahrzeug war weit und breit nicht zu sehen.
Was kann da los gewesen sein? Gibt es sowas wie “Ausbildungsfahrten” unter Blaulicht? Erleuchtet mich!
11. März 2008 um 07:31 ThomBeu(Quote)
Ich gehe mal von einem eiligen Organ- oder Bluttransport aus. Auch möglich wäre ein Transport von technischem Gerät. Sowas habe ich übrigens auch schon mal mit meinem Taxi gemacht. Von einer Kinderklinik spezielle (bestimmt kleinere) nadeln ins 20 Kilometer entfernte Krankenhaus gebracht.
Gruß aus Bayern,
Thomas
11. März 2008 um 07:43 Taximan224(Quote)
Aber mit Blaulicht fährt man auch schneller. Sirene muss Nachts nicht sein ausser wenn Verkehr da ist. Die wird meisst ausgelassen wegen der schlafenden Bevölkerung. Ein NEF fähjrt aber auch kein Blut, Organe oder so. Ich gehe davon aus, das die den Einsatzort gesucht haben. Bei den Beschreibungen die eine Leitstelle bekommt, ist suchen manchmal das einzige was übrig bleibt.
11. März 2008 um 08:28 pizzafrau(Quote)
Ich hatte mal einen Bekannten, der einen Krankenwagen überführen sollte, das Blaulicht kurzerhand anstellte (nach dem Motto: “wenn man schon mal im Krankenwagen ist) und dann nicht mehr wusste, wie er es ausmachen sollte – musste dann also mit Blaulicht weiterfahren. Ist sicher hier nicht die wahrscheinlichste Erklärung, aber eine die mir einfallen würde
11. März 2008 um 09:23 Lena(Quote)
Keine Ahnung was da los war. Aber theoretisch gibt es schon Ausbildungsfahrten unter Blaulicht, zumindest bei der Polizei, wo mein Bruder gerade ne Ausbildung gemacht hat. Bei ihm fand das ganze aber tagsüber statt und Sinn des ganzen ist dann ja auch besonders schnell, aber trotzdem sicher, durch die Stadt zu kommen. Von daher glaub’ ich nicht, dass es ne Ausbildungsfahrt war.
11. März 2008 um 09:39 Thomas(Quote)
Wenn hinten Licht war, dann kann es sich auch um einen Herzinfrkt-Patienten gehandelt haben. Da sind Martinshorn und hohe Geschwindigkeit eher schädlich.
11. März 2008 um 09:40 Thomas(Quote)
Ouuups… das “a” lag hier noch rum. Reiche ich hiermit nach
11. März 2008 um 09:47 NJack(Quote)
Hmm… das kann eigentlich vieles gewesen sein. Z.B. der besagte Herzinfakt. Oder auch nur ein Spaßvogel. Ein Freund von mir ist auch KRKW-Fahrer. Und der hat auch an Silvester, als er kurz da war, auch mal Blaulicht angeschmissen, um anzugeben. Ist damit auch ein paar hundert Meter gefahren. Vielleicht wars auch ein versehen und er hats nicht gemerkt… wer weiß?
11. März 2008 um 09:47 Bitghost(Quote)
Eine Ausbildungsfahrt scheint mir unwahrscheinlich.
Denkbar wäre eine Fahrt z.B. zu einem psychischen Notfall, dort wird auch schonmal auf das Horn verzichtet um den Patienten nicht zu erregen. Ggf. ist es dann auch nicht so eilig, wenn z.B. schon ein Rettungswagen vor Ort ist. Der Patient ist dann erstmal betreut, trotzdem braucht es einen Notarzt z.B. zur Einweisung.
Dann muss man sich ja nicht mehr den Hals brechen, wenn man das weiß.
Ausbildungsfahrten gibt es auch, aber eher selten und wahrscheinlich nicht nachts.
Organtransporte kommen vereinzelt auch in NEFs vor, wenn kein MQTD verfügbar ist.
Weißt Du ob 1 oder zwei Personen im Fahrzeug waren?
Stand NOTARZT drauf, oder war es einfach ein PKW mit Blaulicht? Bei letzteren war es ziemlich sicher ein MTD für Organtransporte und so.
Denkbar wäre auch eine Personensuche, aber dann wäre auch Polizei und viele weitere Fahrzeuge beteiligt, das merkt man meißtens…
Also ich vermute einen Einsatz, bei dem klar war das die Einsatzlage nicht derart dringend ist, das man sich den Hals brechen muss.
Also fährt man da schnell, aber ohne Risiko hin.
11. März 2008 um 09:51 Guido(Quote)
soweit mir bekannt ist, darf das Blaulicht nur sporadisch verwendet werden, z.B. an Kreuzungen, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Das gleiche gilt für die Sirene, hier muss auch die Lärmbelastung gerade bei Nachtfahrten beachtet werden. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ist übrigens das Risiko des Fahrers, auch Krankentransporter müssen die Verkehrsregeln einhalten.
11. März 2008 um 10:04 Jochen Hoff(Quote)
Machen wir uns nichts vor. Nachts wird gerne mit Blaulicht gefahren. Vor allem dann wenn große Feste in der Nähe sind. Das macht die anderen Verkehsteilnehmer einfach aufmerksamer.
Zeitlich bringen die roten Ampeln in der Stadt, die man überfahren kann übrigens mehr als jede Raserei.
11. März 2008 um 10:11 Simon(Quote)
Also ich kenns von der Feuerwehr so, daß der Fahrer entscheidet, ob, wann und wie er Sondersignale einsetzt. GGf. wird das durch den Disponenten in der Zentrale vorgegeben, daß die Anfahrt mit/ohne Sonderrechte zu erfolgen hat.
Generell gilt: Auf Einsatzfahrten sind, wenn die Lage es erfordert, die Verkehrsregeln für Rettungsdienste außer Kraft gesetzt (Sonderrechte). Das ist unabhängig von Sondersignalen und nicht mal an die Einsatzfahrzeuge gebunden.
Das Wegerecht, also die Pflicht aller anderen Verkehrsteilnehmer, sofort freie Bahn zu schaffen, gilt natürlich nur mit vollen Sondersignalen.
Eigentlich darf Blaulicht alleine nur bei der Absicherung verwendet werden. Bei einer Fahrt ist eigentlich immer die Verwendung von Licht und Horn vorgesehen. Das Martinhorn abzuschalten ist reine Freundlichkeit der Fahrer (bzw dient der Schonung der eigenen Nerven und der des Patienten).
Generell gilt auch: Der Fahrer steht bei der Einsatzfahrt immer mit einem Fuß im Knast. Passiert was, ist er immer dran weil Sonder- und Wegerechte nur eingesetzt werden dürfen, ohne andere zu gefährden. Passiert was, hat man offensichtlich gefährdet…
Was bei der beschriebenen Situation der Fall war, kann man nur raten. Adresssuche erscheint mir das Wahrscheinlichste.
