NACHTRAG: mobilebomber.de und das tote Handy
Nunja. Meine Versuche, einen kulanten Vorabtausch zu bekommen, sind leider gescheitert. mobilebomber.de arbeitet auch im dritten Anlauf nur mit Textbausteinen:
“Einschicken, wir kümmern uns irgendwann darum…”
Finde ich bei einem solch eindeutigen Fall von “Hat der Händler verbockt, aber mit Karacho!” sehr armseelig.
Morgen geht das Sony-Ericsson K800i also zurück, der Kaufvertrag ist widerrufen.
Den nächsten Versuch hab ich dann mit Amazon gestartet. Nach fast 10 Jahren, die ich selbst als Versandhändler selbständig war, sehe ich zwar die Dominanz Amazons eher kritisch und unterstütze gerne kleinere Ex-Kollegen. Aber offensichtlich ist das in der Elektronikbranche nicht möglich, die sehr aggressive Preisgestaltung lässt keinen Raum für ein kundenfreundliches Verhalten kleinerer Unternehmen.
Spätestens übermorgen habe ich also wieder eine Digitalknipse mit Telefoniermöglichkeit.
Ungebrandet, originalverpackt und grad mal 10 Euro teurer als beim allergünstigstem Hinterhofversender. Sehr fein.
Und jetzt drückt mir die Daumen, daß der Widerruf ohne Probleme durchgeht. Sollte da irgendwas abgezogen werden, zögere ich jedenfalls nicht mit netten Mails an Sony-Ericsson, T-Mobile und Trusted Shops.
So ganz einwandfrei scheint mir das Geschäftsmodell der kommerziellen SIM-Lock-Entfernung nicht zu sein…
NACHTRAG: Der Widerruf ist dann einwandfrei abgewickelt worden. Etwa eine Woche nach Einsendung war das Geld vollständig inklusive Portokosten erstattet. Ende gut, alles gut.
10. Juni 2008 um 15:35 Fragebär(Quote)
Irgendwie hast du recht, ich mag Monopole auch nicht wirklich. Zumindest nicht in Fällen wie eBay.
Bei Amazon sehe ich das Ganze aber sehr positiv. Die Preise sind konkurrenzfähig, die Versandkosten (= 0) ja sowieso und der Service und das Verhalten im Gewährleistungsfall (auch noch nach deutlich über 1 Jahr nach Kauf!!) sind einmalig.
Ich kaufe meine Elektronikgeräte im Internet nur (noch) bei Amazon. Bei anderen bin ich zu oft auf die Nase gefallen bzw. sehe keinen Preisvorteil o.ä. mehr darin.
10. Juni 2008 um 15:40 Dirk(Quote)
Typisch, aber erst mal beim “Billigheimer” bestellen, und dann jammern. Geiz ist eben nicht immer geil. Die Alternative wäre ein Fachhändler gewesen, nicht nur Amazon.
10. Juni 2008 um 15:46 Torsten Bentrup(Quote)
@Dirk: Dann zeig mir bitte mal einen Fachhändler innerhalb einer vernünftig zurücklegbaren Entfernung.
MediaMarkt, Saturn oder Shops in der Fußgängerzone mit Netzbetreibernamen zählen leider nicht.
10. Juni 2008 um 16:14 shino(Quote)
meinst nicht das es sein kann das mobilebomber.de selbst “opfer” ist und die geräte so erhalten hat?
10. Juni 2008 um 16:22 Thommy(Quote)
Sony-Ericsson, T-Mobile und Trusted Shops zittern und rufen: “Was ist das? Ist es eine Eisenbahn? Ist es ein Flugzeug? Nein es ist Super-Taxi-Blogger!”
