Wer kotzt, zahlt

(Zitate mit freundlicher Genehmigung durch RA Michael Bauer, entnommen von seiner Website www.anwalt-bauer.de Vielen Dank!)

Eigentlich eine ganz einfache Sache. Wer sich volltrunken in ein Taxi setzt und während der Fahrt den Mageninhalt im Fahrzeug verteilt, muß auch für die Reinigungskosten zahlen.

Man kann natürlich auch den Standpunkt vertreten:

“[...] dass Taxiunternehmen darauf eingestellt sein müssen, dass die von ihnen zur Beförderung eingesetzten Wagen von Fahrgästen gelegentlich verunreinigt werden, ohne dafür den Fahrgast haftbar machen zu können. Derartige von Zeit zu Zeit notwendige Reinigungsarbeiten und Reinigungskosten des Taxis seien im Beförderungspreis inbegriffen und vom Taxiunternehmen selbst zu tragen, da dies fraglos zum unternehmerischen Risiko eines jeden Taxigewerbetreibenden gehören würde. Dies würde um so mehr gelten bei der Beförderung alkoholisierter Fahrgäste, die das Oktoberfest in München besucht haben, da zu dieser Zeit regelmäßig mit Beschmutzungen dieser Art gerechnet werden müsste und dementsprechend vom Taxifahrer Vorsorge getroffen werden müsse, etwa durch Bereitstellung von Plastiktüten. [...]”

So die Argumentation einer Dame, die die Fahrt vom Oktoberfest zum Hotel nicht “unfallfrei” überstand.

Die Reinigungskosten in Höhe von DM 464,– wollte sie nicht bezahlen und zog also vor Gericht. Und das Amtsgericht München (Urteil vom 06.02.2001 – Az.: 223 C 35808/00) entschied:

“[...] Schließlich erging ein Urteil, das dem Taxiunternehmer in voller Höhe recht gab. Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte dadurch, dass sie das Taxi mit Erbrochenem verunreinigt hatte schuldhaft und rechtswidrig gehandelt habe. Festgestellt wurde, dass damit gegen allgemein bekannte Beförderungsbedingungen verstoßen wurde. Das Gericht hat auch festgestellt, dass die Klageforderung angemessen war. [...]”

Unter www.anwalt-bauer.de/public/re_2301_0010401.html#2 gibt es noch mehr pikante Details der Klage. Unter anderem wurde dem Taxiunternehmer unterstellt, er wäre als “gewerbliches Reinigungsunternehmen” aufgetreten (ohne entsprechende Gewerbeanmeldung) und daß Taxen ja sowieso schmutzig wären. Da käme es halt auf ein bischen Mageninhalt auch nicht mehr an.

Die Gerichts- und Anwaltskosten beliefen sich übrigens auf etwa DM 900,–. Damit hat die Kotzerei letztendlich DM 1364,– und vermutliche jede Menge Lauferei und Ärger gekostet. Das hätte die Dame auch einfacher haben können…

18 Antworten zu “Wer kotzt, zahlt”

  1. Erik sagt:

    Da sieht man mal, wie teuer doch Taxifahren ist. B-)

  2. Marc sagt:

    Dennoch sind wir hier nicht in den USA und so könnte ein anderes Gericht in einem ähnlichen Fall gänzlich anders entscheiden.

  3. Taxi Wuppertal sagt:

    Also bei mir hat noch jeder gezahlt der in den Wagen gegöbelt hat. Nur kommt das Gott sei Dank nicht so häufig vor. Und da ich mal Rettungsdienst gefahren hab, muß ich auch nicht mitreiern;-)

  4. Chris sagt:

    Was soll denn das mit den USA? Hast Du Dich schon mal näher mit dem amerik. Rechtssystem beschäftigt? Dann wüßtest Du z.B., daß es dort 51 verschiedene Rechtsordnungen gibt, 50 Bundesstaaten und das Bundessystem…

  5. Torsten Bentrup sagt:

    @Marc: Richtig, Präzedenzfälle in dem Sinne gibt es hierzulande nicht. Aber da der Richter hier ein sehr sinnvolles, nachvollziehbares Urteil gegen jemand gefällt hat, der sich mit einigen sehr abstrusen Argumenten vorm zahlen drücken wollte, gehe ich mal davon aus, daß andere Richter ähnlich entschieden hätten.