11. März 2008 um 10:23 Michael(Quote)
@Guido: Wenn man keine Ahnung hat…
11. März 2008 um 10:25 Niels(Quote)
@Guido
Ich will jetzt sicher nicht den großen Lehrmeister raushängen lassen, aber so kann ich das einfach nicht stehen lassen.
Wenn bei einem Einsatz Eile geboten und somit Sonder- und Wegerecht in Anspruch genommen werden, dann muss der Fahrer mit Blaulicht und Martinshorn fahren, auch, wenn grad wenig Verkehr ist und er nachts irgendwelche Anwohner aufweckt!
Es wird nur oftmals aus Rücksicht auf die schlafenden Anwohner trotzdem das Horn aus gelassen, wenn es der Verkehr erlaubt. Wenn aber in solch einer Situation etwas passiert, ist auf jeden Fall der Fahrer des Rettungsfahrzeugs der Dumme.
Aber zum Fahren unterin Anspruchnahme von Sonder- und Wegerechten kann man getrost mehrstündige Fortbildungsveranstaltungen einplanen.
Ausnahmen, warum auch bei eiligen Einsätzen ohne Horn gefahren wird, wurden oben schon erwähnt, z.B. die Person, die in suizidaler Absicht irgendwo auf dem Dach steht und nicht durch die herannahenden Rettungsfahrzeuge zum Sprung ermuntert werden soll.
11. März 2008 um 10:27 Holger(Quote)
@Guido
Sporadisches Blaulicht? Sporadisches Signalhorn? Das wäre doch unsinnig! Nein eine Alarmfahrt wird durchgängig mit Horn UND Blaulicht gefahren, denn i.d.R. gilt Blaulicht alleine nicht als Sondersignal, egal ob tagsüber oder in der Nacht. Ich weiss wovon ich rede, da ich auch so ein “Taxi” oft gefahren habe.
Was das NEF veranstaltet hat erscheint seltsam, weil ein solches Einsatzfahrzeug eigentlich für das Rendevouz-System mit einem RTW vorgesehen ist. Ergo ein solcher somit auftauchen müssen.
11. März 2008 um 12:02 Tom(Quote)
Wikipedia meint dazu:
http://de.wikipedia.org/wiki/Einsatzfahrzeug
Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um
* Menschenleben zu retten,
* schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden,
* eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden,
* flüchtige Personen zu verfolgen,
* bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Blaues Blinklicht alleine darf nur verwendet werden, wenn das Fahrzeug dies führen darf und
* um vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen zu warnen oder
* es bei Einsatzfahrten,
* bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden nötig ist.
11. März 2008 um 12:45 Alex(Quote)
Ich hatte schon einmal das gleiche Erlebnis, Freitag Nachts auf der Standard-Fahrt über Land zur Disko. Auf der letzten Kreuzung vor der Ortsende biegt ein Notarztwagen unmittelbar vor mir auf die Strasse, großer Audi etc…
Die nächsten 10 min verbrachte ich mit der Überlegung, ob es eigentlich rechtmäßig ist, ein Fahrzeug mit Blaulicht zu überholen. Er fuhr flott, aber stellenweise übervorsichtig.
Meine Vermutung ist einfach, dass der Fahrer schlicht und einfach mit den Strassenverhältnissen und -verlauf nicht vertraut war. Es ist ein Unterschied, ob man eine Strecke regelmäßig bei verschiedenen Wetterlagen fährt oder nur einmal im Quartal.
11. März 2008 um 12:49 Anke W.(Quote)
Wäre es ein Rettungswagen (egal wie das nun genau heißt, hauptsache da passt auch ne Person rein
) gewesen, hätte ich noch auf nen Babytransport getippt. In Marburg zB gibts ne Babyrettung, die fährt zwar mit Blaulicht und ggf. Martinshorn, aber dafür total vorsichtig, umgeht sogar Schlaglöcher.
11. März 2008 um 12:57 sascha der rettungsdackel(Quote)
da du mich ja indirekt angesprochen hast werde ich auch antworten. Erstmal musst du klugscheissern. Also wenn du sagst Audi Kombi gehe ich mal davon aus das es ein NEF war. Also ein Notarzteinsatzfahrzeug. Notartzwagen (NAW) sind so groß wie ein RTW und können auch einen Pat. transportieren.
So soviel dazu. Nun ein paar Fragen. Wie war das Fhzg beschriftet, Stand da groß und breit Notarzt drauf oder war es eher ein getarntes Fzg, wieviele Mann sassen drin und fuhr es in die Richtung eines Krankenhaus.
Was gegen einen Organ-, Bluttransport bzw Gerätetransport spricht ist das auch da große Eile geboten ist. Da schleicht man nicht über die Dörfer sondern gibt schon etwas Gas. Da das Material ja nur eine bestimmt Zeit haltbar ist.
Wenn es nur eine gerade Str war hat er vielleicht nur ne Hausnummer gesucht. oder es gab eine Meldung “in der und der Str liegt einer, Hausnummer haben wir nicht. Geh mal schauen”
Ausbildungsfahrten mit SR gibt es leider in diesem Gewerbe nicht. Ich habe jedenfalls noch nie davon gehört. Man wird da immer etwas ins kalte Wasser gestoßen. Meine erste war eine 35km Faht als Intensivverlegung Freitag nachmittag quer über eine Landstr die als Hauptverbinder zwischen der A7 und A4 in Hessen gilt. Ich habe geschwitzt wie ein Schwein. Und mir fast in die Hose gemacht. Und ich hatte keinen der neben mir sass und mir Tipps geben konnte
@Taximann:
laut STVO müssen wir immer mit Martinshorn fahren. Wenn wir nur mit Blaulicht fahren haben wir theoretisch keine Wegerechte mehr. Blaulicht alleine darf nur zur Absicherung und im Konvoi benutzt werden. Das wir natürlich nicht nachts um 3 durch ein Wohngebiet orgeln versteht sich von selbst. Obwohl wir es vom Gesetzgeber her müssten. Wenn nämlich was passiert bekommen wir, egal ob wie Schuld haben oder nicht, erstmal automatisch 50% Teilschuld.
