Quittung fürs Trinkgeld

Aus Mangel an Zeit und Ideen gibts heute mal eine “Leserfrage” von Fabian aus dem Badner Ländle:

“Macht es überhaupt Sinn, im Sinne “ich tue dem Fahrer etwas Gutes”, wenn ich z.B. einen Fahrpreis von 12 Euro habe, dann auf 15 Euro aufrunden lasse und dann aber eine Quittung verlange? Kriegt der Fahrer dann überhaupt die 3 Euro “Trinkgeld” ?

Tja, irgenwie meistens schon.

Das Grundproblem: Die meisten Quittungen sind fürs Finanzamt. Und das, was man quittiert, muß der Unternehmer in seinen Büchern als “Einnahme” verbucht sein. Vollständig.

Also einfach nur den Fahrpreis aufschreiben und das Trinkgeld in die dafür vorgesehene eigene Tasche stecken ist schonmal niicht. Wenn der Unternehmer eine prozentuale Umsatzbeteiligung zahlt, bleiben dem Fahrer wenigstens diese Prozente (die dann natürlich noch individuell der Einkommenssteuer unterliegen). Was auch wieder doof ist, weil Trinkgelder seit einigen Jahren (dank Rot-Grün, die Schwarz-Gelben haben den Vorschlag vorher immer wieder abgeschmettert) steuerfrei für Arbeitnehmer sind.

Bisher habe ich, wenn durchsetzbar, den reinen Fahrpreis quittiert. Das gibt gerne mal Stress mit dem Kunden, gelegentlich war von Trinkgeld in dem Moment auch nicht mehr die Rede (freundlich ausgedrückt). Oder einfach den vollen Betrag incl. Trinkgeld in die Kasse gelegt und mich mit den Prozenten begnügt.

In der Nachtschicht und in Paderborn ist das Thema auch nicht so dramatisch. Bei mir wird so selten danach gefragt, da entgehen mir wohl keine 10 Euro im Monat.

Aber durch die Frage bin ich natürlich auch herausgefordert. Und siehe da, es gibt eine Lösung:

Man braucht nur eine gesonderte Angabe des enthaltenen Trinkgeldes, eine Umsatzsteuer darf darauf in keinem Fall ausgewiesen werden.

Bei unseren Vordrucken gibt es dann zukünftig eine zweite Quittung. Alternativ kann man wohl auch Vordrucke mit einer “Trinkgeld-Spalte” bekommen. Werd ich meinen Chef mal drauf ansetzten.

Aber so wie ich ihn kenne, hat er wahrscheinlich noch einen Kubikmeter alter Vordrucke im Keller. :D

Mein Ex-Chef hat übrigens noch 2005 Quittungsblöcke mit fest eingedrucktem “199.” im Datumsfeld benutzt. Waren halt noch genug da… Muß man nur handschriftlich korrigieren.

Quelle: http://www.taxi-bayern.de

21 Antworten zu “Quittung fürs Trinkgeld”

  1. Fabian sagt:

    Alles klar, dann werde ich Zukunft fragen ob der Fahrer Umsatzbeteiligt ist und wenn nicht gibts das Trinkgeld halt bar auf Hand.

    Gruß

    Fabian

  2. Torsten Bentrup sagt:

    Am allereinfachsten und damit auch am besten auch den umsatzbeteiligten Fahrern das Trinkgeld bar geben. Deutlich weniger Aufwand.

    Auch deshalb, weil die korrekte “Bearbeitung” eher aufwendig ist, niemand das Finanzamt mag und die o.g. Methode eher den Ideal- und nicht den Regelfall darstellt…

    Ich bin mir auch nicht sicher, wieviele Taxifahrer sich da jemals Gedanken drüber gemacht haben und die Steuergesetze da korrekt anwenden können. Mehr als einstellig wird der Anteil wohl eher nicht sein.

  3. Matze sagt:

    Mir war es völlig neu das man Trinkgeld überhaupt auf der Rechnung ausgewiesen bekommen kann.
    Und warum möchte man als Kunde das? (Ich denk mal wegen Steuern, aber das kann sich doch imho kaum lohnen)

  4. butscher sagt:

    momment,da bin ich leicht irritiert.wenn ich einen fahre,auf der uhr 12 oekken,der gibt 15 und die schreibe ich auf die quittung.ist doch egal,oder?wenn ich in der schicht 200 € umsatz mache gebe ich allerhoechstens fuer die haelfte quittungen.das heißt der quittierte betrag liegt auf jeden fall unter dem tatsaechlichen gesamt umsatz.
    fuer die nichtkutscher,macht euch ueber sowas keine gedanken.woher sollt ihr wissen wer auf beteiligung oder gehalt faehrt?wenn ihr so nett seit trinkgeld zu geben bekommt es auch der fahrer.

  5. Kunifer sagt:

    Die meisten Taxifahrer machen doch eh keine Durchschrift von der Taxi-Quittung. Also wie soll das Finanzamt bitte das Trinkgeld mit verbuchen können?

    Wenn ich beruflich ein Taxi benutze, erlebe ich auch eigentlich immer, dass der Taxifahrer das Trinkgeld mit auf die Quittung schreibt – was ja auch nett ist, sonst bekomme ich das Geld von meinem Arbeitgeber nicht wieder.

    Erst einmal habe ich es anders erlebt – da wurde nur der Taxamaterbetrag auf die Quittung geschrieben.

