Gegendarstellung
Gemäß KSchG (KollegenSchutzGesetz) fühle ich mich verpflichtet, die folgende Gegendarstellung meines Kollegen Sven unabhängig vom Wahrheitsgehalt zu veröffentlichen.
“Hättest ja ruhig dabeischreiben können, daß ich Dir die letzte Fahrt besorgt habe!”
Ich erkläre hierzu:
Es ist richtig, daß Sven mit zwei Begleiterinnen bei der Übernahme der Fahrgäste zugegen war. Er kannte auch vor mir das Fahrziel. Es besteht daher kein Grund, an seiner Aussage zu zweifeln. Hiermit entschuldige ich mich für mein Versehen.
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Besagter Sven hat übrigens bereits am Freitag versucht, mich zur Kündigung zu bewegen. Wir waren beide als Gäste auf der Geburtstagsfeier eines anderen Kollegen. Zufällig trafen wir am Buffet aufeinander…
Sven versuchte, mir eine der Speisen schmackhaft zu machen:
“Na Torsten? Hast Du die Feigen schon probiert?”
“Nee danke, Feigen sind nicht so mein Fall.”
“Oh, dann wirst Du es schwer bei uns haben… Wir sind nämlich eine Firma von Feigen-Freunden!”
Und nun erwarte ich täglich die ersten Mobbing-Attacken. Heute nacht fahren wir zusammen!
29. Juli 2008 um 07:59 Andi(Quote)
Göttlich. Die Feigen-Freunde stehen zusammen, bis das erste kleine Ungemach erfolgt, welches sie wild auseinanderlaufen lässt, oder wie?
Manchmal muss man die deutsche Sprache einfach lieben. Hat er seine zweifelhafte Aussage wenigstens noch selber bemerkt?
29. Juli 2008 um 08:04 Torsten Bentrup(Quote)
Ich bin mir nicht wirklich sicher. Wir waren aber auch alle nicht mehr ganz nüchtern… Zutrauen würde ich es ihm allerdings durchaus.
29. Juli 2008 um 08:47 Siggi(Quote)
Gib ihm doch mal ein großes Glas Pflaumensaft aus!
29. Juli 2008 um 08:48 Torsten Bentrup(Quote)
Am Anfang der Schicht… Hihihi.
29. Juli 2008 um 10:22 Sven(Quote)
Ich hab dich lieb! An die Feigengeschichte kann ich mich nicht mehr erinnern, möchte Sie ausdrücklich widerrufen. In Wirklichkeit sind wir wohl mehr Gin-Tonic Freunde. Hoffe damit kannst du dich anfreunden
29. Juli 2008 um 11:17 Alex(Quote)
Gegendarstellungen sollten den gleichen Umfang haben wie der beanstandete Text. Das wär zu deiner Seite zu bemängeln.
Viel wichtiger sind aber die Fehler auf der Seite deines Gegners.
Die Gegendarstellung enthält nicht die Elemente, die eine Gegendarstellung enthalten sollte – Überschrift, Bezug zur Erstmitteilung, Unterschrift desjenigen, der die Gegendarstellung verlangt… – von daher hat der Kollege keinen Anspruch mehr auf Gegendarstellung
29. Juli 2008 um 22:27 la mélange(Quote)
Hallo Torsten,
weil ich nicht wusste, wie ich es dir sonst mitteilen soll, tue ich es einfach mal hier. Ich finde dein Weblog wunderbarliebschön. Mein Papa ist auch Taxifahrer und ich leide immer wieder unter den spitzen (bestimmt nicht allzu bös gemeinten) Bemerkungen meiner Freunde bezüglich der Taxifahrer. Und dein Weblog beweist mir, dass jene Bemerkungen überhaupt nicht zu treffen und dass es sich hierbei um einen genauso ehrenwerten Beruf wie bei jedem anderen auch handelt.
Vielen Dank!
30. Juli 2008 um 08:35 Torsten Bentrup(Quote)
@Sven: Gedächtnisverluste sind häufig auf den Genuß von Gin Tonic zurückzuführen.
Andererseits muß man auch schonmal alte Sachen wegwerfen können, der Deal steht, ich bin dabei!
@Alex: So genau sehen wir das hier nicht.
@la mélange: Vielen Dank, ich machs gerne!