@Bighorst:
sowas was du beschreibst gibt es nicht. Ich kann mir keinen NA mit langsamer Anfahrt bestellen. Wenn ein Na bestellt wird ist es immer eilig. Denn dann kann ich den Pat vor Ort nicht allein stabilisieren. Aus Spaß oder weil ich mal wieder quatschen will ruf ich mir nicht den NA
@ Guido
was verstehst du unter sporadisch verwenden? Das ich es nur an Kreuzungen anmache? Das ist Blödsinn. Wenn die Leitstelle SR frei gibt dann benutzte ich sie auch durchgehend. In einigen Landkreisen gibt es die Dienstanweisung das immer mit dem leiseren Elektrohorn gefahren wird und an Gefahrenstellen das wesentlich lautere Presslufthorn hinzugeschaltet wird.
Die Verkehrsregeln sind für uns im Rahmen des §35 STVO außer Kraft gesetzt. Siehe Absatz 1
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ich darf die zulässige Höchstgeschwindigkeit also überschreiten. Klar brettere ich nicht mit 80 durch ne 30er Zone.
Ansonsten habe die Leute die nach dir schon ausreichend dazu geschrieben…
Ich war leider bei dem erlebten nicht dabei und deswegen ist es schwierig dazu was zu sagen. Aber ich vermute einfach das es sich um eine Hausnummersuche bzw Einsatzortsuche handelte. Mehr kann ich mir nicht vorstellen.
Wenn noch Fragen bestehen werde ich gern versuchen sie zu beantworten.
11. März 2008 um 12:57 sascha der rettungsdackel(Quote)
Das war aber ein langer Beitrag. Man o Man
11. März 2008 um 13:02 sascha der rettungsdackel(Quote)
es gibt auch die sogenannte Schonfahrt. Aber das fahren nur RTW/ bzw KTW. Das macht man zb. bei Pat mit Wirbelsäulenverletzungen, Pat mit gleichen Chromosomensatz die Kreisen oder Pat die gefährdet sind einen Krampfanfall zu bekommen.
in meinem ersten Satz soll es übrigens heißen muss ich klugscheissern und nicht du. Wer Schreibfehler findet darf sie behalten. Aber einer Tüte gibt es einen Grammatikfehler umsonst
11. März 2008 um 13:13 2026(Quote)
@Taximan224
Sirene muss Nachts nicht sein ausser wenn Verkehr da ist. Die wird meisst ausgelassen wegen der schlafenden Bevölkerung.
Das ist Quatsch. Wurde oben schon erklärt, aber ich will es noch einmal tun. Sirene MUSS auf einer Einsatzfahrt zwingend sein, aus versicherungsrechtlichen Gründen. Das ist auch der Grund, wieso die örtlichen Feuerwehren hier auch nachts um 3, wenn alle 15min mal 1 Auto die Straße benutzt, mit Riesenlärm durch die Ortschaft fahren und alle aufwecken. Sie dürfen die Sirene schlichtweg nicht auslassen.
11. März 2008 um 13:16 Thommy(Quote)
Einfaches Problem … einfache Lösung … Missbrauch eines Warnsignals wenn wer mich fragt … aber macht mal besser nicht.
11. März 2008 um 13:21 Balu(Quote)
“um vor Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen zu warnen”
Ist doch klar. Der ist vor Torsten hergefahren, um die anderen Verkehrsteilnehmer vor ihm zu warnen.
SCNR
11. März 2008 um 13:22 Hulio(Quote)
Mir ist da gerade mal ne GANZ blöde frage gekommen, man möge mir verzeihen.
ABER: Wo steht eigentlich wann welche Lampen und geheule benutzt werden müssen? Ist das nicht auch in der STVO festgelegt, von der man gerade befreit wurde? Oder gibt es da noch irgendwo eine Klausel, die dies umgeht?
11. März 2008 um 13:35 Tom(Quote)
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
STVO § 35 Sonderrechte
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__35.html
11. März 2008 um 13:40 sascha der rettungsdackel(Quote)
@ Hulio
Also §35 Stvo regelt wer die Sonderrechte benutzen darf und wer nicht. Wichtig ist der erste Absatz.
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
mit Verordnung ist die gesammte Stvo gemeint. Ich darf theoretisch also alles. Wenn ich es begründen kann. Verkehrt rum in eine Einbandstr. mir 100 durch die Stadt. Macht aber keiner der bei Verstand ist.
wichtig sind noch die Absätze 5a und 8
(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.
(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.
die Def von Sonderrechten findet man im §38 Stvo
(1) Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.
Es ordnet an:
“Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen”.
(2) Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.
wenn du noch mehr Infos suchst dann schau in meinem Blog oder hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
und hier
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_38.php
http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_35.php
11. März 2008 um
[...] Taxiblog ist die Frage aufgekommen was ich mit Sonderrechten darf was nicht und wann ich mit SR fahren darf. Ich will dazu was [...]
11. März 2008 um 14:52 metal-heli(Quote)
Hm, ich hab grad über so einiges hier den Kopf geschüttelt, bis mir wieder eingefallen ist, dass es ja um Deutsches Recht geht ^^
Bei uns hingegen reicht Blaulicht als Sondersignal völlig aus, und gewährt einem Wegerechte. Umgekehrt reicht auch Folgetonhorn aus. Praktisch fährt man mit Blaulicht, und nimmt bei Kreuzungen oder brenzligen Situationen das Martinshorn dazu.
Zur Situation: Ich würd sagen schwierige Frage, wenns, so wies aussieht ein NEF war.
Also Ampeln sollte man ja GRUNDSÄTZLICH vorsichtig überfahren, und wenns noch so eilig ist. Man hat kurz stehenzubleiben. Immer. Dann bekommt man aber bei einem Unfall auch keine Teilschuld. (ich rede von Österreich ^^)
Allgemein aber ne sehr komische Situation, am ehesten wirkt es noch nach Blaulichtmissbrauch, wobei mich das bei nem NEF doch sehr wundern würde.
11. März 2008 um 15:08 Taximan224(Quote)
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Es war ein AUDI-KOMBI. Ein klassischef NEF (Notarzt-Einsatz-Fahrzeug). Dementsprechend kann keiner hintendrin gewesen sein sein. Und das ZWINGEND mit HORN gefahren werden muss ist auch QUATSCH. UM SONDERRECHTE WAHRZUNEHEMEN BRAUCHE ICH DAS HORN; WENN ABER KEINER DA IST, MUSS ICH ES NICHT EINSCHALTEN. Selbst die Polizei fährt aus taktischen gründen auch OHNRE Horn und dies ist ERLAUBT.
11. März 2008 um 15:14 metal-heli(Quote)
@Taximan: Naja von was denkst du dass hier geredet wird?
-> Dass man Sonderrechte nur hat, wen in Deutschland sowohl Blaulicht als auch Folgetonhorn eingeschaltet sind. Das wissen wir bereits
11. März 2008 um 15:14 Taximan224(Quote)
Irgendwie hab ich heut Knoten inne Finger, SORRY.