Entschuldigung
Das Wetter, die gute Laune. Entschuldigung
10. Juni 2008 um 16:52 Alex(Quote)
Bei amazon selber gibt es doch genug andere Anbieter, die verkaufen – da bestell ich dann auch durchaus mal, wenn die günstiger sind als amazon und das Bewertungsprofil in Ordnung ist
10. Juni 2008 um 18:01 Ben(Quote)
Das Witzige ist, du hättest nach BGB jedes Recht auf ein komplett neues Handy vom Händler (wenn du das mit “Vorabtausch” meinst).
Auf “einschicken und wir schauen dann mal” oder “muss direkt zum Hersteller” lässt sich jeder Kunde freiwillig ein.
10. Juni 2008 um 18:33 Ar-ras(Quote)
@Shino
Wir kennen uns ja. Es nützt nix ohne Hirn die Anleitungen von SETool anzuwenden, sondern man sollte schon wissen was man macht.
Also Shino von mobilebomber.de:
Wenn du nur die MAIN mit dem neuen Patch-Unlock flashst, dann lösch die executor, sonst kann es Kollateral-Schaden geben.
10. Juni 2008 um 18:37 Benny(Quote)
Hehe, das sind die besten… mit Patch-Unlock unlocken und dann auch noch vergessen den “executor” danach zu löschen…
10. Juni 2008 um 18:41 Torsten Bentrup(Quote)
@shino: Gibt es tatsächlich Vorlieferanten, die selbst die Bundles entbundeln?
@Thommy: Ähem, am ehesten müsste mobilebomber.de zittern, Sony und T-Mobile sind ja gegebenenfalls Opfer, Trusted Shops hat ein recht großes Interesse, nur mit seriösen Händlern in Verbindung gebracht zu werden.
@Ben: Es ging mir darum, daß das Ersatzgerät umgehend rausgeschickt wird und nicht erst irgendwann, wenn die Retourenbearbeitungsabteilung vielleicht mal Zeit hat.
@Ar-ras:
10. Juni 2008 um 19:05 ventrix(Quote)
Monopol?
Amazon ist nicht Top 1, sondern .. Otto.
ebay hat auch einen großen Konkurrenten, aber eher in Amerika bekannt.
10. Juni 2008 um 22:32 jo(Quote)
Shino: Ob der Shop selber Opfer, servicemüde oder schlicht unfähig ist, eine Leistung zu erbringen, darf einem Käufer glücklicherweise egal sein.
Ärgerlich wird es, wenn der Kunde bei einem Defekt dann noch mit Textbausteinen hingehalten wird (“Opfer” klingt übrigens nicht nach Einzelfall, das würde die Reaktion noch unverständlicher machen).
Für was genau möchtest du nun unser Mitgefühl?
10. Juni 2008 um 23:04 Mike(Quote)
Ist doch überall dasselbe ….
Man wird nur noch beschi****!
11. Juni 2008 um
[...] Impressum « mobilebomber.de und das tote Handy [...]
11. Juni 2008 um 11:27 Tobias(Quote)
@Thorsten: “Es ging mir darum, daß das Ersatzgerät umgehend rausgeschickt wird [...]” -> Ja genau, das ist es doch: Du kannst als Kunde hast Du das Recht, dass das erworbene (und kaputte) Produkt entweder sofort ausgetauscht wird oder repariert wird. Das kannst Du Dir selber aussuchen. Einzige Ausnahme ist, wenn die AGB ausdrücklich vorschreiben, dass ein Produkt erst repariert werden soll.
11. Juni 2008 um 11:44 shino(Quote)
@ar-ras: in diesem fall kann es nbicht mein fehler gewesen sein, denn ich habe die Geräte nicht geflasht, die haben wir so gekauft. weiterhin möchte ich weder mitgefühl noch sonst irgendwas bekommen/erhalten. ich wollte lediglich klarstellen das der Fehler nicht im hause mobilebomber.de gemacht worden ist.