  6. Thommy sagt:

    Gut das du sowas mal sagst … Da hab ich noch nie drüber nachgedacht. Ich werde mich bestimmt bei meiner nächsten Taxifahrt daran erinnern.

  7. Arno Scheurich sagt:

    Aber auf den jetzigen Quittungsformularen steht nicht etwa noch Reichsmark als Währung?

  8. Mimi sagt:

    Sowas kenn ich mit den Quittungen… Wir benutzen auch immer noch welche, wo ich jedes Mal DM durchstreichen muss und mit Euro ausbessern. Dass die Steuernummer nicht draufsteht, versteht sich da ja schon fast von selber…

  9. LadyMarguerite sagt:

    Trinkgeld vom Arbeitgeber zurückverlangen … ich weiß nicht. Entweder ich gebe Trinkgeld, und dann gebe ich es, fälle ich die Entscheidung, oder ich lasse es bleiben.
    Aber Trinkgeld zurückverlangen von irgendjemandem, sei es von einem fiktiven Chef oder vom (leider nicht fiktiven) Finanzamt – das ist nichts für mich.

  10. Kunifer sagt:

    Warum soll ich denn privat Trinkgeld für eine Dienstleistung geben, die mein Arbeitgeber bestellt hat? So hoch sind die Spesensätze nun nicht mehr, dass man davon noch Trinkgeld geben könnte.

  11. Johannson sagt:

    Wenn ich privat für jede Fahrt Trinkgeld geben sollte, würde ich ständig drauflegen müssen. Wenn es separat ausgewiesen wird, dann bekomme ich es nicht zurück – also ist die Konsequenz ganz einfach: entweder ist das Trinkgeld im Betrag drin, oder es gibt keins.

  12. bernhard sagt:

    Kann ich verstehen. Wenn ich dienstlich für meinen Arbeitgegeber herumfahre, lass ich das Trinkgeld auch auf die Rechnung schreiben, was aber noch nie (hier in Wien) ein Problem war. Ich bekomme nur den Betrag erstattet der auf der Rechnung steht.

  13. Andre sagt:

    “ein Ex-Chef hat übrigens noch 2005 Quittungsblöcke mit fest eingedrucktem “199.” im Datumsfeld benutzt.”

    Das erinnert mich an den Laden in dem der Chef 1973 15000 Rollen personalisierte Preisettiketten für die Auszeichnungsmaschine gleichen Baujahres geordert hat, mit denen wir auch 1999 noch ettiketieren sollten. Leider klebten die Dinger nicht mehr so gut, so daß wir oft mit Tesafilm nachelfen mussten. Cheffe war auch der Meinung, daß man SMD-Platinen in Funkgeräten durchaus auch mit Werkstattausrüstung der Wehrmacht reparieren kann…

  14. Kermit sagt:

    Bisher wurde mir jedesmal ohne besondere Nachfrage der Betrag auf die Quittung geschrieben, den ich bezahlt habe. Also mit Trinkgeld.

    Mein Arbeitgeber bezahlt laut Reiseodnung Trinkgelder in ortsüblicher Höhe.

    Ich würde mich sehr ärgern, wenn ich eine Quittung ohne bekäme.

  15. Versicherungsmakler Heine sagt:

    Trinkgeld ist Trinkgeld und sollte nicht auf der Quittung ausgewiesen werden. Das Trinkgeld gebe ich z.B. weil der Fahrer sehr gut war oder mich schnell zu meinem Ziel gebracht hat etc. Ich würde niemals verlangen das Trinkgeld auf die Quittung setzen zu lassen. Dieses steht dem Fahrer zu. So wie bei allen anderen Dienstleistungen auch.

  16. Kunifer sagt:

    Natürlich steht das Trinkgeld dem Fahrer zu. Aber wo ist das Problem, wenn der Fahrer das Trinkgeld mit auf der Quittung ausweist? Die bekommt doch sein Chef nicht zu sehen, sondern die nimmt der Fahrgast mit, legt sie seinem Arbeitgeber vor und bekommt den Betrag dann über die Reisekostenabrechnung zurück.

    Der Chef des Taxifahrers weiß nicht, wieviel Trinkgeld in bar gegeben wurde oder was auf den Taxiquittungen steht. Ergo bekommt er auch nur das Geld von seinem Fahrer, das vom Taxameter erfasst wurde. Das Trinkgeld behält der Fahrer.

  17. PaB sagt:

    Schon seit einiger Zeit ist von jeder ausgestellten Taxiquittung eine Kopie/Durchschlag zu erstellen; aufbewahrungspflichtig, sonst gibts Ärger mit dem Finanzamt.

  18. Kunifer sagt:

    Kann mich nicht entsinnen, das in diesem Jahr schon einmal bei einem Taxifahrer erlebt zu haben – die haben ihre Quittung alle ohne Durchschrift geschrieben. Ist die Regel vielleicht noch sehr neu?

  19. Torsten Bentrup sagt:

    Richtig neu nicht, aber Du hast den Unterschied zwischen Theorie und Praxis bemerkt. Wenn die Finanzämter erstmal richtig Stress machen, werden sicher auch häufiger Durchschläge erstellt… Taxiunternehmer sind manchmal etwas… ähem… träge. Insbesondere dann, wenn noch kartonweise Vordrucke auf Lager liegen.

  20. Kunifer sagt:

    Okay, verstehe. Danke für die Erklärung. Hier kann man echt was lernen.

  21. Grill sagt:

    Genau, das ist hier ein Blog mit Lernfaktor.

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