11. März 2008 um 15:25 sascha der rettungsdackel(Quote)
@ taxmann.
das ist falsch. Theoretisch ist das fahren ohne Horn nicht erlaubt. wenn ich damit einen Unfall baue habe ich zu 100% Schuld. Egal wie der Unfallhergang ist. blaues Blinklicht alleine darf nur bei Absicherung und Konvoi benutzt werdn. Wenn Torsten mein Kommenatr von 13:40 freischaltet habe ich ein paar Paragraphen aufgelistet und erklärt. Ansonsten einfach in meinen Blog schauen. Da habe ich gerade was dazu geschrieben. Nur weil es oftmals so gehandhabt wird heißt es nicht automatisch das es auch erlaubt ist. Auch die Polizei kann sich nicht darüber hinweg setzten. Woher will ich wissen das keiner da ist? an der nächsten Kreuzung kann ja schon einer von rechts kommen. Auch wenn da monatelang keiner kommt. Ich fahre grundsätzlich immer mit Elektohorn und schalte an Gefahrenpunkten das Presslufthorn hinzu.
11. März 2008 um 15:52 Tom(Quote)
Und nochmal:
Um Sonderrechte gemäß §35 STVO in Anspruch nehmen zu können, ist eine ‘Sondersignalanlage’ nicht unbedingt notwendig!
11. März 2008 um 16:18 Simon(Quote)
Also in der Verwaltungsvorschrift zu § 35 StVO steht folgendes:
“Bei Fahrten, bei denen nicht alle Vorschriften eingehalten werden können, sollte, wenn möglich und zulässig, die Inanspruchnahme von Sonderrechten durch blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzborn angezeigt werden. Bei Fahrten im Geschlossenen Verband sollte mindestens das erste Kraftfahrzeug blaues Blinklicht verwenden.”
Zu beachten ist, dass dort “sollte” steht, nicht “muss”. Die Vorgabe steht ausdrücklich unter der Bedingung, dass Blinklicht und Einsatzhorn tatsächlich eingesetzt werden können (“möglich”), und das auch erlaubt ist (“zulässig”).
Ich verstehe das so, dass es nicht zwingend vorgeschrieben ist, bei Inanspruchnahme von Sonderrechten auch mit Blaulich und/oder Signalhorn zu fahren. Im Regelfall sollte das aber der Fall sein. Insbesondere dürfte einen Fahrer, wenn er ohne entsprechende Anzeige mit Sonderrechten fährt, auch ein zivilrechtliches Mitverschulden treffen, falls es zu einem Verkehrsunfall kommt.
Ausführlich dazu auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderrechte
11. März 2008 um 16:40 Bitghost(Quote)
@Rettungsdackel:
Nun, ich kenne solche Fahrten durchaus.
Wenn eine RTW-Besatzung bereits vor Ort ist, und einen Notarzt z.B. für eine Unterbringung nach PsychKG benötigt wird, dann teilt das Personal vor Ort dies der Leitstelle natürlich mit. Und diese gibt das sinnvollerweise auch an den Arzt weiter.
Der Notarzt kommt dann auch, weiß aber, das er eben auf der Anfahrt auch nichts riskieren muss, denn auch 1-2Minuten später wird der Patient noch vor Ort sein und nicht akut in Lebensgefahr.
Warum sollte der Arzt also “rasen”? Er wird zwar zeitnah benötigt, aber es geht nicht um Sekunden. Da ist die Sondersignalfahrt dann eben etwas ruhiger, warum auch nicht.
Meine RD-Zeit liegt ein paar Jahre zurück, aber damals kam sowas durchaus vor, wenn auch nicht so häufig.
Muss nicht sowas gewesen sein, aber wäre eine Möglichkeit.
11. März 2008 um 16:44 sascha der rettungsdackel(Quote)
@ Tom
und wie willst du diese Inanspruchnahme anderen Verkehrsteilnehmern zeigen?
ich weiß das es beim BKA Zivilfahnder gibt die mit getarnten Autos fahren. Diese Fhzg sind meist auf Privatpersonen oder Firmen zugelassen. Manchmal gibt es pro Auto mehrere Zulassungen und Kennzeichen
11. März 2008 um 17:02 Tom(Quote)
Siehe Wikipedia ‘Sonderrechte’:
Ohne Sondersignalanlage dürfen Sonderrechte (insbesondere das zu schnelle Fahren oder Abweichen von üblichen Fahrmanövern) -besonderes restriktiv wahrgenommen werden.
und
FAQ von de.etc.notfallrettung:
Eine besondere Kennzeichnung des Fahrzeugs ist für die Inanspruchnahme von Sonderrechten nicht erforderlich. Das Fahrzeug muss noch nicht einmal über eine Sondersignalanlage verfügen. Im Regelfall ist die Nichtbeachtung von Verkehrsregeln aber durch Blaulicht und Horn anzuzeigen, um andere Fahrzeuge vor dem unerwartet schnellen, entgegen der Fahrtrichtung oder sonstwie ungewöhnlich fahrenden Einsatzfahrzeug zu warnen.
(…)
Dort ist auch folgendes zu finden:
Wer entscheidet, ob Sonderrechte in Anspruch genommen werden?
Ausschließlich und alleine der Fahrer; nicht die Rettungsleitstelle, nicht der Notarzt, nicht ein Einsatzleiter.
Der Fahrer ist auch derjenige, der seine Entscheidung ggf. begründen muss und zu rechtfertigen hat. Daher kann auch niemand “anweisen” oder verbieten, Sonderrechte in Anspruch zu nehmen; jedenfalls enthebt eine solche Anweisung den Fahrer nicht von seiner Verpflichtung, eine eigene Entscheidung zu treffen. Eine arbeitsrechtliche oder auf sonstigen Vorschriften bestehende Weisungsbefugnis (bspw. der Rettungsleitstelle) ändert an der straßenverkehrsrechtlichen Beurteilung nichts: eine Fahrt mit Sonderrechten (obwohl die Leitstelle sie “verboten” hat) ist trotzdem erlaubt, wenn die Voraussetzungen vorlagen. Dementsprechend ist eine Fahrt ohne Inanspruchnahme von Sonderrechten (obwohl sie “angewiesen” waren) straßenverkehrsrechtlich immer erlaubt. Die Mißachtung solcher Anordnungen kann aber natürlich arbeits- und/oder disziplinarrechtliche Konsequenzen haben.
Allerdings kommt diese (theoretische) Entscheidungskompetenz in der Praxis deshalb nicht zum Tragen, weil andere Personen oder Institutionen einen Informations- oder Kompetenzvorsprung gegenüber dem Fahrer haben.
