Nebenverdienst?
Florian aus Essen würde gerne wissen:
“Da Sie wieder da sind, eine kleine Frage an den Profi:
Ist es einem Taxi-Fahrer eigentlich erlaubt, Waren/Produkte im Taxi zu verkaufen? Gibt es gesetzliche Regelungen/Verordnungen, die diese Thema behandeln?”
Naja, zuerst einmal sollte der Chef damit einverstanden sein. Mitbekommen tut er es früher oder später sowieso.
Und dann gibt es da die ganz normalen rechtlichen Rahmenbedingungen, ob im Taxi, Laden oder meinetwegen auch im Internet.
Sobald eine Gewinnerzielungabsicht oder Regelmäßigkeit dahinter steht, muß es als Gewerbe korrekt angemeldet sein. Das ist natürlich nicht der Fall, wenn der Fahrer sich sein Feierabendbier abquatschen lässt und dabei ein paar Groschen mehr bekommt, als er bezahlt hat. Er muß schon mit der Absicht eingekauft haben, es mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Das bedeutet dann auch eine gewisse Buchführung. Beim “Kleinstgewerbe” (mir fällt zumindest im Taxi nichts ein, was die Grenzen sprengen würde) müßte also wohl ein täglich zu führendes Kassenbuch und eine Einnahme-Überschuß-Rechnung reichen. Also eine Auflistung der Kosten und eine Auflistung der Einnahmen, damit die Überschüsse dem Finanzamt angegeben und versteuert werden können.
Bleibt nur noch der Hinweis auf die erlaubnispflichtigen oder gar verbotenen Produkte. Waffen, Drogen und ähnliches wären zumindest deutlich komplizierter.
Noch Fragen oder Ergänzungen?
2. September 2009 um 18:08 BRV-Christian(Quote)
Hm, da stellt sich mir dann eher die Frage, was will ich als Fahrer aus dem Taxi heraus vekaufen?
Frische Lebensmittel scheiden ja komplett aus.
Bei den paar Kisten Bier, die wir im Monat liefer, lohnt es sich nicht, da vorher welche hinzustellen geschweige denn, immer eine im Kofferraum zu haben.
Nach Zigaretten wurde ich zwar schon öfter mal gefragt, aber auch höchstens 2 bis 3 mal im Jahr.
Oder sieht das in größeren Städten anders aus?
2. September 2009 um 18:23 Sven(Quote)
Also ich kenne Taxifahrer die Zigaretten verkaufen, dies allerdings Stangenweise und am Finanzamt vorbei.
Das ist ja rechtlich ganz klar.
2. September 2009 um 18:27 Klaus(Quote)
Ich habe mir schon mal überlegt, speziell für die Sonntagmorgen-Schicht folgende Produkte im Taxi anzubieten:
Kaugummi (zu meinem eigenen olfaktorischen Schutz)
Fisherman’s Friends (dito)
Aspirin
Präservative
2. September 2009 um 19:00 Hein(Quote)
Ich hätte auch mal eine Frage, die mich schon länger beschäftigt.
Und zwar bin ich beruflich ab und zu auf ein Taxi angewiesen. Am Ende der Fahrt stellt sich mir dann aber immer die Frage des Trinkgeldes. Mein Arbeitgeber zahlt natürlich nur die tatsächlichen Fahrtkosten und da ich nur einen 400eur-Job habe, bin ich auch nicht wirklich bereit von den paar Talern auch noch etwas abzugeben. Zumal es vorkommen kann, dass ich an einem Arbeitstag mehrmals Taxifahren muss und so einiges an Trinkgeld zusammen kommen könnte. Jedenfalls steige ich dann immer mit einem unguten Gefühl aus.
Wie ist das denn bei dir, wenn du keine Privat-Leute fährst?
P.S. Super Blog! Weiter so!
2. September 2009 um 19:04 nh(Quote)
Wenn ich mich jetzt nicht total irre werden Gewinne nicht erzogen, sondern erzielt. Das ‘h’ muss also weg. (Jaja, ich weiß, Korinthen usw.)
Nur ein gut gemeinter Hinweis, schließlich bin ich über jede so qualitativ hochwertige Seite im Internet froh.
2. September 2009 um 19:17 Blogolade(Quote)
Klaus: die Gummis sind aber eher für die Samstagabendschicht, oder?
