die Quittung an sich
Puh, eigentlich hielt ich mich bisher für gut informiert in Sachen “Wie füllt man als Taxifahrer eine Quittung richtig aus?”…
Denkste!
Eine Quittung über mehr als EUR 100,– 150,– (danke für den Hinweis auf die neueste Änderung an Christian! Die Rechnung unten hab ich dann auch mal angepasst!) hätte ich wohl nichtmal zur Hälfte gesetzeskonform hinbekommen. Gibt es eigentlich schon Unternehmen mit Quittungsblöcken, die fortlaufend nummeriert sind und einen Durchschlag produzieren?
Und wieviel Prozent der Taxifahrer (meinetwegen auch der Bevölkerung) sind in der Lage, die im Fahrpreis enthaltene Umsatzsteuer zu errechnen? Ja, die muß über EUR 150,– ausgerechnet und eingetragen sein…
So gehts (Taschenrechner ist ja heute auch im Telefon schon eigebaut):
Bruttobetrag incl. Umsatzsteuer (also das, was die Uhr anzeigt) geteilt durch 119, malgenommen mit 19 ist der Betrag der enthaltenen Umsatzsteuer.
Beispiel: Zahlbetrag ist 154,70
154,70 : 119 = 1,3
1,3 x 19 = 24,70 Euro Umsatzsteuer sind in 154,70 Euro Fahrpreis enthalten.
Sollte man tatsächlich bei einem solchen Fahrpreis nicht aus dem Gemeindegebiet rauskommen oder weniger als 50 Kilometer fahren, gilt natürlich der ermäßigte Steuersatz von 7%, also durch 107 teilen und das Ergebnis dann mit 7 malnehmen.
Alle Infos auf einem Blick gibts bei www.derinnenspiegel.de
PS: Ohne meine Umschulung zum Industriekaufmann hätte ich die Rechnung übrigens auch nicht aus dem Gedächtnis hinbekommen…
12. Februar 2007 um 08:44 Kittyluka(Quote)
Also um mal ganz bescheiden doof zu fragen:
Prozentrechnung war für mich bis jetzt immer “durch 100″, also:
G/100% = W/p
Grundmenge (Fahrpreis) durch 100% = Wert (also Umsatzsteuer)/19%
Ganz einfach, weil der Fahrpreis, also die Grundmenge eben 100 % entspricht und nicht 119 oder gar 107.
Kann natürlich auch sein, dass man das bei MwSt anders berechnet, das glaube ich aber nicht wirklich.
Wären dann übrigens auch 27,13 Euro für das Beispiel oben.
12. Februar 2007 um 08:46 Taxi Wuppertal 224(Quote)
Irgendwie habe ich ne Quittung noch NIE richtig ausgefüllt. Dem Fahrgast reicht es doch wenn der Betrag draufsteht. Das Datum wird dauernd getürkt und was die damit machen ist mir WURST!!!
12. Februar 2007 um 08:52 rantanplan(Quote)
@Kittyluka:
Ist schon richtig so wie es im Beitrag steht. Bei deiner Version zahlst du Steuern auf Steuern und das wär ja wirklich ungerecht.
Die Umkehrung klappt auch nicht.
Wenn die Steuer 27,13 € sind, dann wär der Nettobetrag ja 115,67€.
Wenn man auf den Betrag 19% drauf rechnet landet man aber nicht beim ursprünglichen Bruttobetrag.
12. Februar 2007 um 09:06 Jason(Quote)
> Gibt es eigentlich schon Unternehmen mit Quittungsblöcken, die
> fortlaufend nummeriert sind und einen Durchschlag produzieren?
Ja, war bei uns standard, auch für die kleineren Quittungen
12. Februar 2007 um 09:13 Ben(Quote)
Ich hab’s immer so gemacht: Grundpreis / 1,16 = Preis ohne MwSt. Aber vielleicht hab ich’s auch Jahrelang falsch gemacht. Ist eh “lang her”, zu 16%-Zeiten
12. Februar 2007 um 09:31 Wacholdernutte(Quote)
>Grundmenge (Fahrpreis) durch 100% = Wert (also Umsatzsteuer)/19%
>Ganz einfach, weil der Fahrpreis, also die Grundmenge eben 100 %
>entspricht und nicht 119 oder gar 107.