(…)
11. März 2008 um 17:35 medic(Quote)
Da muss ich jetzt mal auch was zu schreiben…
Komme selbst auch aus der Branche, bin Brandmeister und Lehrrettungsassistent. Erstmal ist es nicht zwingend erforderlich nach §35, §28 STVO, Inanspruchnahme von Sonder- und Wegerechten das blaue blinklicht und Einsatzhorn anzuschalten. Punkt. je nach Situation ist dieses aber sehr sonnvoll, da ja, wie schon erwähnt, andere Verkehrsteilnehmer sonst nicht gewarnt werden können. Andere Einsätze erfordern es aber auch manchmal, die Sondersignale nicht einzuschalten. Beispiel wäre hier eine Suizidandrohung ala Person droht zu springen. Auch Fahrten mit Neugeborenen werden oftmals ohne das Einsatzhorn gefahren. Um das nochmal zu verdeutlichen: Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr haben im Einsatzfall auf der Fahrt zum Gerätehaus/der Wache auch das Recht Sonder- und Wegerechte in Anspruch zu nehmen. In Privatautos ohne Sondersignalanlage. Wenn also in Paderborn jemand die Borchener oder Detmolder etwas flotter hochfährt, kann es durchaus sein, dass dies grad eine Anfahrt zur Wache ist. Natürlich hat man im Falle eines Unfalls schwere Karten und jeder sollte sich vorher reichlich überlegen, ob es was bringt zu einem Einsatz zu rasen, selbst zu verunglücken und damit womöglich nochmehr Einsatzkräfte am eigenen Unfall zu binden. Nur vom Gesetz her ist es Grundsätzlich möglich.
Jetzt aber zom Fall von Thorsten:
Es gibt auch hier mehrere Möglichkeiten, warum ein NEF etwas vorsichtiger fährt. Einige Beispiele wurden ja auch schon genannt. Das kann wirklich die Einweisung nach PsychKG sein, wo aber in Paderborn eher der ärztliche Notdienst oder der Polizeiarzt hinzugezogen wird, anstatt den Notarzt zu binden. Dann wäre da noch die Schmerztherapie. Beispielsweise liegt eine ältere Damen mit einem Oberschenkelhalzbruch in der Wohnung, kann aber, aufgrund der Schmerzen, nicht auf die Trage oder das Tragetuch umgelagert werden. In Ruhe sind die Schmerzen also erträglich. Hier ist es doch nur Sinnvoll, wenn der RTW das NEF nachfordert, damit der Patient Schmerzfrei umgelagert werden kann. Eine rasende Anfahrt würde aber die Verhltnismäßigkeit überschreiten und somit wird zwar zügig, aber ohne zu rasen angefahren.
Die Hausnummernsuche kommt auch immer mal wieder vor, wobei jeder NEF Fahrer bei einer kilometerlangen Str. ja eigentlich abschätzen kann, ob die gesuchte Hausnummer in den nächsten 50m oder 5000m kommt.
Dann gibt es noch einen Fall, für den jetzt die Fahrtrichtung wichtig wäre. Wenn wir von einem umliegenden Ort ausgehen, der auch vom NEF Paderborn angefahren wird (z.B. Etteln), dann erfolgt die Anfahrt von RTW und NEF unter Einsatz von Sondersignalen, wenn nun der RTW in Richtung Paderborn mit Sondersignalen und zugebrachtem Notarzt abdüst, besteht für das NEF eigentlich kein Grund hier noch Sondersignale einzusetzen. Für dieses Fahrzeug besteht die gestzliche Grundlage nicht mehr, da es hier nicht mehr um Leben und Tod geht. Nun ist aber die Zeitspanne relativ hoch, wenn der RTW schon am Krankenhaus steht, der Notarzt seine Übergabe gemacht hat und einen neuen Einsatz bekommt, das NEF aber noch auf dem Weg zum Krankenhaus ist, relativ hoch. Deswegen benutzen einige NEF Fahrer trotzdem Sondersignale, um schnell am Krankenhaus zu sein, um als Fahrzeug für den Notarzt bereitzustehen. Hier sollte sich von selbst verstehen, dass die Fahrt nicht wild und raserisch durchgeführt wird, sondern das hauptaugenmerk auf die Sicherheit gelegt werden sollte.
So, langer Text. Mehr Möglichkeiten fallen mir jetzt auch erstmal nicht ein, warum ein NEF langsam mit Sondersignalen fahren sollte.
MfG
medic
11. März 2008 um 17:49 medic(Quote)
Achja, mal kurz zu den Begriffen, für die, die es interessiert:
NEF = Notarzteinsatzfahrzeug, Besatzung Notarzt und mindestens Rettungssanitäter, in Paderborn mindestens Rettungsassistent und ein Führungslehrgang oder Lehrrettungsassistent. Aufgabe: Zubringen von Notarzt und speziellem Material zum Notfall, evtl Blut/Organtransport, Einweisung anderer, nicht ortskundiger Kräfte
RTW = Rettungswagen (NICHT Rettungstransportwagen, das T nurzur Unterscheidung vom RW, dem Rüstwagen der Feuerwehr), Besatzung in NRW mindestens ein Rettungsassistent, ein Rettungssanitäter, Aufgabe: Notfallrettung
KTW = Krankentransportwagen, Besatzung mindestens ein Rettungshelfer, ein Rettungssanitäter, Aufgabe: Interhospitaltransporte, Krankenhauseinweisungen, andere Aufgaben ohne Dringlichkeit, aber auch mal Organ pder Bluttransport.
NAW = Notarztwagen, Besatzung mindestens ein Rettungssanitäter, ein Rettungsassistent, ein Notarzt, Aufgabe: Notfallrettung, evtl. Zubringen des Notarztes
MZF = Mehrzweckfahrzeug. RTW und KTW in einem, Besatzung wie RTW, kann aber zu beiden Aufgaben benutzt werden
Dann die Ausbildungen:
Rettungshelfer – Rettungssanitäter – Rettungsassistent – Zusatzqualifikationen wie Desinfektor, Lehrrettungsassistnt, …
Wobei hier der Rettungsassistent das einzige Berufsbild ist. alles andere sind nur Qualifikationen.
Vielleicht interessierts ja wen…
11. März 2008 um 19:23 torschtl(Quote)
Also ich und meine Kollegen handhaben das folgendermaßen:
wir fahren aus der einfahrt mit licht und horn… gleich danach folgt eine kreuzung… haben wir grün… lassen wir das horn aus… wir wollen ja kein wegerecht in dem moment, weil wir eh grün haben (wenn wir links abbiegen is das wegen dem gegenverkehr schon wieder etwas anderes).
danach wird das horn nur eingeschaltet, wenn verkehr vor uns ist, an kreuzungen und sonstigen gefahrenstellen. aus bleibt das horn auf der landstraße, wenn meilenweit kein auto vor uns ist, ansonsten natürlich an.
was wir auch ab und zu haben ist, dass wir einfach über 2 spuren hin u herpendeln, um kanaldeckeln und schlaglöchern auszuweichen. da schalten wir dann auch das blau zu, damit die andren nich denken wir wären besoffen
11. März 2008 um 19:52 Gucky(Quote)
Falls meine Meinung als “Unbeteiligter” interessiert ?