Sonntagmorgen wäre wohl eher die Pille danach sinnvoll :-O
Hein: probiers mal mit der Suchfunktion. Da gabs vor nicht allzu langer Zeit einen recht ausführlichen Artikel hier über das Trinkgeld.
2. September 2009 um 20:30 Martin(Quote)
@hein: wenn dir dein chef die taxikosten übernimmt, soll dir der taxifahrer doch gleich die rechnung inklusive trinkgeld ausstellen.
wenn die fahrt zB 6,70 ausmacht, soll der doch gleich 7 oder 7,50 draufschreiben und du bekommst das geld eh vom chef retour!
kenn genügend fahrer, die dies so machen!
2. September 2009 um 22:22 Florian aus Essen(Quote)
DANKE!
3. September 2009 um 02:33 Torsten Bentrup(Quote)
@BRV-Christian: Die Frage hab ich mir auch schon gestellt. Einer meiner Ex-Chefs hat mal überlegt, tagsüber die “wichtigsten” Getränkesorten günstig zu kaufen und dann nachts aus der Garage zu holen, wenn eine Besorgung bestellt wird. Die nächste offene Tankstelle wäre zeitweise 10 km einfache Strecke entfernt gewesen, da hätte man schon neben der Differenz der Preise einen weiteren Gewinn machen können. Aber er hat es dann nicht durchgezogen, die Bestellungen waren einfach zu selten.
Ein Ex-Kollege aus Paderborn hat früher seine Kühlbox im Kofferraum mit Aldi-Dosen bestückt und die kalten Getränke an die Kollegen verkauft. Damals hat er wohl eine Mark für die 35-Pfennig-Dose bekommen.
Aber sonst sind mir keine solchen Fälle bekannt.
@nh: Danke für den Hinweis. Mir ist es auch wichtig, daß ich nicht in einem Jahr oder so über meine Tippfehler stolper. Von daher: Immer raus mit Korrekturen!
@Hein: Ich wunder mich nur immer, daß auch die quittierten Trinkgelder bei Geschäftsreisenden eher niedrig ausfallen. Würde ich die vom Arbeitgeber zurückbekommen, wäre ich jedenfalls großzügiger.
Ein schlechtes Gewissen muß jedenfalls niemand haben, Trinkgeld ist keine Pflicht. Aber beim Koffertragen oder Quittung ausstellen wäre es zumindest eine nette Geste.
Am einfachsten geht das mit der Quittung übrigens, wenn man am Ende der Fahrt einfach nach einer “Quittung über x Euro” fragt. Wenn der Fahrer keine Möglichkeit findet, das Trinkgeld mit auf die Quittung zu bekommen, gibts halt keins.
3. September 2009 um 08:46 Hein(Quote)
@Martin / Torsten
Danke! An die Möglichkeit das Trinkgeld einfach mit auf die Quittung draufschreiben zu lassen hab ich gar nicht gedacht. Bin ich ja froh mal bei Experten nachgefragt zu haben.
3. September 2009 um 09:11 Klaus(Quote)
@Blogolade
Im Partyleben von Berlin ist Sonntagsmorgens um Acht noch “davor”.
3. September 2009 um 13:14 Big2k(Quote)
Ich warte immernoch auf ein Pizza-Taxi-Gras-Lieferant.
3. September 2009 um 16:53 cult(Quote)
@big2k,
zufaul den Hund Gassi zu führen? Und wie entsorgst du dann das Gras?
3. September 2009 um 18:11 Piet(Quote)
Was ist mit einem Reisegwerbeschein? Sollte man doch auhc brauchen, wenn man ein Gewerbe an wechselnden Orten betreibt, oder irre ich mich? Und bzgl. Handel fällt mir noch ein, daß ich damals ein Führungszeugnis und eine Bescheinigung vom Finanzamt brauchte, um an den Wisch beim Gewerbeamt zu kommen. War mit viel Rennerei verbunden… – jedenfalls deutlich mehr als ein einfacher Gewerbeschein für Computerdienstleistungen, den man einfach beantragt und direkt mitnimmt.
3. September 2009 um 19:12 nadar(Quote)
Gab es nicht eine Freigrenze von 400 EUR, bis zu der man keine Erklärungen von wasauchimmer ans Finanzamt machen muss? (ianal)