@Torsten Bentrup: oh ja, die gibt es zu hauf. fast jeder händler kauft die geräte bei anderen händlern, die das Modell gerade günstiger anbieten. und wir haben schlicht und ergreifend nicht die Möglichkeit, jedes Gerät zu testen, was aber garantiert nicht an der servicemüdigkeit liegt (@jo)
also lieber Torsten, so wie es gelaufen ist, ist es sehr blöde gelaufen, da gebe ich dir recht, allerdings kann ich mich nur wiederholen und sagen das wir die Geräte leider so bekommen haben!
11. Juni 2008 um 12:01 Ben(Quote)
@Tobias: Der Vollständigkeit halber: Die AGB-”Ausnahme” betrifft Verbraucher nicht. Im Massen-Alltagsgeschäft können Verbraucher immer wählen und lassen sich auf “Reparaturen” völlig freiwillig ein. Dass das dem Händler nicht unbedingt gefällt und er mit allen “Tricks” doch lieber Reparatur möchte, liegt auf der Hand.
11. Juni 2008 um 13:50 chrissi aus Le(Quote)
Tja das mit dem Neugerät und Reparatur hat aber nen hintergrund. Sollte sich der Kunde wirklich für ein Neugerät entscheiden ist der Nutzen bzw. die Verschlechterung die das Defekte Gerät hat herauszugeben. das kann bei einem wenige Tagen Handy gar nichts sein. Es kann aber auch wenn der Kunde sich das nach einem Jahr bei einem defekt überlegt die Hälfte des Kaufpreises sein, weil man diverse Sachen über 2 Jahre abschreibt und es nach 2 Jahren eben nur noch die hälfte wert ist. Ob dann eine kostenfreie Reparatur nicht besser ist ist die Frage.
11. Juni 2008 um 15:51 Heiko(Quote)
Jeder der kein Jurist ist möge bitte schweigen. (ich eigentlich auch
)
Wenn ihr schon Paragraphen zitiert, dann bitte ganz lesen:
“(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.”
D.h. wenn das Gerät bereits irgendwelche Gebrauchsspuren hat, Verpackung fehlt, Folien fehlen usw. kann der Händler auf Nacherfüllung, sprich Reparatur bestehen.
Zu Amazon:
Ich hoffe Du hast direkt bei Amazon gekauft. Amazon wandelt sich immer mehr zu Plattform für Händler. Wobei die Ansprüche dort etwas höher sind als bei ebay…noch
11. Juni 2008 um 16:00 Gutschei1.de(Quote)
Halte nichts davon..
11. Juni 2008 um 16:30 shino(Quote)
@gutschei1.de wovon hälst du nichts? nicht wirklich vielsagend deine aussage!
11. Juni 2008 um 16:55 jo(Quote)
shino: Mag ja alles sein, kann dem Kunden aber egal sein. Für den seid ihr der Vertrags- und somit Ansprechpartner.
Und tatsächlich scheint mir “Servicemüdigkeit” durchaus der passende Begriff, wenn ihr lieber Hinhaltemails statt ein Austauschgerät verschickt (Der Einfachheit halber glaube ich Torsten Darstellung des Vorgangs).
11. Juni 2008 um 17:30 shino(Quote)
klar kann es dem kunden egal sein.
mir ging es auch eher darum klar zu stellen, das der Fehler mit dem falschen Unlocken nicht hier gemacht worden ist. denn derjenige der hier fürs flashen und unlocken zuständig ist, bin zufällig ich!
außerdem denke ich gibt es auch leute die bestimmt schon mal bei amazon probleme hatten. und ob die anders auf mails antworten, da bin ich mir nicht sicher. zumindest nicht auf mails, die Unterstellungen enthalten, die jeglicher Grundlage entbehren, zumindest was den teil mit dem Unlocken betrifft!