Raserei bringt meiner Meinung nach nicht so viel Zeitgewinn. Vor einer roten Ampel nicht halten zu müssen wenn sowieso kein Querverkehr da ist dagegen schon.
Auf dem Lande bei schurgerader Straße sind manche Kreuzungen sehr weit einsehbar und gerade bei Nacht kann man die Scheinwerfer sehen.
Vielleicht ein Fahrer, der auf seiner ersten Einsatzfahrt und dementsprechend vorsichtig war… oder ein “ängstlicher” Notarzt, der möglicherweise das Eintreffen von einer Minute eher nicht für notwendig hielt ? Weil man wußte, warum es geht ?
Und warum Tatütataa wenn sowieso (fast) niemand auf der Straße bzw. die Straße möglicherweise vierspurig ist ?
Allerdings muß ich sagen, daß ich mit dem Taxi auf solchen Straßen deutlich schneller unterwegs war als dieser Notarztwagen, auch ohne Sonderrechte…
11. März 2008 um 22:22 Torsten Bentrup(Quote)
@Tom & Sascha: Sorry für die späte Freischaltung, der Spamfilter hat zugeschlagen.
Für die Ortskundigen noch eine konkrete Streckenbeschreibung:
Der Wagen kam aus Richtung “An der Talle” (also könnte an der Wache Nord gestartet sein) und fuhr dann links abbiegend (1. rote Ampel) auf die Dubelohstraße stadteinwärts. An der Ecke “Fürstenallee” überfuhr er die 2. rote Ampel, aus den Augen hab ich ihn kurz vor der “Neuhäuser Straße” verloren.
Und jetzt muß ich arbeiten. Nur mit Lichtsignal, schwarz-gelb.
11. März 2008 um 22:54 2026(Quote)
Taximan224 will und kann sich leider seine Fehler nicht eingestehen. Schade.
11. März 2008 um 22:55 sascha der rettungsdackel(Quote)
@ Torsten nochmal zur Verständigung Schwarz-gelb = keine Sonderrechte. Auch wenn das einige Taxifahrer hier in Berlin noch nicht zu wissen scheinen
11. März 2008 um 23:11 sascha der rettungsdackel(Quote)
@ medic
das man für die Inanspruchnahme von Sonderrechten kein blaues Blinklicht und Signalhorn braucht war mir neu. In welchem Paragraphen ist das geregelt? ich konnte nix dazu finden. Aber ich lerne ja noch.
und ich geh mal davon aus du meinst nicht §28 STVO sondern §38 STVO
11. März 2008 um 23:56 lyrie(Quote)
wir hatten gerade heute wieder eine fahrt bei der ein patient mit verdacht auf wirbelsäulenverletzung transportiert wurde … das ganze natürlich auch mit blaulicht und wenn nötig mit folgetonhorn
vorsichtig fahren muss der fahrer natürlich trotz blaulicht
also blaulicht heißt nicht immer gleich schnell
was allerdings das NEF dazu veranlasst so zu fahren kann ich mir nicht erklären
versehentlich kann es wohl nicht passiert sein, so ein blaulicht fällt auf … gerade in der nacht ^^
12. März 2008 um 00:29 sascha der rettungsdackel(Quote)
ich vermute das sie vielleicht einfach nur ne unklare Einsatzmeldung hatten. “Schaut mal in der Str so und so. Hausnummer hab ich nicht. Da soll einer liegen. Schaut mal nach” Vielleicht sowas in der Art…
12. März 2008 um 00:37 PiLLe(Quote)
Moinsen.
Ich bin auch so ein Blaurock. Erstmal vielen Dank an medic. Ich krieg immer so’n Hals wenn der RTW zum “Rettungstransportwagen” wird.
Ein MZF ist allerdings nicht zwangsweise ein Rettungsdienstfahrzeug. Das von uns aus gesehen nächste MZF gehört zur Feuerwehr und ist ein Staffelfahrzeug (Besatzung 1+5) mit Pritsche und 1.5t Ladebordwand.
Meistens sind da ca. 20 PA und 60 Flaschen verlastet, mitunter aber auch… äh… Grosspatienten… auf einem Krankenhausbett. Dann ists auch wieder ein Rettungsdienstfahrzeug, wenn man so will…
12. März 2008 um 00:43 sascha der rettungsdackel(Quote)
ja ja die Geschichte mit dem Rettungstransportwagen.
12. März 2008 um 06:42 ToWi(Quote)
@Simon: Aus der Verwaltungsvorschirft die du da zitiert hast, geht eindeutig hervor, das Blaulicht oder Signalhorn alleine nicht ausreicht. Da steht nämlich “durch blaues Blinklicht _zusammen_ mit dem Einsatzborn angezeigt werden”
Das entscheidene Wort ist nicht das “sollte” am Anfang, sondern das “zusammen” weiter hinten.
12. März 2008 um 08:48 Gonzo(Quote)
Mich wundert, dass die einfachste aller Erklärungen noch fehlt:
“Och nö, den Pat. kenn ich! Fahr bloß nicht so schnell, dann ist der RTW vor uns da!”
So etwas kommt natürlich niemals nie nicht vor und entspringt allein meinen viel zu stark verknoteten Gehürnwindungen!
12. März 2008 um 08:53 Taximan224(Quote)
@ 2026
Wenn du genau gelesen hättest, würdest du nicht diesen Kommentar schreiben. Jeder Privatmann kann Wegerechte in Anspruch nehmen. Natürlich muss jeder für evtl. Schäden dafür gerade stehen. Ich bin selbst 10 Jahre RD gefahren und es ist so wie es ist. Das Horn wird nahezu überall nur eingeschaltet wenn es der Verkehr erfordert. Wenn ich Nachts Organtransporte gemacht habe, habe ich teilweise sogar das Blaulicht ausgeschaltet, weil man sonst durch die Reflektion Irre wird (bei langen Fahrten). Nochmal wenn kein Verkehr da ist, brauch ich auch nicht die halbe Welt wecken!!!
12. März 2008 um 09:01 Simon(Quote)
Stimmt. Rein dem Wortlaut nach könnte man denken, dass Blaulicht alleine nicht ausreicht. Man kann das aber auch anders verstehen: Es kann ja durchaus Situationen geben, in denen zwar der Einsatz des Baulichts “möglich und zulässig” ist, aber nicht das Signalhorn.