  6. Ex-Dudenmiliz IM sagt:

    Sehr witzig. Heute morgen mit einer Fahrerin in Magdeburg unterwegs gewesen, die drei Mal stoppen musste, damit ich meinen Mageninhalt am Straßenrand deopnieren konnte. Zwischendurch habe ich genau zwei Sätze gerade sprechen können, nachdem die Dame mich für meine Umsicht und mein Timing lobte: "Sie sollten mal bei Taxi-Blog.de gucken. Sehr unterhaltsam."
    Leider hat die Dame kein Internet.

  7. Highwayman sagt:

    Ich hab damals "gefährdeten Kandidaten" von vornherein Reinigungskosten in Höhe von mindestens 100.- DM angedroht.
    Komisch, dann konnten die plötzlich früh genug Bescheid sagen :)

  8. Miller sagt:

    Das ist ja echt zum Kotzen.

  9. Ulf sagt:

    Als ich noch gefahren bin, haben wir das für einen Fünfziger, wenn es ganz schlimm war für einen Hunderter sauber gemacht. Knapp DEM 500 find ich recht viel.

  10. LieberScholli sagt:

    Reinigung, ok. Verdienstausfall? Was denn für ein Scheiss-Verdienstausfall, wenn der Kollege danach lieber zusieht wie sein Wagen geräumt wird, anstatt in der 30sten Reihe zu stehen? Pech gehabt, shit happens.
    Ebenso wie die NPD eine Demonstrationserlaubnis bekommt, weil "die WM nicht das Grundgesetz aushebelt" sollte das Oktoberfest nicht als Grund herhalten die Marktwirtschaft des Taxigewerbes zu pauschalisieren. Sonst sucht sich der Taximan demnächst den erstbesten Gast der nach Kotzerei aussieht und lässt die Uhr laufen in der Waschstrasse.
    Und was mach ich mit "Kann nix verstehen"-Taxifahrern, die mit mir eine Standrundfahrt vom Flughafen zu meinem, mir wohlbekannten, Büro durchziehen? Das ist meine verdammte Arbeitszeit! Stelle ich die dann auch in Rechnung? Vielleicht göbel ich ihm noch zum Abschied in die Armatur, dann sind wir quitt.

  11. Torsten Bentrup sagt:

    @Ulf: Wir können hier nur spekulieren, wie stark die Verunreinigungen wirklich waren. Wenn ich als Fahrer innerhalb von einer halben Stunde alles gereinigt habe, ist die "Entschädigung" natürlich viel höher.

    Wenn aber in der Oktoberfestwoche der Wagen für den Rest der Nacht nicht mehr genutzt werden kann und am nächsten Tag ein Spezialreinigungsunternehmen die Polster reinigen muß, ist der Betrag eher noch zu niedrig angesetzt.

    @LieberScholli: Oktoberfest? Dreißigste Reihe? Nope. Da dürfte man nur noch am rollen und Geld verdienen sein. Geld, daß in den Wochen danach gut gebraucht wird, um die schwachen Wochen bis zu den Weihnachtsfeiern zu überstehen. Vielleicht kann da ein Münchener Kollege mehr zu sagen?

    Zum "nach Kotzerei aussieht" muß ich wohl nichts sagen, oder? Glaubst Du im Ernst, irgendein Fahrer lässt sich gerne den Arbeitsplatz vollkotzen? Absurde Vorstellung!

    Das es unfähige Kollegen gibt, ist kein Geheimnis und ich finde es auch ziemlich übel. Absichtliche Umwege sind schlicht Betrug.

    Beim nächsten Mal: Quittung ausstellen lassen, Autonummer und/oder Ordnungsnummer in der Heckscheibe aufschreiben und erst beim Unternehmer und ggf. beim Straßenverkehrsamt beschweren. Die freuen sich über Hinweise, damit so etwas nicht mehr vorkommt.

  12. Andreas sagt:

    Erstmal ein verdammt tolles Blog, habe mich bei allen Beiträgen gerade bis zu diesem vorgearbeitet. Ich sehe auch ein, dass die Klägerin in dem Fall kein Recht bekommen hat, da ihre Handlung selbst verschuldet ist, durch den Konsum von Alkohol. Wie sieht es aber aus, wenn der jemand, an die Kotzerei nicht zu mindest fahrlässig verursacht hat (Krankheit, Schwacher Magen bei schnell engen Kurven), ich würde mich schon wundern, wenn ein Taxi dann auch noch die Reinigungskosten haben will, m.E. fällt das unter das Risiko des Betreibers… Vielen Dank, wenn noch wer antworten will…

    Ach und ein anderer Beitrag von dir Thorsten, sorgte auf dem http://www.bestatterweblog.de/ für einigen Gesprächsbedarf, vllt interessiert es dich ja ;)

  13. PaB sagt:

    @Andreas

    Die Verpflichtung zum Schadensersatz setzt Verschulden voraus:

    BGB § 823
    Schadensersatzpflicht

    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

    Wenn einen Fahrgast also urplötzlich von einer Sekunde auf die andere, ohne vorherige Erkennbarkeit, die Übelkeit erwischt, kann man wohl kaum von Verschulden sprechen.