12. Juni 2008 um 13:23 Hans(Quote)
@shino: Aber das Thema “Service” muesst Ihr in Eurem Laden wohl nochmal angehen… Eine angemessene Reaktion waere folgendes nach Torstens 2tem Beitrag gewesen:
Sehr geehrter Herr ….,
bitte entschuldigen Sie unsere Standardantwort auf Ihre Anfrage. Aufgrund der hohen Anzahl von Anfragen sind wir nicht immer in der Lage jede Anfrage im ersten Moment adequat zu beantworten – ich kann Ihnen versichern, dass wir bereits daran arbeiten, unsere Serviceprozesse so zu gestalten, dass unsere Servicequalität dauerhaft verbessert wird und wir besser auf Anfragen unserer Kunden reagieren können.
Zu Ihrer konkreten Anfrage:
Unsere Nachforschungen haben ergeben, dass es nicht auszuschliessen ist, dass Sie von uns ein Gerät mit dem von Ihnen geschilderten Mängel geliefert bekommen haben. Dafür möchten wir uns ausdrücklich bei Ihnen entschuldigen!
Als Erklärung kann ich Ihnen dazu sagen, dass die Geräte uns bereits mit den beschriebenen Mängeln geliefert wurden und wir aufgrund der hohen Anzahl der verkauften Geräte nicht in der Lage waren, jedes einzelne Gerät zu überprüfen. In der Regel können wir nur strichprobenartig die Qualität der Artikel unserer Lieferanten überprüfen. Da wir ausschliesslich mit vertrauenswürdigen, seriösen Lieferanten zusammenarbeiten hat dies in der Vergangenheit kaum zu Problemen geführt. Auch wenn es Ihnen nichts nutzt, kann ich Ihnen versichern, dass wir aus Ihrem Fall Konsequenzen hinsichtlich der Auswahl unserer Lieferanten ziehen werden.
Ich möchte mich bei Ihnen nochmal ausdrücklich für die mangelbehaftete Lieferung und unsere Fehler bei der Bearbeitung Ihrer Reklamation entschuldigen und hoffe, dass Sie trotzdem noch genügend Vertrauen in unser Unternehmen mitbringen, um uns einen zweiten Lieferanlauf zuzugestehen.
Wenn es Ihnen recht wäre, dann würde ich eine kostenlose Expresslieferung eines Ersatzgerätes zu Ihnen und eine Abholung des defekten Gerätes bei Ihnen zu Hause organisieren. Falls Sie nicht mehr das nötige Vertrauen für eine Zusammenarbeit mit unserem Unternehmen mitbringen, bedauere ich dies zutiefst und würde dann Ihnen den Kaufbetrag unverzüglich zurücküberweisen.
Mit vielen Gruessen,
Herr ….
———
Dann noch ein paar Stunden später den Kunden anrufen und sich nochmal entschuldigen und nachfragen, ob es in Ordnung waere, wenn man noch heute die Expresslieferung des Ersatzgerätes in Auftrag gibt… und dann noch eine Handytasche dazulegen und man wird sich wundern, wieviele Auftraege dieser Kunde in Zukunft noch tätigen wird….
Der Witz ist doch, dass man einfach zu Fehlern stehen muss…
12. Juni 2008 um 17:29 Ben(Quote)
@Heiko: nicht nur eigentlich
Der von dir zitierte Pagagraph bezieht sich nur auf die Kosten der Nacherfüllung, also des neuen Geräts oder der Reparatur, und hat erstmal nichts mit dem defekten Gegenstand zu tun.
Über Wertersatz nach §346 konnte man tatsächlich mal streiten, der EuGH hat aber vor 2 Monaten entschieden, dass Nacherfüllung (also Reparatur oder Neulieferung) für den Käufer grundsätzlich kostenlos zu sein hat.
Also nochmal: Der Käufer kann frei zwischen (kostenloser) Reparatur und Neulieferung wählen. Alles andere ist Kulanz des Kunden. Schade, wie wenig die Verbraucher ihre Rechte kennen.
12. Juni 2008 um 18:48 Heiko(Quote)
Sorry Ben, aber der Paragrahp stammt doch von Dir!? Siehe oben.
Danach habe man recht auf ein neues Handy – laut Deiner Aussage.