Ich denke, Medic hat das oben schon richtig erklärt.
12. März 2008 um 09:03 Simon(Quote)
Oh, da sind noch zwei Kommentare vorher durchgerutscht. Meiner war @ToWi.
12. März 2008 um 14:20 sternburg(Quote)
Wo ihr schon alle versammelt seid – letztens in einer größeren Filmabsperrung in einer kleineren südostsächsischen Stadt:
Ich sehe von weitem wie der nicht ansprechbare Hilfsabsperrer der örtlichen Security (anderes Thema) einen mit Beleuchtung bestückten aber nicht beleuchteten rot weißen PKW nach längerer Diskussion einlässt (vermutlich NAW, aber hab ja keine Adleraugen).
Ich trete diesem also freundlich aber bestimmt entgegen, lasse meinen routinemäßigen Sermon ab (“hier nur mit Blaulicht, aber dann springt auch alles beiseite”).
Nach längerem Überlegen meint der Fahrer beiläufig: “Aber das ist ja schon ne Blaulichtfahrt. Notfalleinsatz und so. Wissen se, der Patient hat Schmerzen hier unterhalb der Schult-”
Ich unterbreche ihn mit: “Dann mach an und gib Gas!” und starte gleichzeitig über Funk den üblichen Ablauf.
Der Fahrer fährt gemütlich – nun beleuchtet – an, stoppt, setzt bis zu mir zurück und fragt “Oder wissen sie vielleicht, wo hier die Fünf ist? Weil dort ist die drei, da vorne die zwei…”
Ich mache ihn also darauf aufmerksam, daß die Fünf da ist, wo fünf dransteht, nämlich neben ihm. Der junge Mann parkt ordentlich ein, macht das Blaulicht aus (“Können wir hier mal halten? So ne halbe Stunde?”) und nun stehen zwei RDler vor der Haustür und warten minutenlang, ob wohl einer aufmacht.
Und ich darf mehrmals antworten: “Nö, die krieg ich da nich weg, das ist ein Notfalleinsatz, auch wenn’s nicht so aussieht.”
Dafür irgendeine Erklärung?
12. März 2008 um 14:45 sascha der rettungsdackel(Quote)
Erklärung nicht. Aber es gibt in einigen Bereichen einen sogenannten Krankentransport Akut. Ist kein richtiger Notfalleinsatz aber es wird dem Pat, meist von einem KV-Arzt der vor Ort war, das ein Krankenwagen innerhalb von 20-30min vor Ort ist. Wenn man das nicht garantieren kann wird ein RTW geschickt. Was aber in deinem Fall da passiert ist weiß ich nicht. Aber sehr helle waren die nicht. Vielleicht Zivis oder so. Wollte sich vielleicht nur wichtig machen. Hey wir haben nen Notfalleinsatz. Wir sind Helden…
12. März 2008 um 18:06 sternburg(Quote)
Gegen Zivi spricht:
- Der Wagen (PKW mit vollem Besteck an Lichtquellen) war eher so was wie Notarzt oder Einsatzleitung Feuerwehr. Habe ich nicht so genau drauf geachtet. Aber ein verirrter Sani war es eher nicht.
- Nach dem was die Jungs mir erzählten (mal ehrlich: was geht mich das an?), gingen sie von Verdacht auf Herzinfakt oder zumindest Schlaganfall oder so was aus.
- Ich meine, zwischen den Lämpchen stand eines dieser “Notarzt”-Schilder. Aber sicher bin ich mir da nicht mehr.
Vielleicht frage ich bei Gelegenheit den zur Verstärkung auf Verdacht herbeigeschickten Set-Medic nochmal. Der schien die aber auch nicht so recht ernst zu nehmen.
12. März 2008 um 20:05 Deneriel(Quote)
Ganz untergegangen ist die Frage weiter oben: Darf man ein Fahrzeug mit blauer Discobeleuchtung eigentlich überholen?
Normalerweise fahren die ja nicht besonders langsam und man wird Probleme bekommen zu überholen ohne die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Aber auf einer Land- oder Bundesstraße bei der kein plötzliches Abbiegen des RTW zu erwarten ist? Darf man? Bzw. warum sollte man nicht dürfen wenn man danach nicht unmittelbar zum Hindernis wird. (Konstruierter Fall: Toll, den RTW überholt und nu is hier 50 außerorts.)
Was mir auf der BAB aber schon passiert ist, war ein Kombi einer Rettungsorganisation der direkt vor mir auf die linke Spur einscherte.
Kurze Überlegung meinerseits: Golf ist langsamer als ich, kein Tempolimit, der schiebt die Bahn frei -> dran bleiben!
Bei genügend Abstand sehe ich da nun erstmal kein Problem.
Diverse Fahrer von üblicherweise “gehobeneren Mittelklassefahrzeugen” sahen das wohl ähnlich.
Am 120-Schild hab ich dann aber aufgegeben
12. März 2008 um 20:26 torschtl(Quote)
Zum Sonderrecht:
Ein Sonderrecht ist z.B. Parken im Halteverbot, Parken entgegen der Fahrtrichtung, usw usf.
dafür braucht man natürlich kein Blaulicht + Horn. Sonderrechte darf jedes Fahrzeug mit Funkelbeleuchtung am Dach wahrnehmen, aber auch z.B. ich, wenn ich im Grünstreifen vor der Wache parke (weil z.b. kein normaler parkplatz frei ist), um zu einem einsatz auszurücken.
12. März 2008 um 23:52 Newty(Quote)
@Deneriel
Generell: Lass es! Beim nächsten Verkehrsvorfall(Kreuzung, Vorrang bei parkenden Fahrzeugen, usw.) steht dann ein Fahrzeug mehr im Weg. Weiterhin weißt du während des Überholvorgangs nicht, was sich rechts vom überholten Fahrzeug abspielt. Es kann durchaus passieren, dass der RTW plötzlich kurz nach links ausschert, weil er dich überhaupt nicht aufm Kasten hat. Gut, kann ein normales Fahrzeug auch, aber das bringt den normalen Verkehr wesentlich seltener auf Bürgersteige und Grünstreifen.