    Wenn er hingegen zum Arzt fährt, weil er diverse Krankheitssymptome aufweist – u.a. eben Übelkeit – sollte er besser eine Kotztüte dabei haben; ansonsten muss er halt für den von ihm fahrlässig angerichteten Schaden geradestehen.

  14. Torsten Bentrup sagt:

    Hat schon jemand von Euch einen Kotzanfall ohne jede Ankündigung erlebt? Also, bei mir gab es immer genug Vorwarnzeit, um den Wagen anzuhalten und mich im Freien zu übergeben. Wenn man die Warnhinweise seines Körpers mißachtet, wirds dann auch wieder zur Fahrlässigkeit.

    Aber natürlich ist das nur die Privatmeinung eines Taxifahrers ohne Anspruch auf juristisch korrekte Darstellung. Im Streitfall wird es eh ein Gericht entscheiden müssen und nicht zu kotzen ist immer die bessere Wahl im Taxi!

  15. PaB sagt:

    @ Torsten Bentrup

    Hatte ich mal bei einer Schulfahrt – sei es nun, dass es für die Schülerin nicht erkennbar war, oder dass sie einfach zu schüchtern war, etwas zu sagen.
    Halte ich jedenfalls für entschuldbar.
    (Die Mutter sagte mir ein paar Tage später, man habe eine Gehirnerschütterung diagnostiziert.)

    Aber das war auch der einzge Fall, bei dem Kotzen in mein Taxi `gratis` war.

  16. Torsten Bentrup sagt:

    Kann denn nicht einer mal an die Kinder denken? Sorry, ich habs leider auch nicht getan. Natürlich kann man in einem solchen Fall keine Reinigungskosten berechnen, da ist es dann einfach persönliches Pech des Fahrers/der Firma.

  17. Tanja sagt:

    Nun, aus Krankheitsgründen musste meine Oma einmal wöchentlich mit dem Taxi ins Krankenhaus.

    Der Taxifahrer wußte von der Krankheit, kannte meine Oma und wurde darüber aufgeklärt, das es zu Erbrechen kommen kann – gerade beim abholen und nach Hause bringen aus dem Krankenhaus.

    Monatelang ist nichts passiert, aber dann, auf einmal, kam ihr alles hoch. Eine Tüte gab es nicht, der Fahrer hätte auch nicht schnell genug bremsen können.

    Fazit: 150 Euro.

    Ich finde es nicht in Ordnung, denn der Fahrer (Taxiunternehmen) wußte die ganze Zeit von diesem Risiko, machte aber die Fahrten um (natürlich) Geld zu verdienen.

    In so einem Fall finde ich, das das Risiko durch eine Verunreinigung aus Krankheitsgründen bewußt eingegangen wird – und somit auch vom Unternehmen getragen werden muss.

  18. VW sagt:

    @Tanja: Einerseits gibt es eine Beförderungsplflicht, andererseits wird diese in bestimmten Fällen außer Kraft gesetzt. Und, da deine Oma sich selbst für das Taxi entschieden hat, sollte sie (auch bei Krankheit) dafür Geradestehen, wenn sie das Taxi verunreinigt. Oder wärst du auch für einen “Freifahrtsschein”, wenn ein Taxifahrer einen alkoholisierten Fahrgast, der noch nicht unter Alkoholvergiftung steht, befördert (vermutlich sogar befördern muss) und dieser sich in dem Taxi übergibt? Oder reicht es, ein “Kann sein, dass ich Kotzen muss” auszusprechen, bevor man in das Taxi einsteigt, um, trotz Beförderungspflicht, auf der sicheren Seite zu sein?

    Ich denke, Torsten und einige andere mitlesende Taxifahrer werden speziell zur Beförderungspflicht und Ausnahmen mehr sagen können.

    Grüße aus dem Norden,
    VW

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