Der §439 schreibt aber eindeutig vor, dass der Händler im Schadensfall bei zu hohen Kosten entscheiden kann, wie er Nacherfüllen möchte. Und darüber reden wir hier doch.
Wertersatz hat mit dem Fall doch gar nichts zu tun. Bei dem Urteil ging es um Wandlung, wobei der Herd schon einige Monate / Jahre alt war und Quelle wollte nur den “Zeitwert” erstatten und eine Nutzung abziehen.
12. Juni 2008 um 20:41 Ben(Quote)
In §439 Abs. 1 geht es nur um die Kosten der Neulieferung, also quasi der Neupreis. Die Neulieferung kannst du verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Da der Käufer aber grundsätzlich eine neue Sache verlangen darf (Abs.1), kann der normale Neupreis niemals unverhältnismäßig sein, da müssen schon besondere Umstände vorliegen. Bei Massenartikeln ist Nachlieferung daher so gut wie nie unverhältnismäßig. Ob die defekte Sache noch irgend einen Wert hat, ist hier egal.
Der Verkäufer kann daraufhin nach Abs.4 die defekte Sache zurückverlangen. Früher hat man überlegt, ob der Verkäufer auch Wertersatz nach §346 wegen Verschlechterung etc verlangen kann, also “wenn das Gerät bereits irgendwelche Gebrauchsspuren hat”. Nach EuGH eben nicht.
12. Juni 2008 um 20:43 Ben(Quote)
oops: “In §439 Abs. 3 geht es…” natürlich.
14. Juni 2008 um 07:36 Torsten Bentrup(Quote)
@Alle Rechtsberater: Ich denke, rein rechtlich kann ich keine Zusendung eines Ersatzgerätes ohne vorherige Rücksendung des fehlerhaften Gerätes nicht verlangen. Kundenfreundlich wäre es in diesem sehr klarem Fall von Schlamperei (ob direkt bei mobilebomber oder deren Vorlieferanten) aber auf jeden Fall.
@ventrix: Otto ist aber eher bei Kleidung und Möbeln ein Begriff, oder hat die irgendjemand als “empfehlenswerter Händler” für Elektronik auf dem Radar? Ich seh die ganzen klassischen Katalogversandhäuser auch eher als Kreditgeber, bei allen mir bekannten Kunden ist die Ratenzahlung DAS Argument für eine Bestellung dort.
Aber Umsatzmäßig hast Du natürlich recht.
@Heiko: Jupp, direkt bei Amazon. Bei den Händlern, die noch über die Plattform verkaufen, teile ich durchaus Deine Bedenken.
@Hans: Danke für Deine “Alternativmail”. So ähnlich sahen die Mails aus, die ich als Versandhändler verschickt habe, wenn ich was verbockt habe. Klassiker: Falsche Sorten geliefert. Dann kam direkt von mir das Angebot, die falschen Sorten zu behalten (gegen Rabatt) mit und ohne Nachsendung der richtigen Sorten oder Rückgabe NACH Erhalt der richtigen Sorten. Ein bezahlter Rücksendeaufkleber und der Hinweis “Bei Gelegenheit bitte bei der Post abgeben, eilt aber nicht.” waren selbstverständlich. In 100% aller Fälle war der Kunde zufrieden, in 90% der Rücksendungen hatte ich innerhalb von 3 Tagen die Falschlieferung wieder zurück.
24. Juni 2008 um 11:19 shino(Quote)
ich hoffe wenigstens die Rückabwicklung hat problemlos geklappt
2. Juli 2008 um 05:22 Torsten Bentrup(Quote)
@shino: siehe Nachtrag. Und ich hoffe inständig, daß es nicht nur wegen dieses Blogs so schnell und reibungslos ging.
11. März 2009 um
[...] den Feed abonnieren: RSS feed. Danke für den Besuch!Da sag nochmal einer Handys taugen nichts. Würden nichts aushalten. Ein SonyEricsson K800i hat jetzt das volle Programm hinter [...]