Krankentransport

Dritter Stand an der örtlichen Proll-Disco. Die Beifahrertür geht auf und ich bekomme einen Lappen vor die Nase gehalten.

“Ich bin 100% gehbehindert!”

“Äh, ja. Und?”

“Und ich muß nach Hause, da musst Du aber ne Rechnung an die Krankenkasse schicken. Die zahlen das Taxi!”

WTF? Da muß ein Mißverständnis vorliegen… Es gibt sicher keine Krankenkasse, die das Taxi von der Disco nach Hause bezahlt…”

“Doch. Bei uns in $Ruhrgebietsstädtchen machen die das.”

“Nur, damit ich das richtig verstanden habe: Du möchtest jetzt mit dem Taxi ins Ruhrgebiet und die Krankenkasse soll die Fahrt zahlen, weil Du einen Behindertenausweis hast? Ja?”

“Nein, ich will jetzt nur zu meinen Eltern in $VorortVonPaderborn…”

“Ach so, na dann. Nö, sowas ist legal mal nicht möglich.”

Hat er dann auch sofort eingesehen… :)

Mich würde echt mal interessieren, ob es da irgendwo wirklich ein Taxiunternehmen gibt, das Rechnungen so fälscht, daß sie von den Kassen bezahlt werden. Wäre schon ziemlich dämlich…

8 Antworten zu “Krankentransport”

  1. Matthias sagt:

    Anscheinend funktioniert das ganze schon. Es würden beide davon profitieren:
    Das Taxiunternehmen und der Fahrgast. Das Risiko und die Illegalität der Sache ist eine andere Sache, die ich persönlich nicht gut heiße.
    Aber wie sonst wäre diese Person darauf gekommen Dich anzuquatschen bezüglich der Fahrt?

    Gruß,

    Matthias

  2. chrissi aus Leipzig sagt:

    das geht aus verschiedenen Gründen nicht erstens du würdest nie das Geld sehen. Weil die Krankenkasse brauch für sowas einen Transportschein den der Arzt bei dem derjenige zu dem Zeitpunkt gewesen sein müßte ausgestellt hat. Weil nur weil einer zu 100% behindert ist hat er kein Recht darauf überalle hingefahren zu diesem Zwecke kriegen diese Leute Rabatt auf ide KFZ steuer bzw. ein ÖPNV Ticket für einen lächerlichen Preis von Schlag mich tot 120 euro im Jahr oder so. Für leute die noch mehr behindert sind ist dann sogar eine Begleitperson mit drin. Aber es gibt niemals einen Freischein zum Taxi fahren wär ja noch schöner.

  3. ToWi sagt:

    Naja, sowas ähnliches gibt es schon. Die sogenannte Beförderungspauschale nach dem SGB XII §54.
    Bezahlen muß der Fahrgast zwar immer noch selber, bekommt aber sein Geld wieder.

  4. Chris sagt:

    Also ich kenn das aus Japan, da bekommen Gehbehinderte Taxigutscheine von der Stadt (oder zumindest in Hiroshima). Bin selbst in einem solchen mitgefahren. Und Trinkgeld ist auch kein Problem, denn in Japan gibt es traditionell nie Trinkgeld, das wäre gegen die Berufsehre…

  5. Taximan224 sagt:

    Es gibt nix, wat et nich gibt. Ich könnte mir vorstellen das bei dem Geschäft so manches möglich gemacht wird!!!

  6. C-C-A sagt:

    “Für leute die noch mehr behindert sind…”
    Wie jetzt? Noch mehr als 100%? ;)

  7. Nachtfalke sagt:

    @ C-C-A:
    ist ganz einfach: wenn einem EIN Bein fehlt, ist dieser zu 60% behindert.
    Logischerweise: wenn einem ZWEI Beine fehlen, ist dieser zu 2*60%=120% behindert… jedenfalls theoretisch…

  8. schwarzwald-fahrer sagt:

    Ich lese ja nun schon lange mit Freude diesen Blog, und muss jetzt auch mal was schreiben. Hier haben diese Masche immer mal wieder Leute mit nem Behindertenausweis probiert, der die kostenlose Fahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln erlaubt. Der eine oder andere neue Fahrer ist wahrscheinlich auch schon drauf reingefallen.

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