Das ist eben der gängiste Fehler wenn man Mehrwertsteuer runterrechnen will
Auf dem Taxameter steht der Fahrpreis _Brutto_ d.h. da sind die 19% schon drin. Somit ist die Grundmenge nicht 100%, das wäre ja netto, sondern 119%. Deswegen muss man zuerst / 119 um auf einen Prozent des Ursprünglichen Betrags zu kommen und dann mal 19 ^^
Stimmt also im Beitrag schon *g*
Und Ben hat’s damals auch richtig gemacht
12. Februar 2007 um 09:36 Marco(Quote)
die Rechnung “Brutto dividiert durch 1,19″ (bzw alt: 1,16) ist für mich am einfachsten, so bekommt man direkt das Netto raus und bei Bedarf kann man sich die MWSt durch einfache subtrahieren (also Minus nehmen
) ausrechnen.
12. Februar 2007 um 10:05 Kittyluka(Quote)
@rantanplan
Ja aber im Beitrag steht doch “die im Fahrpreis enthaltene” also kommen die 19% nicht extra rauf, sondern sind schon mit drin und somit müsste der Fahrpreis 100% entsprechen und davon 19% sind eben Steuern.
12. Februar 2007 um 10:15 Christian(Quote)
Hier mal ein heinweis auf die sogn. Kleinbetragsrechnungen:
http://bundesrecht.juris.de/ustdv_1980/__33.h...
Dieser wurde ab 01.01.2007 geändert, diese Kleinbetragsregelung gilt nun bis 150 Euro brutto. Demnach muss bis zu diesem Betrag kein Steuerbetrag errechnet werden.
12. Februar 2007 um 10:32 Lim_Dul(Quote)
@Kittyluka: Eben nicht.
Die Mehrwertsteuer sind 19% des Nettopreises, nicht des endgültigen Preises.
Zu zahlender Betrag = NettoPreis + 19% des Nettopreises.
Stellt man die Gleichung nun nach der Mehrwertsteuer um, ergibt sich die Formel aus dem Beitrag.
Man muss immer aufpassen, worauf sich die Prozentangabe bezieht und die 19% beziehen sich auf den ursprünglichen Preis, der da aber auf dem Taxometer nicht angegeben ist.
12. Februar 2007 um 10:44 Sec(Quote)
Zum Thema fortlaufend nummeriert: Einfach ein bisschen quer-denken. Das Gesetz lässt sog. “Nummernkreise” zu, d.h. Mehrere separate “fortlaufende Nummern”. Nun nehme man einfach die Adresse des Kunden als “Nummernkreis” und hänge die 1 an, und schon ist den Buchstaben des Gesetzes genüge getan
12. Februar 2007 um 11:35 bard jun.(Quote)
@sec: was meinst du mit Kundenadresse? PLZ? Hausnummer? und was ist, wenn diese PLZ oder Hausnummer ein zweites und drittes Mal vorkommt?
@all: es gibt auch Multiplikationssätze für die einzelnen Steuersätze:
Steuersatz Divisionsmethode Multiplikationsmethode
7 % : 1,07 x 0,07 x 0,0654
16 % : 1,16 x 0,16 x 0,1379
19 % : 1,19 x 0,19 X 0,1597
Bruttobetrag x Multiplikator = enthaltene Steuer
o.k. ohne Taschenrechner….. keine Chance!
btw. ich bin zwar noch nie in Paderborn Taxi gefahren, aber einen Betrag von über 100 EURO (geschweige denn 150 EURO) habe ich noch nie verfahren!
btw II: wenn eine soche Rechnung vorkommt, dann steht hoffentlich auf dem Stempel des Taxiunternehmens auch die Steuernummer!!
12. Februar 2007 um 11:37 bard jun.(Quote)
sorry, der blog hat die Abstände geschluckt:
7 % = x 0.0654
16 % = x 0,1379
19 % = x 0,1597
Das kommt davon, wenn man vollständig sein will.
12. Februar 2007 um 11:40 softanarcho(Quote)
Hey, super!
