BOKraft – Taxifahrers Bibel
“Kannste alt werden wie ne Kuh, lernste immer noch dazu!”
(mit schönem Gruß an U. aus L., der wahrscheinlich nichtmal mehr weiß, daß ich den Satz von ihm habe)
Zumindest war mir nicht mehr geläufig, daß auch das Verhalten der Fahrgäste in der BOKraft (aka Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr) thematisiert wird.
§ 14 Verhalten der Fahrgäste
(1) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen.
(2) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt
[...]
9. Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen.
(4) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten nach den Absätzen
1 bis 3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Wieder was dazu gelernt!
Interessant könnte die Diskussion ja schon werden, wenn mal wieder jemand seine Handyquäke laufen lassen möchte. Aber wenn ich einem Briten erkläre, daß es sich dabei um ein “federal law” handelt, hält der mich für bescheuert. Ist ja heute schon oft so, wenn ich über das Rauchverbot aufkläre.
Aber ich druck es mir trotzdem mal aus, vielleicht muß ich ja mal jemand davon überzeugen, daß ich ihn auch wirklich rausschmeißen darf, wenn er sich nicht benehmen kann.
2. Juni 2008 um 14:23 jemand(Quote)
In mehreren Sprachen oder nur auf Deutsch?
Und da dürfte ja das Quiztaxi gar keinen Telefonjoker einsetzen ^^
2. Juni 2008 um 14:40 mm(Quote)
@ jemand: ein handy im “normalen” sinn, also zum telefonieren, nicht die unsinns-schnickschnack-sonderfunktionen, ist KEIN “tonwiedergabegerät” oder “rundfunkempfänger”
2. Juni 2008 um 15:55 Beifahrer(Quote)
Naja, den Britten sollte das Rauchverbot nichts Neues sein. In GB wird`s schleißlich noch etwas strenger gehandhabt.
2. Juni 2008 um 16:18 Christian(Quote)
Ich würd da vorsichtig sein. Wenn du einem Briten sagst, dass er sich nicht mehr danebenbenehmen darf, dann macht er aus Protest genau das. Siehe: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,556975,... Alkoholverbot in der U-Bahn in London.
Also, wenn du denen sagst, hier ist aber nicht, und das laß auch man sein, dann kann das passieren, dass aber doch, nur ne Ecke härter.
2. Juni 2008 um 16:19 Christian(Quote)
So ein Mist, nen Strich vergessen.
2. Juni 2008 um 16:24 Torsten Bentrup(Quote)
Habs ein wenig gerichtet. Einfach die URL schreiben, WordPress macht dann einen klickbaren Link draus.
2. Juni 2008 um 20:06 Christian(Quote)
Ok, danke, das nächste Mal klappts … hoffe ich
3. Juni 2008 um 08:19 Jo(Quote)
Ich denke, man sollte das mit der Anwendung auch nicht übertreiben. Wenn man das zu genau nimmt, bleiben die Fahrgäste aus. Mal abgesehen davon, dass ich mir schwer vorstellen kann, dass auch nur ein Fahrgast dann wrklich bereit ist, auszusteigen oder gar für die gefahrene teilstrecke zu bezahlen… wobei… das gibt mehr Stories im Blog. Also mach mal
3. Juni 2008 um 11:44 Ihno(Quote)
Ich erkläre dem Fahrgast doch nicht, das ich ihn raussetzen darf. Ich weiß ich darf, also mach ich das dann auch… Die meisten schauen dann nur noch blöd aus der Wäsche….
4. Juni 2008 um 09:11 queru(Quote)
ihno hat schon recht. es gibt sicherlich einige leute, die es in dem fall drauf anlegen, daß man sie rauswirft und aufgrund dessen die bezahlung verweigern. und aus eigener erfahrung weiß ich leider nur zu gut, daß wir für polizei und gericht zum teil einfach nur “freiwild” sind und in den wenigstens fällen recht bekommen – ganz abgesehen von dem zeitverlust und dem ärger in einem solchen fall…
11. Juni 2008 um 17:15 Robert(Quote)
Druck es dir am besten auf eines dieser formschönen länglichen Sportgeräte aus Holz. Wenn du einen Prägedruck verwendest, hat der Gast auch länger etwas davon.