Das Freischieben lassen auf der Bahn kannste gerne weitermachen, da gibts keine Handhabe zu, mir fiele auch nicht ein, wie du so das Blaufahrzeug behindern könntest. Sicherheitsabstand aber besonders beachten – die bremsen teilweise wie die besenkten, was aber mehr mit dem “Zivilverkehr”, der total hahnebüchen reagiert, zu tun hat, als mit dem Fahrer des Einsatzfahrzeuges
@torschtl: Sonderrechte nimmst du z.B. beim falschparken wahr, jedoch auch beim zu schnell fahren, bei Rot über die Kreuzung fahren – eigentlich bei allem, was zu ner guten Blaulichtfahrt gehört. Berechtigt sind hierbei Angehörige von Feuerwehr, KatS, Bundeswehr, Polizei, jedoch nicht der Rettungsdienst in alles Facetten! Dieser hat nur Fahrzeuggebundene Sonderrechte, also Fahrzeuge, welche auf die HiOrg zugelassen sind, haben Sonderrechte, nicht jedoch das Mitglied einer SEG im Privat-PKW. Hierbei ist es unerheblich, ob Blauhorn und Martinlicht gespielt wird(jedoch gibt es meist Erlasse, die zum sorgfältigen Umgang mit den Sonderrechten im Privat-PKW mahnen, unter anderem mit Verlust des Versicherungsschutzes durch die jeweiligen Träger). Ein Recht auf Freie Bahn gibts jedoch nicht, bzw. der andere Vekehr ist dir gegenüber zu nichts besonderem verpflichtet.
Wegerechte sinds wenns blinkt und Musik gemacht wird, diese können alle Fahrzeuge nutzen, deren SoSi-Anlage im Fahrzeugschein eingetragen ist(auch Energieversorger, Notfallmanager diverser Bahnen). Hierbei hat der andere Verkehr sofort freie Bahn zu schaffen, ist also quasi eine Zugabe zum Sonderrecht
13. März 2008 um 14:24 metal-heli(Quote)
@Newty/Torschtel:
Man sollte zwar Hausverstand einschalten. Wenn ein Rettungswagen mit blau und 50 durch die Gegend gurkt (hab ich selbst schon durch – Verdacht auf Rückenmarksverletzung, aufgrund der Nacht kein Hubschrauber verfügbar und weils grad Frühling war, noch einige Schlaglöcher. Da kanns schon passieren, dass man dahinkriecht wie ne Schnecke. Es bleibt einem aber auch nix anderes übrig. (und irgenwie kommt man sich als Fahrer relativ blöd vor *gg*)
Natürlich ist das Überholen erlaubt
So jemanden darf man natürlich überholen, man braucht auch nicht damit rechnen dass der Rettungswagen plötzlich ausschert oder sonst was, Verkehrsregeln hin oder her, dass da geschaut wird ist selbstverständlich.
Ich würd allerdings nicht einen Rettungswagen überholen, weil er “nur” 90 fährt. Hängt eben von der Situation ab, ein grundsätzliches “lass es” würd ich nicht aussprechen.
13. März 2008 um 14:47 Newty(Quote)
@metal heli:
Genau, der RTW fährt aber wegen eines offensichtlich tauben und blinden Vekehrsteilnehmers so lahm, der just in diesem Augenblick nach rechts aufn Bordstein poltert, inklusive scharfen bremsen, jedoch nur halb… Dann wirds eng – vielleicht verdammt eng und evtl zu eng. Nur so als Beispiel, dass ein langsamfahrender Blaulichtfahrer nicht unbedingt von alleine so langsam fährt. Die meisten sind auch so groß, dass man, wenn man dahinter fährt, nicht wirklich sieht, was direkt davor an Fahrzeugen ist.
Ja, mit 50kmh Nachts auf der verlassenen Landstraße hast du recht, da entsprichts auch dem gesunden Menschenverstand, so zu handeln. In dem Moment, wo ich überlegen muss, würde ich es lassen…
13. März 2008 um 14:53 metal-heli(Quote)
Naja gut, die Situation die du gerade beschrieben hast, seh ich eigentlich als Hausverstand eines normalen Menschen, denn ich seh allerdings keinen Unterschied ob ich mit 50 hintern nem LKW oder hinter nem (blau-fahrenden) RTW nachfahre, wenn ich nicht sehe was davor ist, setz ich sowieso nicht zum Überholen an.
Aber ich muss sowieso aufpassen: ich wollte gerade sagen: Wenn er ungewollt langsam fährt, wird er eh das Martinshorn bedienen, womit überholen kein Thema wäre… aber bei euch kann man ja danach nicht gehen
17. März 2008 um 19:13 der anoyme peter(Quote)
hrhr, also ich fahre manchmal auch so …
28. März 2008 um 18:31 schlaus(Quote)
witzig eure diskussion, ich bin selbst im Rettungsdienst tätig und führe Fortbildungen im Bereich §§35, 38 StVO durch (die sogenannte Blaulichtbelehrung) die jeder Mitarbeiter einmal im Jahr hören darf.
Ihr werft hier Sonderrecht (§35 StVO) und das so genannte Wegerecht (offiziell § 38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht) durcheinander. Die Fahrzeuge des Rettungsdienstes dürfen Sonderrechte einsetzen um schwere Gesundheitliche Schäden abzuwenden …
Allerdings darf dann kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Ich kann in diesem Fall durchaus ohne Blaulicht und Martinhorn über eine rote Ampel fahren, allerdings muß ich sicher sein, dass ich niemanden gefährde.
Der Einsatz von Blaulicht UND Martinhorn ordnet anderen Verkehrsteilnehmern an, dass sie sofort freie Bahn zu schaffen haben. Aber auch dann darf ich Niemanden durch meine Fahrweise gefährden.
Thorsten, zu deiner ursprünglichen Frage; vieleicht lag ja lediglich eine recht ungenaue Einsatzbeschreibung vor, z.B. stark blutende Person an der Talle oder ein vorbeifahrender Passant hat an der Talle jemanden neben der Straße liegen sehen, konnte aber keine genauere Angabe machen.
19. September 2008 um 00:28 Carlos(Quote)
Also es ist ja so, das es sich wahrscheinlich um eine Fahrt mit Sonder und Wegerechten war. Das heißt aber nicht das man sein leben riskieren muss, oder? Ich bin auch des öfteren mit zulässiger Geschwindigkeit unter verwendung der Blauen Rundumlichter gefahren. Denn Hauptsache ist ja man kommt an.
22. September 2009 um 06:04 Heinz(Quote)
Eventuell war das Fahrzeug nur unterwegs um den Arzt der in ein anderes Rettungsmittel umgetiegen ist nach beendetem Einsatz wieder abzuholen.Auf jeden Fall hat sich der Fahrer rücksichtsvoll gegnüber der schlafenden Bevölkerung verhalten .Alles andere ist doch unwichtig für Unbeteiligte.
12. August 2010 um 20:55 Hans-Dieter(Quote)
Hallo Freunde, mit mir wohnen einige hundert Menschen in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr. Entfernung zu dem ev. wie dem kat. Krankenhaus ca. 500m.I Einladen kann ich Euch zum Gejodel der Rettungsfahrzeuge in unregelmäßigen Abständen über 24 Stunden.