Vielen Dank für das Rechenbeispiel! Erstaunlich, was man mit nachdenken erreichen kann
Ich bin scheinbar schon so weit an Maschinen angepasst, dass ich vor lauter Panik ohne die gar nix mehr gerechnet bekomme…
Dabei ist’s eigentlich echt nur Übungssache. Aber wenn man schon die RECHENSCHRITTE nicht mehr weiß, steht man mit den Maschinchen wirklich dumm da!
mit Grüßen (freundlichen)
softanarcho
12. Februar 2007 um 12:09 Starkiller(Quote)
Ach ja, die liebe Quittung, da habe ich auch schon ganz wunderbare Sachen erlebt, vorallem wenn ich dann nochmal alle durchgehe um sie zu verschicken (damit ich sie erstattet bekomme). Da ich mehrmals täglich fahre kommt da in einigen Monaten natürlich einiges zusammen (öfter bekomme ich mich nicht aufgerafft das zu machen)
Da gibt es dann Quittungen, auf denen das Datum fehlt, oder obwohl ich jedesmal ausdrücklich darum bitte das die Felder “von” und “bis” ausgefüllt werden, habe ich dann Quittungen auf denen “Stadtfahrt” steht, oder auch einfach nur Stadtteile, statt der Straßennamen.
Der Hammer schlechthin war aber, das ich beim letzten Mal tatsächlich 5 Quittungen dabei hatte auf denen kein Betrag drauf stand… O.o
Sehr hilfreich.
Ach und nochwas: Seit der Gesetzgeber die Taxifahrer dazu verdonnert hat, von jeder Quittung einen Durchschlag aufzuheben (was anscheinend kaum einer macht), gibt es auch noch eine neue Unart, unglaublich viele Fahrer wollen mir den Durchschlag als ganz normale Quittung andrehen. Wenn ich dann meckere wird mir versichert, das es eine Quittung wie jede andere auch ist…hmmm Nachschulung?
Und für die größsten Verwirrungen überhaupt sorgen natürlich die Fahrgäste selber, jeder will da was anderes haben, der eine will den Betrag selber ausfüllen dürfen um mehr von der Firma wiederzubekommen als man bezahlt hat, ein anderer will es ohne Datum haben, da man den Puffbesuch am Sonntag nur abrechnen kann wenn es an einem Wochentag “passiert” ist.
12. Februar 2007 um 12:58 Panama Jack(Quote)
Übringens, Torsten:
Wenn du schon korrigierst, dann aber bitte auch an allen Stellen
12. Februar 2007 um 13:05 Torsten Bentrup(Quote)
Ähem, danke… Hab die (hoffentlich) letzte Stelle auch noch angepasst.
13. Februar 2007 um 12:15 nils krause(Quote)
Man das ist Hauptschule Nivau-nichtmal
sagte mein lehrer immer
13. Februar 2007 um 19:13 René(Quote)
Hallo Leute,
mal was von berufener Seite:
erforderliche Angaben in einer Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV:
1 Eine Rechnung, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers,
das Ausstellungsdatum,
die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung und
das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe sowie den anzuwendenden Steuersatz oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Somit ist KEINE Rechnungsnummer mit anzugeben.
Somit ist KEIN (offener) Ausweis des Steuerbetrages (es reicht der Bruttobetrag also inkl. Umsatzsteuer und die Angabe incl. 7 % bzw. 19 % USt)
Sollte die Rechnung aber über 150 EUR brutto liegen… so muss sie folgende Angaben (§ 14 UStG) enthalten:
(4) 1 Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
das Ausstellungsdatum,
eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer),
die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung,
den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt,
das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung (§ 10) sowie jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist,
den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag oder im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung eine Steuerbefreiung gilt, und
in den Fällen des § 14b Abs. 1 Satz 5 einen Hinweis auf die Aufbewahrungspflicht des Leistungsempfängers.
Verwirrt….??? Guuuuuttttt!!!!!
In diesem Sinne…
13. Februar 2007 um 20:33 Nobbi(Quote)
Dann passt ja mein Beitrag von heute (http://blog.mueschen.info/?p=1099) auch hierhin. Zufälle gibt’s… Also von Deinem “Quittungsproblem” habe ich erst jetzt gelesen *g*.
15. Februar 2007 um 15:06 Roichi(Quote)
Von wegen eindeutiger Nummer auf der Quittung: Nimm doch einfach das aktuelle Datum und die Uhrzeit.
Gibt’s nur einmal und lässt sich auch wunderbar sortieren.
15. Februar 2007 um 17:28 Zwixx(Quote)
Das Problem ist nicht das es die nur einmal gibt, sondern das sie fortlaufend sein muss, heisst, das auch keine Lücken darin sein dürfen und wenn ja, dann muss nachweisbar sein das diese nicht *rausgenommen* wurden.
Dadurch soll verhindert werden, das bei einer Prüfung alle Belege vorgelegt werden und nicht welche einfach weggelassen werden. In wie weit dies in der Praxis so tauglich ist, ist eine völlig andere Frage.